Zuschlagskriterium Leistung: Die Leistung wird auf der Basis von Konzepten bewertet.
LOS 1: Umsetzungskonzept und Sicherheitskonzept.
LOS 2: Umsetzungskonzept.
LOS 4: Datenschutz- und Zugriffsschutzkonzept für verlorene oder entwendete DME. Neben den einzureichenden Konzepten werden für LOS 4 die folgenden Kriterien für die Digitalen Meldeempfänger (DME) betreffend jeweils mit maximal 10 Punkten bewertet: Energieeffizienz (Standby-Zeit), Empfängerempfindlichkeit, Volumen, Gewicht, Robustheit (Erfüllung wesentlicher Normen). Der beste Bieter pro Kriterium erhält 10 Punkte, ein Bieter mit weniger als der Hälfte des Bestwertes pro Kriterium erhält 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit einer kaufmännischen Rundung auf zwei Dezimalstellen.
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Für jedes Konzept kann der Bieter maximal je 10 Punkte erhalten. Die Bieter müssen im Rahmen ihrer konzeptionellen Darstellung berücksichtigen, dass die mit dem Angebot einzureichenden Konzepte auf die konkret ausgeschriebene Leistung abstellen und nicht nur allgemein die Organisation ihres Hauses in ähnlich gelagerten Fällen beschreiben. In vergaberechtlicher Hinsicht ist es essenziell, dass die Konzepte die konkrete Durchführung des Auftrages abbilden. Die einzureichenden Konzepte dürfen jeweils einen Umfang von 5 DIN A4 Seiten in Schriftart Arial mit Schriftgröße 10 (oder vergleichbar) nicht überschreiten.
Genauere Inhalte zu den geforderten Konzepten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die pro Konzept erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht der Auftraggeberin gelingt, den aufgezeigten Maßstab zu erfüllen:
0 Punkte ("ungenügend") erhält das Konzept, wenn Ausführungen gänzlich fehlen, die jeweiligen Ausführungen nicht vollständig, schlüssig oder wenig plausibel sind.
Geht der Bieter nur äußerst knapp auf die Herausforderungen ein; mangelt es dem Konzept an innerer Logik oder bleiben nicht unerhebliche Zweifel hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit oder der Effektivität des vorgeschlagenen Weges, erhält er 2 Punkte ("mangelhaft"). Jeder der genannten Mängel wiegt gleich schwer.
4 Punkte ("ausreichend") erhält das Konzept, wenn der Bieter auf einzelne bewertungsrelevante Aspekte eingeht, jedoch noch Fragestellungen zur Umsetzung ungeklärt bleiben, die konzeptionelle Umsetzbarkeit an sich jedoch zweifelsfrei möglich ist.
6 Punkte ("befriedigend") ergeben sich hingegen dann, wenn der Bieter auf mehrere, jedoch nicht auf sämtliche der als bewertungsrelevant benannten Aspekte nachvollziehbar eingeht und seine Ausführungen sinnvolle und im Hinblick auf das ausgeschriebene Projekt umsetzbare Ideen erkennen lassen.
Das Konzept erhält 8 Punkte ("gut"), falls zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig Stellung genommen wird. Zudem müssen die Ausführungen erkennen lassen, dass der Bieter mögliche besondere Herausforderungen verinnerlicht und konzeptionell gut bewertet hat.
Sind die Ausführungen zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig, besonders ausführlich und lassen ein qualitativ besonders hochwertiges konzeptionelles Vorgehen im Rahmen der Ertüchtigung erkennen, wird das Konzept mit 10 Punkten ("sehr gut") bewertet.
Angebote, welche bei den Konzepten jeweils nicht mindestens die Note "ausreichend" erhalten (d.h. mind. 4 Punkte bei jedem der pro Los einzureichenden Konzepte), werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.