Das AKK plant auf dem Gelände Bleickenallee 38 in HamburgAltona Umbaumaßnahmen im Gebäude "Lufthafen". Der"Lufthafen" wurde 2011 errichtet und 2018 um die AufstockungNordflügel 1.OG erweitert, die nur provisorisch ausgebaut undzwischenzeitlich durch eine befristete Büronutzung belegtwurde. Die Baufläche wird nicht mehr genutzt.Im Rahmen der Neubaumaßnahmen für das I-Haus soll dieFläche der Achsen A-E im 1.OG Nordflügel nun im ersten Zugeals Interimsunterbringung für einen Teilbereich desErsatzneubaus I-Haus dienen und zu Patientenzimmernumgebaut werden. Parallel zu diesen Maßnahmen werdenweitere Umstrukturierungen im EG Nordflügel und im 1.OGSüdflügel vorgenommen.Nach Errichtung des Ersatzneubaus I-Haus und Wegfall derInterimsnutzung erweitern die Räume das Angebot anklinischen Beatmungsplätzen und dienen zur Deckung deslangfristig steigenden Bedarfs in diesem Behandlungs- undPflegebereich.Der Bestand und die durch den Umbau hinzugewonnenenRäume dienen der medizinischen Versorgung von Patientinnenund Patienten mit Atmungseinschränkungen oderAtemwegserkrankungen, die z.T. beatmet werden müssen.Die Umbaumaßnahme soll unter Aufrechterhaltung deslaufenden Krankenhausbetriebes erfolgen.Die Abriss- und Anschlussarbeiten müssen mit Rücksicht darauf durchgeführt werden.
1. Obergeschoss:Im 1. OG, Nordflügel, entstehen durch den Umbau innerhalbdes bestehenden Gebäudevolumens 8 zusätzlichePatientenzimmer. Es besteht die Möglichkeit, je Raum einzusätzliches Bett für eine Begleitperson aufzustellen.Jedes Patientenzimmer erhält ein eigenes Bad.Das neue Raumkonzept zieht eine Anpassung für das ganzeGeschoss inkl. Südflügel nach sich, da die Stationsabläufe fürdas Betreiben des Nordflügels neu geordnet werden müssen.Dies betrifft folgende Räume:1.39 Wäschelager, 1.20 Elternaufenthalt/ Spielen. Für die TGA Anbindung der neuen Flächen an den Bestandwerden abgehängte Decken de- und wieder montiert, unteranderem in den Fluren.Zur Herstellung der erforderlichen Fluchtwege wird im Zuge desUmbaus die provisorische Außentreppe durch eine permanenteAußentreppe ersetzt. Sie wird zu Wartungszwecken auch aufdie Dachfläche über dem 1. OG geführt.Zur Vermeidung des Brandüberschlags auf die Treppe wird einBrandschutzschott angebracht.Das statische System des vorhandenen Gebäudes baut aufeiner identischen Lage der lastabtragenden Wände im Erd- undObergeschoss auf. Dies ist durch das neue Raumprogrammund dem daraus resultierenden Grundriss nicht ohne weiteresumsetzbar. Die bisherige Lastabtragung durch tragende Wände wirdgeändert. Es werden Unterzüge und Stützen zur Lastabtragungeingebaut.Erdgeschoss: In Anlehnung an den Bestand werden aus hygienischenGründen zwei Gemeinschaftsbäder in je zwei Einzelbäderumgewandelt - Aktuell müssen die Gemeinschaftsbäder imFalle einer Infektion für die nicht infizierte Seite gesperrt werden.Bei den klinischen Beatmungsplätzen des EG werden 2Patientenbäder geteilt, so dass 4 Patientenbäder entstehen. Die geänderte Lastabtragung erfordert den Einbau einerzusätzlichen Stütze im Bereich des Elternaufenthaltes.In einzelnen Teilbereichen sind Eingriffe in die vorhandenenTGA-Installationen notwendig. Hierfür müssen Bestandsdeckengeöffnet und wieder verschlossen werden.Kellergeschoss:Die geänderte Lastabtragung erfordert den Einbau zweierzusätzlicher Stützen vor und im Bereich des "Raum der Stille".
Konstruktion:Nichttragende Innenwände: Gipskartonständerwände,Ausführung nach Anforderung des Brand- undFeuchteschutzes. Der Unterzug unterhalb der Decke über 1. Obergeschoss wird als Stahlträgerkonstruktion hergestellt.Die Stützen unterhalb des Unterzuges des 1. OG sowie diezusätzlichen Stützen im EG und KG werden als Stahlstützenausgeführt. Stahlträger- und Stahlstützen aller Geschosse erhalten eine brandschutztechnische Ummantelung. Die Außentreppe inkl. Brandschutzschott in Leichtbauweise ist als Stahlwangentreppe mit Gitterroststufen und -podesten vorgesehen. Genauere Einzelheiten sind den Vergabenterlagen (insbesondere dem Leistungsverzeichnis) zu entnehmen.
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Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist keine eigenhändige Unterschrift der einzureichenden Dokumente erforderlich.Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal, erreichbar überwww.dtvp.de, um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail Benachrichtigung erhalten.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mit Abgabe des Angebotes sind alle in den Vergabeunterlagen enthaltenen bzw. in dem Angebotsschreiben (Formblatt 213) angekreuzten Formblätter ausgefüllt einzureichen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, sämtliche Angaben zu überprüfen und ggf. weitere Nachweise in aktueller Fassung einzufordern (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.