Die Bewerber müssen zum Nachweis Ihrer Eignung vergleichbare Referenzen einreichen.
Die Referenzprojekte sind mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllen:
a.) Für das Leistungselement Planung: Angabe des Bewerbers über durchgeführte und abgeschlossene Objektplanungen aus dem Bereich der Planung von Rettungswachen (oder vergleichbaren Bauten z.B. Berufsfeuerwehren, Katastrophenschutzzentren etc.) mit Übergabedatum innerhalb der letzten 10 Jahre (Zeitraum der Planungsleistung ab dem 1. Januar 2015), die mit dem zu erbringenden Auftrag vergleichbar sind. Anzugeben sind jeweils Auftragswert, Leistungszeit und der Planungsumfang.
Die Vorlage von Referenzen für Planungsleistungen im Rahmen einer Totalunternehmervergabe ist nicht erforderlich, wird aber positiv honoriert. Die Referenzleistungen müssen die Leistungsfähigkeit des Bieters in dem relevanten Leistungsbereich abbilden.
Die vorzulegenden Referenzen sind vergleichbar, wenn sie in Art, Umfang (vergleichbare Größe) und Komplexität den zu vergebenden Leistungen entsprechen, die in der Leistungsbeschreibung näher definiert werden (bitte Bilder beifügen).
Positiv honoriert wird im Rahmen einer Bewertung des Referenzpools, falls die Objektplanungen im Rahmen einer Total- oder Generalunternehmervergabe erfolgt sind, speziell die Planung von vergleichbaren Leistungsbereichen betreffen und / oder erkennen lassen, dass Projekte größerer Komplexität und Berücksichtigung innovativer planerischer Ansätze durchgeführt wurden.
b.) Leistungselement Bau: Angabe des Bewerbers zu fertiggestellten, schlüsselfertig errichteten Neuvorhaben mit Übergabedatum innerhalb der letzten 10 Jahre (Zeitraum der Fertigstellung ab dem 1. Januar 2015), die mit dem zu erbringenden Auftrag vergleichbar sind. Vergleichbar sind in diesem Zusammenhang Bauprojekte aus dem Bereich der Planung von Rettungswachen (oder vergleichbaren Bauten z.B. Berufsfeuerwehren, Katastrophenschutzzentren etc.).
Anzugeben sind Auftragswert, Leistungszeit und der Bauumfang.
Die Vorlage von Referenzen für Bauleistungen im Rahmen einer Generalunternehmervergabe ist nicht erforderlich, wird aber positiv honoriert.
Die Referenzleistungen müssen die Leistungsfähigkeit des Bieters in dem relevanten Leistungsbereich abbilden. Die vorzulegenden Referenzen sind vergleichbar, wenn sie in Art, Umfang (vergleichbare Größe) und Komplexität den zu vergebenden Leistungen entsprechen, die in der Leistungsbeschreibung näher definiert werden (bitte Bilder beifügen). Positiv honoriert wird im Rahmen einer Bewertung des Referenzpools, falls die Bauleistungen im Rahmen einer Total- oder Generalunternehmervergabe erfolgt sind, speziell den Bau eines Erweiterungsbaus aus vergleichbaren Leistungsbereichen betreffen und / oder erkennen lassen, dass Projekte größerer Komplexität und Berücksichtigung innovativer
baulicher Ansätze durchgeführt wurden.
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Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Bei mehr als drei geeigneten Bewerbern wird die Auftraggeberin nur die, drei am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern.
Bewertet werden die angegebenen Referenzen. Nach Ausschluss der nach ihrer Beurteilung ungeeigneten Bewerber geht die Auftraggeberin folgendermaßen vor.
BEWERTUNG DER REFERENZEN:
Im ersten Schritt nimmt sie eine Gesamtbetrachtung der im
Teilnahmeformular angegebenen Referenzprojekte jedes geeigneten Bewerbers vor und vergibt für diesen 4- 10 Punkte. Im Einzelnen:
Bewerber, deren Referenzpool erkennen lassen, dass das
Unternehmen grundsätzlich geeignet ist, weil es mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt erfolgreich erbracht hat, erhalten für ihren Referenzpool 4 Punkte.
Bewerber, deren Referenzpool erkennen lässt, dass sie für den Auftrag gut geeignet sind, weil sie bereits vergleichbare Projekte vergleichbarer Komplexität durchgeführt haben, erhalten 5-6 Punkte ("gut").
Bewerber, deren Referenzpool erkennen lässt, dass sie für den Auftrag sehr gut geeignet sind, weil sie bereits vergleichbare Projekte vergleichbarer Komplexität für öffentliche Auftraggeber ODER vergleichbare Projekte größerer Komplexität durchgeführt haben, erhalten 7-8 Punkte ("sehr gut").
Bewerber, deren Referenzpool erkennen lässt, dass sie für den Auftrag hervorragend geeignet sind, weil sie bereits vergleichbare Projekte größerer Komplexität UND solche für öffentliche Auftraggeber durchgeführt haben, erhalten 9-10 Punkte ("hervorragend").
Innerhalb einer Notenstufe ("gut", "sehr gut" bzw. "hervorragend") entscheidet, welcher Referenzpool im direkten Bewerbervergleich auf eine bessere Eignung schließen lässt. Nur die drei Bewerber mit den höchsten Punkte werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktegleichstand entscheidet, ob und an wie vielen Referenzprojekten die vorgesehene Projektleitung beteiligt gewesen ist. Besteht weiterhin Punktegleichstand, entscheidet das Zufallslos.
Die Auftraggeberin behält sich vor, bei vorzeitigem Ausscheiden eines
Bieters in der Angebotsphase, den im Teilnahmewettbewerb viertplatzierten Bewerber nach zu nominieren.