Ausschreibung der Planungs- und Ingenieurleistungen für die folgenden Leistungsbilder:Objektplanung, Leistungsbild Verkehrsanlagen gem. § 45, 47, 48 HOAI,Objektplanung, Leistungsbild Ingenieurbauwerke gem. § 43, 44 HOAI.
Die moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH (im folgenden "Auftraggeber") benötigt Planungsleistungen für die vorgesehene Äußere Erschließung (u.a. für die Leistungsbilder Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke). Die gesamte Realisierung wird sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren hinziehen. Im Rahmen der baulichen Umsetzung soll voraussichtlich auch eine Objektüberwachung durch den Planer erfolgen. Die Stadt Köln hat sich vorbehalten, jederzeit in den Planungs- und Ingenieurvertrag einzutreten.
1. Einzelheiten und weitere Informationen sind in einer Allgemeinen Vergabeunterlage einschließlich Anlagen zusammengefasst, die über den Link in dieser Bekanntmachung heruntergeladen werden kann.2. Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Eventuelle Bewerberfragen sind zur Gewährleistung einer rechtzeitigen Bearbeitung und Beantwortung bis zum 30.12.2025, 23.59 Uhr über die Vergabeplattform einzureichen. Für danach eingehende Bewerberfragen kann eine rechtzeitige Beantwortung und Bearbeitung nicht gewährleistet werden.3. Für den Download der Vergabeunterlagen ist eine Registrierung nicht erforderlich. Eine Registrierung als Bewerber wird jedoch empfohlen, um eine Kommunikation über die Vergabeplattform zu ermöglichen. Ohne Registrierung obliegt es dem jeweiligen Bewerber, sich regelmäßig über die Kommunikation im Verfahren und evtl. Änderungen inhaltlicher oder verfahrensmäßiger Art zu informieren.4. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV).5. Der Auftrag soll stufenweise vergeben werden.6. Für den Teilnahmewettbewerb sind Mindestkriterien zu erfüllen. Erfüllen mehrere Bewerber die Mindestanforderungen gleichermaßen und führt die objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu einer gleichen Punktewertung, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los getroffen werden.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (d. h. innerhalb von 10 Tagen) gerügt hat,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die nicht rechtzeitige Vorlage von Erklärungen oder Nachweisen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftragge-ber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber oder Bieter vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung innerhalb der Frist keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen.Der Auftraggeber behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen.
Vom Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert) sind mit dem Angebot folgende Erklärungen vorzulegen: 1.1 Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder akuteller Auszug aus dem Berufsregister (Mindestanforderung), 1.2 Bietergemeinschaftserklärung, soweit es sich bei dem Bieter um eine Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft handelt (Mindestanforderung), 1.3 Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Mindestanforderung), 1.4 Eigenerklärung u. a. hinsichtlich Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AEentG und § 21 SchwarzArbG (Mindestanforderung), 1.5 Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (Mindestanforderung), 1.6 Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Mindestanforderung) Die Angaben zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind Mindestkriterien. Die nicht rechtzeitige Vorlage der Unterlagen 1.1 bis 1.6 kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen.
2.1 Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre: Beim Gesamtumsatz wird der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre gewertet. Hierbei wird ein erforderlicher durchschnittlicher Mindestumsatz von EUR 800.000 (netto) pro Jahr zugrunde gelegt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften unterhalb dieser Schwelle nicht in der Lage sind, das Projekt bei unvorhergesehenen Ereignissen ohne finanzielle Schwierigkeiten oder Auswirkungen auf den Projektablauf zu Ende zu führen. Bewerbungen von Bewerbern/Bewerbergemeinschaften unterhalb dieser Schwelle werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. 2.2 Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis des Abschlusses einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von EUR 3,0 Mio. für Personen, Sach- und Vermögensschäden. Die Deckungssumme gilt je Schadenfall und muss zweifach maximiert im Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann durch eine Versicherungsbestätigung (Textform) oder durch Eigenerklärung des Versicherers oder des Bewerbers über die Bereitschaft zur Erhöhung erfolgen.Die Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind Mindestkriterien. Die nicht rechtzeitige Vorlage der Unterlagen 2.1 und 2.2 kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen.
3.1 Qualifikation des/der Projektleiters/in und des/der stellv. Projektleiters/in: Anhand der vorgelegten Lebensläufe, Qualifikationsbescheinigungen und Referenzen werden Punkte für gesammelte Erfahrungen und Qualifikationen in den folgenden Schlüsselbereichen der Ausschreibung vergeben: (1) Einschlägiger Studienabschluss (Bauingenieurwesen oder vergleichbar) (Mindestanforderung),(2) Einschlägige Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren (Mindestanforderung), (3) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen der Steuerung/Koordination größerer Baumaßnahmen über EUR 3,0 Mio. (netto) (Mindestanforderung), (4) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen der Planung von vergleichbaren Straßenbaumaßnahmen (Mindestanforderung), (5) Erfahrungen ibei der Auftragsbearbeitung im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen und Fördermittelprojekten (Mindestanforderung). 3.2 Qualifikation der weiteren Projektmitarbeiter: Anhand der vorgelegten Lebensläufe, Qualifikationsbescheinigungen und Referenzen werden Punkte für gesammelte Erfahrungen und Qualifikationen in den folgenden Schlüsselbereichen der Ausschreibung vergeben: (1) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen von Planung von Verkehrsanlagen und Straßenbaumaßnahmen (Mindestanforderung), (2) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen von Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Straßenbaumaßnahmen (Mindestanforderung), (3) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen von Planung von Kanalbaumaßnahmen (Mindestanforderung), (4) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen von Bauüberwachung von Kanalbaumaßnahmen (Mindestanforderung), (5) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen von Fördermittelprojekten und der Zusammenarbeit der öffentlichen Hand (Mindestanforderung).Die einschlägigen Kenntnisse und Erfahrungen in den vorgenannten Bereichen können auch durch mehrere unterschiedliche Mitarbeiter nachgewiesen werden.
3.3 Vergleichbare Leistungen der letzten 5 JahreEs werden vergleichbare Referenzprojekte gewertet:Mindestanforderung: Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen: Vergleichbar ist ein Referenzprojekt bei dem Planungsleistungen (Verkehrsanlagen) in den Leistungsphasen 2-8 HOAI für Straßenbaumaßnahmen mit Baukosten über EUR 3,0 Mio. (netto) erbracht wurden.Punktewertung: Darüber hinaus werden zusätzliche Punkte für weitere neben der o.g. Mindestanforderung angegebene Planungs- und Bauüberwachungsleistungen vergeben. Nur für tatsächlich ausgeführte Planungsleistungen werden Punkte vergeben. Je Referenz wird für jedes der vorgenannten Merkmale jeweils 1 Punkt vergeben: (1) Planungsleistungen (Objektplanung Verkehrsanlagen) der Leistungsphasen LP 2-7 HOAI,(2) Bauüberwachung (Objektplanung Verkehrsanlagen) der Leistungsphase LP 8 HOAI,(3) Begleitung Straßenbaumaßnahmen mit Baukosten über EUR 3,0 Mio. (netto), (4) Begleitung Straßenbaumaßnahmen unter Beachtung des Vergaberechts und Einsatz von Fördermitteln.Insgesamt können so max. 4 Punkte je Referenz erreicht werden. Es werden die 5 Referenzen mit den meisten Punkten gewertet. Insgesamt können so 20 Punkte erreicht werden.Die jeweils angegebenen Referenzprojekte (Mindestanforderung und Punktewertung) müssen im Rahmen der letzten ca. 5 Jahre (d.h. seit dem 01.11.2020) erbracht und bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossen (d.h. Fertigstellung und Abnahme) worden sein.