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Verfahrensangaben

Projektsteuerung Tagesklinik Limburgerhof

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.03.2026
30.03.2026 10:00 Uhr
20.04.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadtklinik Frankenthal
1565400579
67227
67227
Frankenthal
Deutschland
DEB31
hauser@schulze-hagen.com
+496217273970

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
07-0001801100000-05
Stiftsstraße 9
55116
Mainz
Deutschland
DEB35
vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
+49 613116-2234
+49 613116-2113

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79421000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Tagesklinik Limburgerhof - Neubau Psychiatrie und Psychotherapie
Projektsteuerungsleistungen - Grundleistungen und Besondere Leistungen - gemäß AHO-Heft Nr. 9, 6. Aufl., Stand Mai 2025 der Projektstufen 2 (Planung), 3 (Ausführungsvorbereitung), 4 (Ausführung) und 5 (Projektabschluss) sowie Teilleistungen aus der Projektstufe 1 für den Neubau Psychiatrie und Psychotherapie Tagesklinik Limburgerhof der Stadtklinik Frankenthal.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadtklinik wird von der Stadt Frankenthal gemäß § 1 Abs. 2 Krankenhausbetriebsverordnung Rheinland-Pfalz als Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt. Der beim AG Ludwigshafen unter HRA 61415 eingetragene Eigenbetrieb wird durch den kaufmännischen Direktor vertreten.

Der AG beabsichtigt, als Fördermaßnahme in Limburgerhof eine Tagesklinik für Psychiatrie und Psychotherapie als Neubau zu errichten. Trotz des umfangreichen Ausbaus der ambulanten psychiatrischen / psychotherapeutischen Versorgung und komplementärer Angebote nehmen in Deutschland seit Jahren die Krankenhausaufenthalte und stationären Behand-lungstage in psychiatrischen Krankenhausabteilungen sowie Fachkrankenhäusern zu. Durch die Erweiterung der Pflichtversorgung kam es in der psychiatrischen Abteilung der Stadtklinik zu einer Fallzahlerhöhung. Die Auswahl des Grundstücks Ecke Speyerer Straße/Jahnstraße, 67117 Limburgerhof, Flurstück Nr. 46/47 Grundstücksfläche: ca. 1500 m² erfolgte durch die Stadtklinik im Rahmen einer Machbarkeitsstudie. Aus der Machbarkeitsstudie ergab sich die Variante 3 als die aktuell bevorzugte Variante 3. Gemäß derzeitig rechtsgültigem Bebauungsplan ist das Grundstück als Grünfläche ausgewiesen. Die Gemeinde Limburgerhof unterstützt allerdings das Projekt. Es ist die Aufstellung eines auf das Projekt abgestimmte Änderung des Bebauungsplans vorgesehen.

Nachdem die Zusammenarbeit mit dem ursprünglichen Architekturbüro endete, kam es in 2025 zur Neuausschreibung der Planungsleistungen ab der Leistungsphase 3 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume ebenso wie eine Vergabe der Fachplanung TGA Anlagengruppen 1 bis 3 erfolgte.

Gegenstand der Ausschreibung sind die Projektsteuerungsleistungen - Grundleistungen und Besondere Leistungen - gemäß AHO-Heft Nr. 9,
6. Aufl., Stand Mai 2025 der Projektstu-fen 2 (Planung), 3 (Ausführungsvorbereitung), 4 (Ausführung) und 5 (Projektabschluss) sowie Teilleistungen aus der Projektstufe 1 für den Neubau Psychiatrie und Psychotherapie Tagesklinik Limburgerhof der Stadtklinik Frankenthal. Wegen des bereits laufenden Planungsprozesses beginnt die Projektsteuerungsaufgabe mit der Projektstufe 2 und erforderlichen Teilleistungen aus der Projektstufe1. Die Projektsteuerungsleistungen umfassen das vollständige Leistungsbild, d.h. sämtliche Grundleistungen aller Handlungsbereiche der Projektstufen 2 (Planung) bis 5 (Projektabschluss). Hinzu kommen einzelne Grundleistungen aus der voran-gegangenen Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) sowie zusätzliche Leistungen (Besondere Leistungen). Die Beauftragung der Projektsteuerungsleistungen erfolgt stufenweise. Mit Zuschlagserteilung überträgt der AG dem AN zunächst die Bearbeitungsstufe I (= Projektstufe 2 einschließlich Teilleistungen aus Projektstufe 1). Zum Zeitpunkt der Beauftragung des Projektsteuerers wird sich das Projekt voraussichtlich in der Entwurfsplanung, ggfs. auch schon in der Genehmigungsplanung befinden. Der Projektsteuerer hat unmittelbar in den laufenden Projektprozess einzusteigen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
67117
Limburgerhof
Deutschland
DEB31

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Honorarangebotsgesamtsumme

Der Preis ermittelt sich aus der Honorarangebotsgesamtsumme inklusive Nebenkosten und ggfs. Auf-/Abschlag sowie inklusive der Mehrwertsteuer mit einem zu Kalkulationszwecken vorgegebenen Mehrwertsteuersatz über 19 % gemäß dem Honorarangebotsblatt des endgültigen Angebots.Wegen der weiteren Einzelheiten wird ergänzend auf das den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Dokument Zuschlagskriterien verwiesen.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Auftragsbezogene Projektorganisation

Die Bewertung der auftragsbezogenen Projektorganisation, die sich in zwei Unerkriterien aufteilt, wird anhand der vom Bieter mit dem Erstangebot eingereichten Unterlagen sowie der vom Bieter im Bieter- und Verhandlungsgespräch getroffenen Erläuterungen qualitativ auf Schlüssigkeit, Geeignetheit, Auftragsbezogenheit und Vollständigkeit sowie der sich aus den in den Ausschreibungsunterlagen genannten Planungs-/Vertragszielen ergebenden Projektanforderungen vorgenommen. Wegen der weiteren Einzelheiten einschließlich der Unterkriterien nebst deren Gewichtung wird ergänzend auf das den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Dokument Zuschlagskriterien verwiesen.

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzepte der auftragsbezogenen Herangehensweise

Die Bewertung des auftragsbezogenen Konzepts der geplanten Herangehensweise der Pro-jektsteuerung an ein Projekt, das sich bereits in einer fortgeschrittenen Planungsphase befin-det, wird anhand der vom Bieter mit dem Erstangebot eingereichten Unterlagen sowie der vom Bieter im Bieter- und Verhandlungsgespräch getroffenen Erläuterungen qualitativ auf Schlüssigkeit, Geeignetheit, Auftragsbezogenheit und Vollständigkeit sowie der sich aus den in den Ausschreibungsunterlagen genannten Planungs-/Vertragszielen ergebenden Projektanforderungen vorgenommen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird ergänzend auf das den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Dokument Zuschlagskriterien verwiesen

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
auftragsbezogenes Konfliktmanagement in Bezug auf Kosten und Termine

Die Bewertung des auftragsbezogenen Konfliktmanagements in Bezug auf Kosten / Kostensteuerung und Termine / Terminsteuerung wird anhand der vom Bieter mit dem Erstangebot eingereichten Unterlagen sowie der vom Bieter im Bieter- und Verhandlungsgespräche getroffenen Erläuterungen qualitativ auf Schlüssigkeit, Geeignetheit, Auftragsbezogenheit und Vollständigkeit sowie der sich aus den in den Ausschreibungsunterlagen genannten Planungs-/Vertragszielen ergebenden Projektanforderungen vorgenommen. Wegen der weiteren Einzelheiten einschließlich der Unterkriterien nebst deren Gewichtung wird ergänzend auf das den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Dokument Zuschlagskriterien verwiesen.

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Für die Anordnung zusätzlicher oder geänderter Leistungen gelten die Regelungen in § 7 des Projektsteuerungsvertrages. Der Projektsteuerungsvertrag liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.

Zusätzliche Angaben

Für den Fall, dass der bezuschlagte Bieter vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund ausgewechselt werden muss, behält sich der Auftraggeber vor, den übrigen Bietern, die ein wertungsfähiges Angbot im durchgeführten Vergabeverfahren abgegeben hatten, in der Reihenfolge der Wertungsergebnisse unter Zugrundelegung der damaligen Angebote den Auftrag anzutragen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Die Ausschreibung erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (zweistufiges Verfahren). Der Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl der Bewerber. Die Auswahl erfolgt anhand der bekanntgemachten Eignungs- und Auswahlkriterien und der eingereichten Teilnahmeunterlagen. Nach dem Teilnahmewettbewerb erfolgt mit den ausgewählten Bewerbern das Verhandlungsverfahren. Das Verhandlungsverfahren besteht aus der Einreichung des Erst-Angebotes, mindestens eines Bieter- und Verhandlungsgespräches sowie der endgültigen Angebotsabgabe. Die Angebotsprüfung und Wertung erfolgt anhand der eingereichten Angebotsunterlagen sowie den bekanntgemachten Zuschlagskriterien. Wegen der weiteren Einzelheiten wird ergänzend auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YUJMCSB

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der
Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird keine Entschädigung / Aufwendungsersatz gewährt. Dies gilt sowohl für die Erstellung des Teilnahmeantrages, als auch für die spätere Angebotsbearbeitung nebst Teilnahme an Angebotsverhandlungen sowie alle übrigen Leistungen der Bewerber aus Anlass dieses Vergabeverfahrens.

Die vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergabrechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§134 GWB etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht.

Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Teilnahmeantrages / der Angebote auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrages / der Angebote über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für den Teilnahmeantrag / die Angebote die Übermittlung zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.

Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Teilnahmeantrages / der Angebote ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrages / Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Teilnahmeantrages / des Angebots zu beachten sind.

Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt über die Vergabeplattform gemäß Auftragsbekanntmachung. Jeder Bieter ist verpflichtet, sich über die Vergabeplattform regelmäßig und selbstständig über zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bieterfragen zu informieren, unabhängig davon, ob er von der Vergabeplattform zusätzlich automatisch generierte Benachrichtigungsmails an seine hinterlegte Mail-Adresse erhält oder nicht. Nachrichten gelten mit Einstellung auf der Vergabeplattform und nicht erst mit Erhalt einer Benachrichtigungsmail als zugegangen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung richtet sich nach § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes Bewerbererklärung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes Bewerbererklärung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes Bewerbererklärung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes Bewerbererklärung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes Bewerbererklärung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes Bewerbererklärung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes Bewerbererklärung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes Bewerbererklärung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes Bewerbererklärung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes Bewerbererklärung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes Bewerbererklärung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes Bewerbererklärung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes Bewerbererklärung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes Bewerbererklärung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes Bewerbererklärung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes Bewerbererklärung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes Bewerbererklärung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes Bewerbererklärung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes Bewerbererklärung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes Bewerbererklärung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes Bewerbererklärung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:

Nachweis Berufsbezeichnung Ingenieur/in oder Architekt/in,
unternehmensbezogen

MINDESTANFORDERUNG: Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieurin / Ingenieur" gemäß §§ 2 ff IngKaG Rh.-Pf. oder zur Führung der Berufsbezeichnung "Architektin / Architekt" gemäß §§ 5 ff ArchG Rh.-Pf. berechtigt ist. Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennt und dessen Qualifikation gemäß den vorstehenden Ausführungen mit dem Teilnahmeantrag nachweist. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber für die Erfüllung des Auftrags als nicht geeignet angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen: Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Kopie einer Versicherungsbescheinigung des Versicherers oder Versicherungsmaklers.

MINDESTANFORDERUNG: Die vorzulegende Versicherungsbescheinigung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung muss eine Mindest-Deckungssumme für Personenschäden über EUR 1.500.000,00 und für Sach- und Vermögensschäden über EUR 1.500.000,00 ausweisen. Die Mindest-Deckungssummen müssen mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Im Falle einer Bewerbergemein-schaft ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass die Versi-cherung auch Betätigung der Bewerber als Mitglied einer Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft eintritt. Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bewerber für die Erfüllung des Auftrags als nicht geeignet angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen: Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Referenzleistung" - zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen des Bewerbers, deren Projektsteuerungsanforderungen mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Bei Bewer-bergemeinschaften müssen Referenzen nicht durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, sondern nur durch mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht sein.

MINDESTANFORDERUNGEN:

1. Für die Referenzleistungen müssen aus dem Leistungsbereich Projektsteuerung für Hochbauprojekte mindestens die Projektstufen 2 (Planung), 3 (Ausführungsvorbereitung) und 4 (Ausführung) und hierbei jeweils die wesentlichen Grundleistungen aus den Handlungsbereichen A bis D erbracht worden sein.
2. Die Referenzleistungen dürfen nicht vor dem 01.01.2021 abgeschlossen worden sein. Maßgeblich für den Abschluss ist die Fertigstellung der Projektstufe 4 (Ausführung). Sofern die Referenzleistungen aktuell noch nicht abgeschlossen sind, müssen sie mindestens bis zum Beginn der Projektstufe 4 (Ausführung) fortge-schritten sein.
3. Es müssen mindestens 2 Referenzleistungen eingereicht werden, deren Projektsteuerungsanforderungen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die vorstehenden Mindestanforderungen gemäß Ziffer 1 und 2 erfüllen.

Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bewerber für die Erfüllung des Auftrags als nicht geeignet angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, anhand folgender objektiver Kriterien:

a) Anzahl der wertungsfähigen Referenzen
Die wertungsfähigen Referenzen werden zunächst unter Berücksichtigung der Anzahl gewertet. Ein Bewerber mit 3 bis 4 wertungsfähigen Referenzen erhält 5 Punkte, ein Bewerber mit 5 oder mehr wertungsfähigen Referenzen erhält 10 Punkte.

b) Qualitative Projektmerkmale der Referenzen
Die wertungsfähigen Referenzen werden außerdem unter Berücksichtigung der nachfolgenden qualitativen Projektmerkmale bewertet. Dabei wird jede Referenz gesondert gewertet und sodann anschließend der Durchschnittswert der vom Bewerber eingereichten, wertungsfähigen Referenzen anhand der erzielten Gesamtsumme dividiert durch die Anzahl der wertungsfähigen Referenzen ermittelt. Der ermittelte Durchschnittswert wird anschließend mit dem Faktor 8 multipliziert. Für die Auswahlentscheidung werden für die Projektsteuerungsleistungen bis zu maximal 5 Punkte pro wertungsfähiger Referenz für die nachfolgenden Projektmerkmale vergeben:

Größe: Die Kostenberechnung der Referenz betrug für die Bauwerkskosten (Kostengruppen 300 + 400) gemäß DIN 276:2018-12 oder 276-1:2008-12 maximal brutto 6,0 Mio. Euro brutto: 1 Punkt.

Bearbeitungsumfang: Bei der Referenz wurde auch die Projektstufe 5 (Projektabschluss) bearbeitet: 1 Punkt.

Einstieg in einen laufenden Planungsprozess: Es handelt sich um eine Referenz, bei der die Leistungserbringung der Projektsteuerungsleistungen bei abgeschlossener Grundlagenermittlung und Vorplanung (LP 1 und 2) und laufender Entwurfsplanung mit restlichen Teilleistungen aus der Projektstufe 2 (Planung) oder später als Einstieg in einen laufenden (Entwurfs-)Planungsprozess begann: 2 Punkte.

Besondere Leistungen:
Die Referenzleistungen hatten als Besondere Leistungen auch die Übernahme von Funktionen einer Vergabestelle zum Gegenstand: 1 Punkt

Die Angaben zu den Referenzen sind vom Bewerber im Formblatt "Referenzleistung" einzutragen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für jede Referenz ist ein gesondertes Formblatt zu verwenden. Fehlende Unterlagen und/oder Angaben zu Referenzprojekten werden nicht nachgefordert.

Bei der Bewertung der Referenzen werden nur ganze Punkte vergeben. Bei der rechnerischen Ermittlung des Durchschnittswertes zur Ermittlung der Wertungspunktzahl beim Auswahlkriterium "Qualitative Projektmerkmale der Referenzen" gemäß lit b erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen, die auch bei der anschließenden Ermittlung der Gesamtwertungssumme aus den beiden Auswahlkriterien "Anzahl der wertungsfähigen Referenzen" und Qualitative Projektmerkmale der Referenzen" gemäß lit a und b fortgeschrieben wird.

Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl (Summe aus lit. a und b) werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte auch nach Anwendung der vorgenannten Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten werden, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, entscheidet die höhere Anzahl der eingereichten wertungsfähigen Referenzen und bei gleicher Anzahl die größere Aktualität der Refe-renzen. Falls auch nach Anwendung dieser objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl weiterhin überschritten wird, weil Bewerber dieselbe Punktzahl, dieselbe Anzahl an Referenzen mit derselben Aktualität aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl zwischen den betroffenen Bewerbern durch Los gemäß § 75 Abs. 6 VgV zu treffen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Rangfolge
5

Finanzierung

Wegen der finanziellen Vereinbarungen wird auf die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere den Projektsteuerungsvertrag
verwiesen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es gilt §128 Abs. 1 GWB sowie die in den Ausschreibungsunterlagen genannten Bedingungen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung