Beschafft werden Schülerbeförderungsleistungen für Schülerinnen und Schüler des Pallotti-Hauses, Zentrum für Erziehungshilfe.
Beschafft werden Schülerbeförderungsleistungen für Schülerinnen und Schüler des Pallotti-Hauses, Zentrum für Erziehungshilfe.Das Pallotti-Haus, Zentrum für Erziehungshilfe, besteht aus den beiden Abteilungen Jugendhilfe und Förderschule Soziale Entwicklung. In der engen - aber nicht zwangsläufigen - Vernetzung der beiden Arbeitsbereiche verbunden mit den gemeinsamen und jeweils spezifischen Angebotsschwerpunkten wird jungen Menschen und ihren Familien ein differenziertes Angebot zur Verfügung gestellt, um gemeinsam mit ihnen entsprechend dem Hilfeplan und den schulischen Fördernotwendigkeiten neue Perspektiven, Wege und Lösungen zu erarbeiten. Die Pallotti-Schule ist eine private, staatlich anerkannte Förderschule soziale Entwicklung, die sich neben ihrer spezifischen Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler in ihrer sozialen Entwicklung zu fördern, bewusst in den Dienst des schulischen Bildungsauftrages stellt. Den Schülerinnen und Schülern soll eine gute Schulausbildung zukommen. Besonderer Wert wird gelegt auf eine enge, verlässliche und vertrauens-volle Abstimmung mit allen am Erziehungsprozess unserer Kinder Beteiligten.Aufgenommen werden normalbegabte Kinder und Kinder mit dem Förderbedarf Lernen, die aufgrund ihres sozial-emotionalen Verhaltens in einer Regelschule nicht mehr ausreichend gefördert werden können bzw. deren Sorgeberechtigte sich, trotz der Möglichkeit inklusiver Beschulung, bewusst für die Aufnahme in eine Förderschule entscheiden. Etwa 130 Schülerinnen und Schüler werden entsprechend ihrer Förderbedarfe im Grund- und Hauptschulzweig oder im Förderschwerpunkt Lernen unterrichtet. Beide Zweige umfassen die Klassen 1 bis 9 und enden mit einem anerkannten Förderschul- bzw. mit einem im Saarland nach einer zentralen Abschlussprüfung erworbenem Hauptschulabschluss. Leistungsbeginn 01.08.2026, Leistungsende 31.07.2029.
Option einmaliger Verlängerung zum 01.08.2029 bis zum Leistungsende 31.07.2031Der Auftraggeber kann sich vor Ablauf des 3. Jahres vor dem 31.07.2029 bis zum 30.04.2029 entscheiden, ob sich der Vertrag um zwei weitere Jahre d.h. bis zum 31.07.2031 verlängert oder nicht. Erfolgt bis zum 30.04.2029 keine Mitteilung des Auftraggebers gegenüber der Auftragnehmerin, dass er die Zusammenarbeit nicht über den 31.07.2024 fortführen möchte verlängert sich der Vertrag automatisch um zwei weitere Jahre d.h. bis zum 31.07.2031.
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Bei einem offenen Verfahren fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Der öffentliche Auftraggeber darf von den Bietern nur Aufklärung über das Angebot oder deren Eignung verlangen. Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, sind unzulässig.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Vergabeplattform
Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nach Ermessen der Vergabestelle nicht ausgeschlossen.
Entsprechende Bankerklärungen
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
Eine Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; eine solche Erklärung kann höchstens für die letzten drei Geschäftsjahre verlangt werden und nur, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers; soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigen wird, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht.
Beschreibung der technischen Ausrüstung. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Erklärung, aus der die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.