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Verfahrensangaben

Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis - MIT Maßnahme-Informations-Tool

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.03.2026
31.03.2026 12:00 Uhr
31.03.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis
08004555500
Czernyring 22/10
69115
Heidelberg
Deutschland
DE125
Mark.Zebisch@jobcenter-ge.de
08004555500

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Ax Vergaberecht
06223 8688613
L7, 7a
68161
Mannheim
Deutschland
DE126
mail@ax-vergaberecht.de
06223 8688613
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg
+49 721926-8730
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Aufgrund einer Vielzahl eingekaufter Maßnahmen wird im Rahmen des Maßnahmemanagements und für die Beratung unserer Integrationsfachkräfte eine Übersicht über freie Maßnahmeplätze in gesamten Jobcenter benötigt, um - auch geschäftsstellenübergreifend - in die Besetzung gehen zu können. Darüber hinaus braucht es für das Management eine Übersicht über den Auslastungsgrad der Maßnahmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Aufgrund einer Vielzahl eingekaufter Maßnahmen wird im Rahmen des Maßnahmemanagements und für die Beratung unserer Integrationsfachkräfte eine Übersicht über freie Maßnahmeplätze in gesamten Jobcenter benötigt, um - auch geschäftsstellenübergreifend - in die Besetzung gehen zu können. Darüber hinaus braucht es für das Management eine Übersicht über den Auslastungsgrad der Maßnahmen.
Intention der erforderlichen Weiterentwicklung zu einer bisher hauseigenen ?Access-Lösung
Im Gegensatz zu der bereits vorhandenen Inhouse-Lösung versprechen wir uns mit der Umsetzung durch ein entsprechend renommiertes Unternehmen, dass folgende Ziele - die sich mit Adjektiven beschreiben lassen - erreicht werden...
...informeller
...cloudbasiert
...verbesserter
...übersichtlicher
...zeitsparender
...anwenderfreundlicher
...mehrwertschaffender

Info zur Maßnahme-Auslastung eingekaufter und eingerichteter Maßnahmen bereitstellen:
- tagesaktuell und übersichtlich zur Sicherstellung einer schnellen und gezielten Nachbesetzung offener Plätze oder des Abrufs von bewilligten Stundenkontingenten / Terminen für die Integraktionsfachräfte (IFK).
Berechnungsgrundlage sind die TN-Zahlen am Ende jeder Woche im Status B/V bzw. der erreichte Verbrauch an Std im Vergleich mit den (variablen) Soll-Werten,
die auf der Grundlage der Excel-Export-Tabellen (aus COSACH) berechnet werden sollen.

Besetzungsstände (%) und Nachbesetzungserfordernisse in Ampel-Symbolik darstellen:
Inverse Logik für Integrationsfachkräfte und Führungskräfte:
IFK: AusL 100%: rot; Ausl 75-99%: gelb ; AusL <75% grün
FüK: AusL 100%: grün; Ausl 75-99%: gelb ; AusL <75% rot
(ggf. variabel in der Abgrenzbarkeit für verschiedene Maßnahmen)

Schnellen Zugriff auf Detail-Info der Träger (Flyer), wie auch interner Kategorisierungen und Beschreibungen gewährleisten:
Die Träger stellen vor/zum Beginn Flyer zur Verfügung (.pdf-Dok) via E-Mail, die sich primär an die TN richten, aber auch inhaltliche Kurzbeschreibungen und Kontaktdaten enthalten. Das JC kategorisiert darüber hinaus nach Zielgruppen, Zielbereichen und eigenen Inhaltsbeschreibungen. Oft wiederholen sich die Texte für gleiche Maßnahmen verschiedener Geschäftsstellen und/oder in zeitlichen Intervallen und sollten daher auch erneut auswählbar/verwendbar sein.

Datenhaltung, Berechnungs- und Zugriffsfunktionen in Cloud, Ersatz Access-Tool
Das selbst entwickelte Access-Tool wird durch eine Vielzahl von VBA-Makros, die in SAP-ERP bald nicht mehr ausführbar sind, nicht mehr lange zur Verfügung stehen. Das COSACH-Tool selbst ist hier (noch) nicht ausreichend zielführend. Die derzeitige Mehrbenutzersteuerung funktioniert aber auch nur schwerfällig und (technisch) unzureichend.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
69115
Heidelberg
Deutschland
DE125

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Erfahrung mit IT-Projekten im ÖD (mit eher geringerer Komplexität bei höherer Frequentierung)

Kenntnisse und Erfahrungen in der Projektarbeit mit Behörden und deren Vorgaben (Haushaltsrecht, Entscheidungs- und Zuständigkeits-Rahmen usw.)

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Entwurf Technisches Konzept (Lösungsansatz)

Grad der Berücksichtigung der Anforderungen, Umfang der Verwendung allgemein anerkannter und zielführender IT- Werkzeuge und Methoden

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Preis
Entwurf Organisatorisches Konzept, Preis

Grad der Nachvollziehbarkeit bei Aufwandsschätzung, Kooperations- und Interaktionsplänen mit dem Auftraggeber in der Projektabwicklung,
Grad der Nähe zum Kosten-Ziel.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
zieladäquater Zeit- und Meilensteinplan

Stimmigkeit, Transparenz, Grad der Nähe zum Termin-Ziel

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Entwurf Dokumentations-Plan

Rückverfolgbarkeit der Definition/Spezifikation der Anforderungen, sowie erforderlicher Modifikationen im Projektablauf und deren entsprechende Umsetzung

Gewichtung
15,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU6MC3Q

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Für die Vergabe findet die "Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge" (Vergabeverordnung - VgV) Anwendung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsinhalt werden. Es gelten die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten zusätzlichen Bedingungen. Die Vergabe erfolgt im Wege des Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Der Auftraggeber fordert eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Der Auftraggeber darf von den Bietern nur Aufklärung über das Angebot oder deren Eignung verlangen. Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, sind unzulässig. Der Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, entsprechend § 134 GWB über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform informieren. Ein Vertrag darf und wird erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden.
Zusätzliche Informationen:
Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Der Auftraggeber fordert grundsätzlich die Vorlage von Eigenerklärungen an. Wenn der Auftraggeber Bescheinigungen und sonstige Nachweise anfordert, verlangt er solche, die vom Online-Dokumentenarchiv e-Certis abgedeckt sind.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen, erkennt der Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an.
Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen, erkennt der Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
Werden Urkunden oder Bescheinigungen nach den Absätzen 4 und 5 von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bieters nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 4 sowie § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erwähnt, so können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters abgibt.
Der Auftraggeber kann Bieter auffordern, die erhaltenen Unterlagen zu erläutern.
Sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Ein den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis kann auch durch Industrie- und Handelskammern eingerichtet werden. Die Industrie- und Handelskammern bedienen sich bei der Führung des amtlichen Verzeichnisses einer gemeinsamen verzeichnisführenden Stelle. Der Auftraggeber kann mit Blick auf die Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen die gesonderte Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung verlangen.
Unteraufträge
Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Vor Zuschlagserteilung kann der Auftraggeber von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden.
Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt.
Bei der Vergabe schreibt der Auftraggeber vor, dass der Auftragnehmer spätestens bei Beginn der Auftragsausführung die Namen, die Kontaktdaten und die gesetzlichen Vertreter seiner Unterauftragnehmer mitteilt und dass jede im Rahmen der Auftragsausführung eintretende Änderung auf der Ebene der Unterauftragnehmer mitzuteilen ist.
Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.
Eignungsleihe
Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Der Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der Auftraggeber schreibt vor, dass der Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass der Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, ersetzen muss. Der Auftraggeber kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.
Die vg Ausführungen gelten auch für Bietergemeinschaften.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

30
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Vergabeplattform

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die zum Zeitpunkt des Angebotsschlusstermins fehlenden, nicht als zwingend vorzulegend aufgeführten Erklärungen und Nachweise können, sofern keine gesetzlichen Vorgaben dagegensprechen, bis zum Ablauf einer von der Kontaktstelle zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Ob eine Nachforderung erfolgen wird, entscheidet die Vergabestelle nach Ermessen. Die (Anlage 3_Checkliste) dient rein zur Orientierung. Es wird keine Gewähr für die Vollständigkeit der darin aufgeführten einzureichenden Unterlagen übernommen. Die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Aktueller (Stand des Unternehmens zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist.
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Der Umsatz mit einer Geschäftstätigkeit, die dem Leistungsprofil des Auftragsgegenstands entspricht, muss mindestens das Zweifache des geschätzten Auftragswerts erreichen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

1) Nachweis von mind. einem, vorzugsweise drei vergleichbaren Referenzprojekten der letzten drei Jahre durch eine Eigenerklärung als Anlage zum Angebot mit folgendem Aufbau:
- Angabe, ob öffentlicher oder privater AG,
- Projektbezeichnung,
- Leistungszeit von/bis,
- Angabe zum Rechnungswert und Lieferumfang,
- Ansprechpartner des o. g. Auftraggeber mit Namen, E-Mail und
Telefonnummer.
Als vergleichbar gelten Referenzprojekte, die ein ähnliches Leistungsprofil des Auftragsgegenstands dieser Ausschreibung aufweisen und einen in etwa vergleichbaren Schwierigkeitsgrad vorweisen.
Die Kontaktstelle/der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden.

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden

Eignungskriterium

Anzahl der Führungskräfte

Eigenerklärung, aus der die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich wird.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens für die vergangenen 3 Jahre.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung