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Verfahrensangaben

Stadt Enger - Generalplanervergabe

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
08.04.2026
15.04.2026 12:00 Uhr
18.04.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Wirtschaftsbetriebe Stadt Enger
05224 9800862
Bahnhofstraße 39
32130
Enger
Deutschland
DEA43
g.strathmann@enger.de
05224 9800862

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Ax Vergaberecht
06223 8688613
L7, 7a
68161
Mannheim
Deutschland
DE126
mail@ax-vergaberecht.de
06223 8688613
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
0251 411-2165
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
0251 411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Ausgeschrieben werden:
Objekt- und folgende Fachplanungsleistungen TGA
folgende Anlagengruppe:
- Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (KG 410)
- Wärmeversorgungsanlagen (KG 420)
- Raumlufttechnische Anlagen (KG 430)
- Starkstromanlagen (KG 440)
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 450)
- Förderanlagen (KG 460)
- Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen (KG 470)
- Gebäudeautomation (KG 480) und Automation von Ingenieurbauten (KG 480)
Ausgeschrieben werden alle Leistungsphasen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Hier bekommen Sie einen ersten Eindruck von unserem Bad:
https://www.enger.de/Leben-in-Enger/Freizeit-Sport/Gartenhallenbad

Im Herbst 2025 haben wir einen Antrag auf EFRE- sowie ISEK-Förderung gestellt.
Unser Ziel ist es, die gesamte Gebäudetechnik zukunftsfähig zu erneuern und den primären Energiebedarf um min. 50% zu reduzieren. (Siehe Anlage 1).
Die Kostenschätzungen nach DIN habe ich als Anlage angefügt.
Nun möchten wir die Planungsleistungen (TGA), die unter die EFRE-Förderung fallen, europaweit ausschreiben.

Ausgeschrieben werden:

Objekt- und folgende Fachplanungsleistungen TGA
folgende Anlagengruppe:
- Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (KG 410)
- Wärmeversorgungsanlagen (KG 420)
- Raumlufttechnische Anlagen (KG 430)
- Starkstromanlagen (KG 440)
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 450)
- Förderanlagen (KG 460)
- Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen (KG 470)
- Gebäudeautomation (KG 480) und Automation von Ingenieurbauten (KG 480)

Ausgeschrieben werden alle Leistungsphasen.

1. Grundlagenermittlung
- Bedarfsermittlung: Klärung der Anforderungen und Wünsche des Bauherrn
- Bestandsaufnahme: Analyse der bestehenden technischen Infrastruktur, falls es sich um ein Umbauprojekt handelt
- Machbarkeitsstudien: Bewertung der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit des Projekts
2. Vorplanung
- Konzeptentwicklung: Erarbeitung von Konzepten für technische Systeme (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, etc.)
- Kostenrahmen: Erstellung einer ersten Kostenschätzung
- Variantenuntersuchung: Analyse verschiedener technischer Lösungen und Auswahl der optimalen Variante
3. Entwurfsplanung
- Detaillierte Planung: Ausarbeitung der technischen Konzepte bis ins Detail
- Berechnungen: Durchführung der notwendigen Berechnungen (z.B. Heizlast, Kühllast, Druckverlustberechnungen)
- Koordination: Abstimmung mit Architekten und anderen Fachplanern
4. Genehmigungsplanung
- Erstellung von Genehmigungsunterlagen: Vorbereitung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen für behördliche Genehmigungen
- Abstimmung mit Behörden: Kommunikation und Verhandlung mit den zuständigen Genehmigungsbehörden
5. Ausführungsplanung
- Detailzeichnungen: Erstellung von Ausführungsplänen und -zeichnungen, die als Grundlage für die Bauausführung dienen
- Leistungsverzeichnisse: Erstellung detaillierter Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung der Bauleistungen
- Materialauswahl: Festlegung der zu verwendenden Materialien und Komponenten
LPH 6 & 7: Vorbereitung & Mitwirkung bei der Vergabe
LPH 8: Objektüberwachung - Bauüberwachung
LPH 9: Objektbetreuung

Ausgeschrieben wird eine GP - Vergabe
Basis ist der bereit gestellte GP-Vertragsentwurf

Begründung:
"...fachplanungsübergreifende Lösungsvorschläge kann man im Stadium der Vergabe nur im Wege einer Generalplanervergabe erhalten. Würden die Planungsleistungen im vorliegenden Fall in Fachlosen oder Losgruppen vergeben, fände die übergreifende Abstimmung der Planungsdisziplinen erst nach den Zuschlägen im Zuge der Vertragsausführung statt und man könnte fachplanungsübergreifende Lösungsvorschläge für die Zuschlagswertung kaum erhalten. ..."

Es gibt ein entsprechendes deutlich gewichtetes Zuschlagskriterium.

Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.07.2026
31.12.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
32130
Enger
Deutschland
DEA43

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Fachplanungsübergreifende Lösungsvorschläge

siehe Dokument Zuschlagskriterien

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Projektteam

siehe Dokument Zuschlagskriterien

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Personaleinsatz / Terminsicherung

siehe Dokument Zuschlagskriterien

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Honorarangebot

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Ja

Zusätzliche Angaben

Bei der Abgabe des Teilnahmeantrages/ des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Teilnahmeantrags/ des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bewerber/ Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen der Bewerbung/ des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist die Übermittlung der Bewerbung/ des Angebotes zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt. Antworten zu Bewerber-/ Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bewerber/ Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe dr Bewerbung/ des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bewerber/ Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihrer Bewerbung/ ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bewerber-/ Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe der Bewerbung/ des Angebotes zu beachten sind.
Zusätzliche Informationen:
[1]. Bewerber- und Bietergemeinschaften: Die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten durch Bewerber- und Bietergemeinschaften ist zulässig. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung einzureichen, in der die Bildung einer Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die in dem Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen geforderten Angaben und Unterlagen vorzulegen. Die Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften muss vor Einreichung des Teilnahmeantrags erfolgen. Eine nachträgliche Bildung einer Bewerber- oder Bietergemeinschaft, insb. nach Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags, ist nicht zulässig.
[2]. Eignungsleihe: Im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen (Dritte) in Anspruch nehmen (sog. "Eignungsleihe", vgl. § 47 VgV). Diese Möglichkeit besteht ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber kann sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten Dritter bedienen. Findet eine Eignungsleihe statt, hat der Bewerber in dem Formblatt Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen anzugeben, dass er Kapazitäten anderer Unternehmen für die Eignungsprüfung in Anspruch nimmt. Zudem muss der Bewerber im Falle der Eignungsleihe nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel und Kapazitäten dieser anderen Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV). Diesen nach § 47 Abs. 1 VgV erforderlichen Nachweis erbringt der Bewerber, indem er mit dem Teilnahmeantrag zum Beispiel eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Für den Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung ist es ausreichend, wenn das Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) ausgefüllt und von dem anderen Unternehmen unterzeichnet dem Teilnahmeantrag beigefügt ist. Der Nachweis ist auch auf andere gleich geeignete Weise möglich, die belegt, dass dem Bewerber die Mittel und Kapazitäten tatsächlich verbindlich zur Verfügung stehen. Ein gleich geeigneter Nachweis kann beispielsweise ein entsprechender Vertrag zwischen Bewerber und Drittem sein. Außerdem muss jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, seine Eignung in dem Umfang wie der Bewerber selbst nachweisen, in dem eine Eignungsleihe stattfindet. Das bedeutet, dass im Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die relevanten Erklärungen auf dem Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen durch den Dritten abzugeben und dem Teilnahmeantrag beizulegen sind. Weiter verlangt der Auftraggeber für den Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, dass das andere Unternehmen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe gemeinsam mit dem Bewerber für die Auftragsausführung haftet (§ 47 Abs. 3 VgV). Diese Erklärung ist in die Vergabeunterlagen integriert. Dieses ist ausgefüllt und von dem Dritten unterschrieben und eingescannt zusammen mit dem Teilnahmeantrag an den Auftraggeber zu übermitteln. Im Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind in dem auf dem Formblatt Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen auch die Referenzprojekte des Dritten einzugeben. Der Dritte ist dann jeweils als Referenznehmer zu benennen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit (wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder einschlägige berufliche Erfahrung) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch genommen werden können, wenn diese (Dritte) die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Schließlich muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beruft, nachweisen, dass für ihn keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Dazu hat der Bewerber im Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen durch jeden Dritten ausgefüllt und in Textform dem Teilnahmeantrag bei-zufügen. Angaben zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB sind ebenfalls in dem Formblatt - Ausschlussgründe Dritte und ggf. auf separater Anlage zu machen. Der Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen (Dritte), deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt der Dritte die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Hierfür setzt der Auftraggeber dem Bewerber eine angemessene Frist. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ersetzung des Dritten auch dann zu verlangen, wenn in dessen Person ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt.

Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Hinweis: Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Fördermittelgewährung

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU6M9D6

Einlegung von Rechtsbehelfen

Bevor ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer eingereicht werden kann, muss der Vergabeverstoß gegenüber dem oder der Auftraggeber:in gerügt werden. Die Rüge sollte möglichst frühzeitig erfolgen und ist formlos möglich. Um sich abzusichern, sollte der oder die Antragsteller:in sie aber schriftlich erteilen.
Der oder die Antragsteller:in kann nur Vergabeverstöße rügen, die erkennbar sind. Häufig werden durch die Einsicht in die Vergabeakten während des bereits eingeleiteten Nachprüfungsverfahrens weitere Vergabeverstöße erkannt. Diese können dann ohne Weiteres ebenfalls zum Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens gemacht werden.
Der oder die Antragsteller:in muss nicht immer auf eine Antwort des Auftraggebers oder der Auftraggeberin warten, bevor er oder sie eine Nachprüfung beantragt. Steht der Zuschlag kurz bevor, darf und sollte er, unmittelbar nachdem er die Rüge eingelegt hat, einen Antrag auf Nachprüfung stellen. Es ist auch möglich, Rüge und Nachprüfungsantrag zeitgleich zu stellen.
Im Einzelnen ist der Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
- Der oder die Antragsteller:in den geltend gemachten Verstoß erkannt und nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Nichtabhilfe-Mitteilung des Auftraggebers oder der Auftraggeberin ergangen sind.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

[1]. Der Bewerber/ Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die entsprechende Erklärung auszufüllen und als Teil der Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der Angebotsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (...) eingestellt.
[2]. Die Teilnahmeanträge/ Angebotsunterlagen und die anderen einzureichenden Formulare sind auszufüllen. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (...) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten Unterlagen sind als Teil des Angebots auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
[3]. Der öffentliche Auftraggeber kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 17 Abs. 11 VgV).
[4]. Teilnahmeanträge, die nach Ablauf des vorgenannten Schlusstermins eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Der Teilnahmeantrag ist unter Verwendung der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblätter im PDF-Dateiformat, ggf. eingescannt, ohne Kopier- / Druckschutz, zu übermitteln, sofern in den Vergabeunterlagen kein anderes Format vorgegeben oder zugelassen ist. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
[5]. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand folgender objektiver Kriterien: Anzahl der wertungsfähigen vergleichbaren Referenzen. Die wertungsfähigen Referenzen werden unter Berücksichtigung der Anzahl gewertet. Ein Bewerber mit 1 wertungsfähigen Referenz erhält 1 Punkt. Ein Bewerber mit 2 wertungsfähigen Referenzen erhält 2 Punkte. Ein Bewerber mit 3 wertungsfähigen Referenzen erhält 3 Punkte. Ein Bewerber mit 4 wertungsfähigen Referenzen erhält 4 Punkte. Ein Bewerber mit 5 wertungsfähigen Referenzen erhält 5 Punkte. Ein Bewerber mit 6 wertungsfähigen Referenzen erhält 6 Punkte, ein Bewerber mit 7 wertungsfähigen Referenzen erhält 7 Punkte. Ein Bewerber mit 8 wertungsfähigen Referenzen erhält 8 Punkte. Ein Bewerber mit 9 wertungsfähigen Referenzen erhält 9 Punkte. Ein Bewerber mit 10 und mehr wertungsfähigen Referenzen erhält 10 Punkte. Die maximal zu erzielende Punktzahl bei dem Auswahlkriterien liegt danach bei 10 Punkten. Die fünf Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus dem Auswahlkriterium werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte auch nach Anwendung des vorgenannten Auswahlkriteriums die Höchstzahl überschritten werden, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, entscheidet die höhere Anzahl der eingereichten wertungsfähigen Referenzen und bei gleicher Anzahl die größere Aktualität der Referenzen. Falls auch nach Anwendung dieser objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl weiterhin überschritten wird, weil Bewerber dieselbe Punktzahl, dieselbe Anzahl an Referenzen mit derselben Aktualität aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl zwischen den betroffenen Bewerbern durch Los gemäß § 75 Abs. 6 VgV zu treffen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekannt gemachten Mindestzahl von drei Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 Satz 2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 63 VgV aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Zu beachten ist allerdings, dass vorgelegte Eignungsnachweise die zwar vollständig sind, nicht aber den inhaltlichen Anforderungen gemäß der Auftragsbekanntmachung entsprechen, nicht nachgebessert und deshalb auch nicht nachgefordert werden können.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur" berechtigt ist durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Beratenden Ingenieure eines Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland oder einer entsprechenden Bescheinigung der Ingenieurkammer NRW über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur". Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur" benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Beratenden Ingenieure oder eine entsprechende Bescheinigung der Ingenieurkammer NRW nachweist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Kopie einer aktuellen Versicherungsbescheinigung. Die vorzulegende Versicherungsbescheinigung muss eine Mindest-Deckungssumme für Personenschänden über EUR 2,0 Mio. und für Sach- und Vermögensschäden über EUR 2,0 Mio. pro Versicherungsfall ausweisen. Die Mindest-Deckungssumme muss mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis gemäß Ziffer 1 von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen und mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen erreichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Für jede vom Bewerber angeführte Referenz ist ein gesondert ausgefülltes Formblatt "Referenzleistung des Bewerbers" nebst Anlagen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Die Referenzen dürfen nicht vor dem 01.01.2019 abgeschlossen worden sein.

Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand folgender objektiver Kriterien: Anzahl der wertungsfähigen vergleichbaren Referenzen. Die wertungsfähigen Referenzen werden unter Berücksichtigung der Anzahl gewertet. Ein Bewerber mit 1 wertungsfähigen Referenz erhält 1 Punkt. Ein Bewerber mit 2 wertungsfähigen Referenzen erhält 2 Punkte. Ein Bewerber mit 3 wertungsfähigen Referenzen erhält 3 Punkte. Ein Bewerber mit 4 wertungsfähigen Referenzen erhält 4 Punkte. Ein Bewerber mit 5 wertungsfähigen Referenzen erhält 5 Punkte. Ein Bewerber mit 6 wertungsfähigen Referenzen erhält 6 Punkte, ein Bewerber mit 7 wertungsfähigen Referenzen erhält 7 Punkte. Ein Bewerber mit 8 wertungsfähigen Referenzen erhält 8 Punkte. Ein Bewerber mit 9 wertungsfähigen Referenzen erhält 9 Punkte. Ein Bewerber mit 10 und mehr wertungsfähigen Referenzen erhält 10 Punkte. Die maximal zu erzielende Punktzahl bei dem Auswahlkriterien liegt danach bei 10 Punkten. Die fünf Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus dem Auswahlkriterium werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte auch nach Anwendung des vorgenannten Auswahlkriteriums die Höchstzahl überschritten werden, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, entscheidet die höhere Anzahl der eingereichten wertungsfähigen Referenzen und bei gleicher Anzahl die größere Aktualität der Referenzen. Falls auch nach Anwendung dieser objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl weiterhin überschritten wird, weil Bewerber dieselbe Punktzahl, dieselbe Anzahl an Referenzen mit derselben Aktualität aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl zwischen den betroffenen Bewerbern durch Los gemäß § 75 Abs. 6 VgV zu treffen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekannt gemachten Mindestzahl von drei Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 Satz 2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 63 VgV aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
100,00

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Umsatz insgesamt

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Umsatz aus dieser Ausschreibung vergleichbaren Leistungen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Anzahl Mitarbeiter insgesamt

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Anzahl Mitarbeiter im ausschreibungsgegenständlichen Bereich

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung