1. Preisgelder im Wettbewerb: Für den Wettbewerb steht insgesamt eine Wettbewerbssumme von 80.000,00 EUR netto zur Verfügung, die als Preise und Anerkennungen ausgeschüttet werden. Folgende Verteilung ist vorgesehen: 1. Preis: 32.000,00 EUR netto, 2. Preis: 20.000,00 EUR netto, 3. Preis: 12.000,00 EUR netto, Anerkennungen: Im Gesamtwert von 16.000,00 EUR netto für bemerkenswerte Teilleistungen. Das Preisgericht behält sich gem. RPW 2013 vor, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen. Die Wettbewerbssumme kommt dabei immer zur Ausschüttung.
2. Beurteilungskriterien im Wettbewerb: Die eingehenden Arbeiten werden u.a. nach den folgenden Kriterien bewertet: Idee und konzeptionelle Qualität, Architektonische Qualität, Nutzungs- und Aufenthaltsqualität, Funktionalität, Nachhaltigkeit, Realisierungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit
3. Voraussichtliche Termine im Wettbewerb: Auswahl der Teilnehmenden: 35. KW 2026, Bereitstellung der Unterlagen: 11.09.2026, Rückfragen: 22.09.2026, Kolloquium (Präsenz): 28.09.2026, Planabgabe digital: 24.11.2026, Modellabgabe 17.12.2026, Preisgericht: 14.01.2027
4. Preisgericht: Das Preisgericht wird nach RPW 2013 in Abstimmung mit der Architektenkammer Baden-Württemberg und der Ingenieurkammer Baden-Württemberg besetzt. Fachpreisrichter*innen (stimmberechtigt): Oliver Martini, Baubürgermeister (Stadtplaner), Stadt Offenburg; Dea Ecker (Architektin), Heidelberg; Philipp Schiffer (Architekt), Darmstadt; Andy Schönholzer (Landschaftsarchitekt) Basel; Dr. Alexander Hentschel (Tragwerksplaner), Nürnberg; Stellvertretende Fachpreisrichter*innen: Hille Krause (Architektin), Hamburg, Luca Kist (Landschaftsarchitekt, Stadtplaner), Saarbrücken; Oliver Schwenke (Tragwerksplaner), Nürnberg; Linda Schneider (Architektin), Offenburg Daniel Ebneth (Stadtplaner), Offenburg; Philip Denkinger (Landschaftsarchitekt), Offenburg
5. Hinweise zu den Unterlagen im Teilnahmewettbewerb:
Im Teilnahmewettbewerb sind bereits alle drei Fachdisziplinen Architektur, Landschaftsarchitektur und Tragwerksplanung zu benennen.
Die Eignung entsprechend § 75 VgV ist durch die vollständig ausgefüllten und von den Büroinhabenden, den Geschäftsführenden und / oder den bevollmächtigten Vertreter*innen unterzeichneten Bewerbungsformularen einschließlich erforderlicher Nachweise als Anlagen nachzuweisen. Eine Eignungsleihe ist möglich. Im Bewerbungsverfahren verlangt der Auftraggeber weitgehend Eigenerklärungen von den Bewerbenden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der von den Bewerbenden mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Eigenerklärungen durch Abforderung entsprechender Bescheinigungen zu überprüfen. Sollte sich während des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, werden die Bewerbenden aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Zur Teilnahme am Verfahren ist die Vorlage nachfolgender Formblätter im Teilnahmewettbewerb erforderlich:
F01_A - Bewerbungsbogen Architektur und F01_LA - Bewerbungsbogen Landschaftsarchitektur und F01_TWP - Bewerbungsbogen Tragwerksplanung jeweils inkl. erforderlicher Anlagen. Über das Bewerberformblatt erfolgt eine Eigenerklärung über das Vorliegen der Berufshaftpflichtversicherung und Anpassung der Deckungssummen im Auftragsfall, sofern die Deckungssummen der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung nicht ausreichen. Diese Erklärung ist von jedem Partner der Bewerbung und auch von jedem Eignungsleihendem nach § 47 VgV abzugeben. Die Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV ist als Anlage beizufügen. Die in den Formblättern benannten Referenzen (vgl. Eignungskriterien) müssen zudem in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf max. 2 Blätter (pdf-Format) zu beschränken.
F02_Erklaerung_Bietergemeinschaft: nur bei Bewerbergemeinschaften vollständig ausgefüllt einzureichen.
Formblatt 03a und 03b - Erklärung bei Eignungsleihe und Nachunternehmern: Eigenerklärung der Bewerberin / des Bewerbers ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammengearbeitet wird (Formblatt 03a) und Benennung der vorgesehenen Nachunternehmer gem. § 47 (1) VgV mit Angabe der betreffenden Nachunternehmerleistungen sowie im Rahmen evtl. Eignungsleihe in Anspruch genommene Kapazitäten durch Nachunternehmerverzeichnis und Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer (Formblatt 03b).
F04_Eigenerklärung: zum Nichtvorliegen v. Ausschlussgründen (nach § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 GWB), zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung sowie zum Nichtvorliegen von Vergabesperren von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und auch von jedem Eignungsleihendem nach § 47 VgV.
Formblatt_RUS-Sanktionen: von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und auch von jedem Eignungsleihendem nach § 47 VgV.
Erklärung LTMG-BW (Formblatt L_D_VLL_Komm_D_Verpflicht_LTMG_AEG_EU.pdf): ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und auch von jedem Eignungsleihendem nach § 47 VgV.