Die ANregiomed gKU führt momentan Modernisierungsmaßnahmen am Klinikumsstandort Ansbach in der Escherichstraße durch. .Die Versorgung aller Gebäude mit Wärme für Heizung und Warmwasserbereitung, erweitert um den BA 6, erfolgt aus der bestehenden Energiezentrale. Diese entspricht jedoch nicht dem Stand der Technik und nicht den aktuellen und zukünftigen Anforderungen des Klinikums und soll daher erneuert werden. Nach dem Bau der Energiezentrale sieht ein zweiter Schritt die Einbindung von erneuerbar gewonnener Wärme in die Wärmeversorgung vor. Diese soll nach derzeitigem Stand in unmittelbarer Nähe zum Klinikum nördlich bei den bestehenden BHKW-Anlagen (Fremdbetreiber) errichtet werden..Die Machbarkeitsstudie weist folgende Kosten der Kostengruppen 300, 400 und 500 (Stand 2024) aus:- Kostenschätzung Energiezentrale: 3.437.422 EUR brutto- Kostenschätzung Energiezentrale Außenbereich Biomasse: 2.323.600 EUR brutto.Das Projekt unterliegt u.a. aufgrund der bereits laufenden Modernisierungsmaßnahmen einem sehr engen zeitlichen Rahmen. Planungsergebnisse bis LP 3 sind bis April 2026 zu gewährleisten..Mit vorliegendem Verfahren werden die Planungsleistungen HLS des Leistungsbildes Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2 und 8 nach HOAI vergeben. Es werden außerdem (optionale) Besondere Leistungen vergeben. Mit den Leistungen ist im Anschluss an das Verfahren zu beginnen. Die Leistungen werden stufen- und bauabschnittsweise abgerufen und vergeben. Die Leistungsphasen 1-2 zunächst über das gesamte Projekt/alle Bauabschnitte zu bearbeiten. Die Beauftragung weiterer Stufen setzt außerdem eine gesicherte Förderung/Finanzierung voraus. Weiterführende Informationen sind der Machbarkeitsstudie zu entnehmen.
Die ANregiomed gKU führt momentan Modernisierungsmaßnahmen am Klinikumsstandort Ansbach in der Escherichstraße durch. Die Bauabschnitte (BA) 5 und 6 umfassen Sanierungs- sowie Abbruch- und anschließende Neubaumaßnahmen. Die Versorgung aller Gebäude mit Wärme für Heizung und Warmwasserbereitung, erweitert um den BA 6, erfolgt aus der bestehenden Energiezentrale. .Ergebnis eines Energiekonzeptes war, dass die momentane Wärmeversorgung der Bestandsgebäude (aus der bestehenden Energiezentrale) nicht dem Stand der Technik und nicht den aktuellen und zukünftigen Anforderungen des Klinikums entsprechen. Die Wärmeversorgung erfolgt mittels Niederdruckdampfkesseln und entsprechend hohen Temperaturen im Verteilnetz. Ein Großteil der ehemaligen Dampfverbraucher (Sterilisation, etc.) wurde bereits die letzten Jahre ausgelagert und auch der letzte Dampfverbraucher (Küche) fällt Anfang 2025 weg. .Zudem haben die ND-Dampfkessel ihr Lebensende nahezu erreicht. Ein Leittechniksystem für Monitoring und optimierten Betrieb ist ebenfalls nicht vorhanden. Aufgrund der hohen Temperaturen im Verteilnetz kann die Einbindung von Wärme aus zwei Biogas-BHKW nur im Rücklauf erfolgen und deren Potential v.a. im Sommer nicht voll ausgeschöpft werden. Entsprechend steht, unabhängig von der zukünftigen Versorgung des BA6, die Modernisierung der bestehenden Energiezentrale zur Versorgung der Bestandsgebäude dringend an..Der Neubau BA6 wird mittels einer eigenen Strangleitung an die zentrale Wärmeversorgung angeschlossen, die Unterverteilung mit Frischwasserstation und Strangverteilung erfolgt gesondert im BA 6. .Mit der vorliegenden Machbarkeitsuntersuchung sollte eine nachhaltige, zukunftsträchtige und sichere Wärmeversorgung für den Gesamtstandort inkl. des Neubaus BA6 aus einer gemeinsamen Energiezentrale am derzeitigen Standort mit optimierter Erzeuger- und Verteilstruktur konzeptioniert werden..Nach dem Wegfall des letzten Dampfverbrauchers 2025 können die ND-Dampfkessel, sowie der bereits außer Betrieb befindliche HD-Dampfkessel, rückgebaut werden. Stattdessen erfolgt der Einbau einer den Anforderungen des Klinikstandortes entsprechend dimensionierten Doppelkesselanlage (Erdgas/Heizöl) zur Erzeugung von Heizwasser (VL/RL in den Verteilkreisen ca. 80/60°C). Diese Kesselanlage (Schritt 1) versorgt das Klinikum in einer Überganszeit bis zur Einbindung erneuerbarer Wärmelieferungen mit Wärme und dient im Endausbau des Konzepts als Redundanz bzw. Ausfallsicherheit. Durch die Absenkung der Temperaturen im Verteilnetz geht eine Verlustminimierung einher und es besteht zudem die Möglichkeit, die bestehende Wärmelieferung aus Biogas-BHKWs und/oder anderer Erzeuger (Schritt 2) direkt einzubinden und deren Potential voll auszuschöpfen. Mit der Umstellung der Wärmeerzeugung gehen sekundäre Maßnahmen wie etwa Prüfung und Umbau der Verteilstruktur der Energiezentrale, Einbindung von Pufferspeichern, Umstellung der Warmwassererzeugung auf Frischwasserstationen und die Implementierung eines MSR-Systems einher..Nach dem Umbau der Energiezentrale sieht ein zweiter Schritt die Einbindung von erneuerbar gewonnener Wärme in die Wärmeversorgung vor. Diese soll nach derzeitigem Stand in unmittelbarer Nähe zum Klinikum nördlich bei den bestehenden BHKW-Anlagen (Fremdbetreiber) errichtet werden. Die Einbindung erfolgt zentral über die bestehende, modernisierte Energiezentrale..Die Machbarkeitsstudie weist folgende Kosten der Kostengruppen 300, 400 und 500 (Stand 2024) aus:- Kostenschätzung Energiezentrale: 3.437.422 EUR brutto- Kostenschätzung Energiezentrale Außenbereich Biomasse: 2.323.600 EUR brutto- (Alternative Kostenschätzung Energiezentrale Außenbereich Luft-Wärmepumpe: 2.257.305 EUR brutto).Das Projekt unterliegt u.a. aufgrund der bereits laufenden Modernisierungsmaßnahmen einem sehr engen zeitlichen Rahmen. Planungsergebnisse bis LP 3 sind bis April 2026 zu gewährleisten..Mit vorliegendem Verfahren werden die Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2 und 8 nach HOAI vergeben. Es werden außerdem (optionale) Besondere Leistungen vergeben. Mit den Leistungen ist im Anschluss an das Verfahren zu beginnen. Die Leistungen werden stufen- und bauabschnittsweise abgerufen und vergeben. Die Leistungsphasen 1-2 zunächst über das gesamte Projekt/alle Bauabschnitte zu bearbeiten. Die Beauftragung weiterer Stufen setzt außerdem eine gesicherte Förderung/Finanzierung voraus..Weiterführende Informationen sind der Machbarkeitsstudie zu entnehmen.
Zusammensetzung des Projektteams anhand eines Organigramms über das gesamte Projekt einschl. Entscheidungsbefugnis und Vertretung
Berufsabschluss, Zusatzqualifizierungen und praktische Erfahrung bei vergleichbaren Baumaßnahmen des Projektleiters (PL) und des Bauleiters (BL).
- Die vorliegende Maßnahme ist Teil eines komplexen Gesamtprojektes - welches sich darüber hinaus bereits in der Ausführung befindet - hieraus ergeben sich verschiedene Besonderheiten. Die Machbarkeitsstudie informiert zu den aktuellen Überlegungen für die Versorgung aller Gebäude mit Wärme für Heizung und Warmwasserbereitung. Wie ordnen Sie diese Überlegungen ein? Bitte gehen Sie am vorliegenden Projekt auf (weitere) wichtige Aspekte ein und erläutern Sie Ihre diesbezüglichen Überlegungen anhand von Vor- und Nachteile ein. (15)- Sehen Sie weitere Herausforderungen oder ggf. Schwierigkeiten allgemeiner Natur des Projekts und wie würden Sie damit umgehen? (5)- Wie organisieren Sie die Terminverfolgung bzw. wie erreichen Sie Terminsicherheit? (10)- Die Bearbeitung der Planung muss sehr zügig erfolgen. Planungsergebnisse bis LP 3 bis April 2026 sind zu gewährleisten. Bitte skizzieren Sie einen für Sie umsetzbaren Zeitrahmen für die Bearbeitung der Planung. (10)- Wie organisieren Sie die Kostenverfolgung bzw. wie erreichen Sie Kostensicherheit? (10)- Wie ist Ihre grundsätzliche Verfügbarkeit? Wie stellen Sie sich die Betreuung des Projekts während der Baudurchführung vor? (10)
Honorar
stufenweise Beauftragung gemäß HAV-KOM:Stufe 1: Leistungsphasen 1+2Stufe 2: Leistungsphasen 3+4Stufe 3: Leistungsphasen 5-7Stufe 4: Leistungsphasen 8+9.Die Beauftragung erfolgt stufen- und bauabschnittsweise, zunächst für die Stufe 1. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren Stufen besteht nicht.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.