Planungsleistungen in 3 Losen (Architekt, Tragwerksplaner mit Wärmeschutz, HLS-Planung mit Gebäudeautomation) zur energetischen Sanierung und eine Aufstockung eines Gebäudes
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen in 3 Losen (Architekt, Tragwerksplaner mit Wärmeschutz, HLS-Planung mit Gebäudeautomation) im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb.Zu planen ist eine energetische Sanierung und eine Aufstockung des Ostflügels des Verwaltungsgebäudes A07 an der Universität Oldenburg Campus Haarentor in Oldenburg.
Die Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergibt sich aus § 160 GWB:"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Unterlagen werden nicht nachgefordert. Der Auftraggeber behält sich vor, unter Einhaltung der vergaberechtlichen Grundsätze von diesem Grundsatz abzuweichen.
Es sind Referenzen gemäß der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eignungsmatrix darzustellen.
Es ist die aktuelle personelle Belegschaft entsprechend den Vorgaben der Eignungsmatrix darzustellen.
Es ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz und der Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr darzustellen.