Ausgeschrieben ist die Unterhaltsreinigung im Dienstgebäude des Ministeriums für Bildung und Kultur, Trierer Str. 33, 66111 Saarbrücken.Ausgeschrieben ist die Unterhalts- und Grundreinigung an den Staatlichen Förderschulen Sehen bzw. Hören in 66822 Lebach, Dillinger Str. 69.Die Aufmaße über die zu reinigenden Flächen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Er verpflichtet sich, zuverlässiges Personal einzusetzen und einzuweisen sowie die Arbeitsausführung zu überwachen. Die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel stellt der Auftragnehmer. Als Pflege- und Reinigungsmittel sind nur umweltschonende Produkte zu verwenden, die der Beschaffenheit und dem Anstrich der jeweiligen Bauteile nicht schaden.Das zur Reinigung notwendige kalte und warme Wasser, den Strom sowie geeignete Räume zur Kleiderablage des Personals und zur Aufbewahrung von Materialien, Maschinen und Geräten stellt der Auftraggeber im jeweiligen Reinigungsobjekt unentgeltlich zur Verfügung. Das Aufstellen von Waschmaschinen ist nicht zugelassen.Der Auftraggeber stellt dem Bieter zur Auftragserfüllung notwendige Verbrauchsmaterialien (Handseife, Toilettenpapier, Papierhandtücher) unentgeltlich zur Verfügung.
Dienstgebäude MBK:Die tägliche Unterhaltsreinigung erfolgt in der angegebenen Liegenschaft grundsätzlich nach 16.00 Uhr; die Gebäudereinigung des Ministerbereichs und der Konferenzräume im Erdgeschoß des Dienstgebäudes Trierer Str. 33 erfolgt zwischen 6.00 - 7.30 Uhr.
Förderschule Lebach:Die Reinigungszeiten der Unterrichtsräume in den Schulgebäuden sind schultäglich nach Unterrichtsende in Absprache mit dem Auftraggeber festzulegen. Der Unterricht beginnt derzeit montags bis donnerstags jeweils um 8.00 Uhr; er endet jeweils um 14.50 Uhr, freitags 8.00 bis 13.00 Uhr. Die Unterrichtszeiten können sich während der Vertragslaufzeit verändern und werden dem Auftragnehmer ggf. rechtzeitig mitgeteilt.Die Reinigungsarbeiten in Gebäude 9 (Turnhalle) können auch am frühen Morgen vor Schulbeginn durchgeführt werden, müssen aber jeweils zu Unterrichtsbeginn abgeschlossen sein.In Ferienzeiten und an schulfreien Tagen erfolgt keine Unterhaltsreinigung; die jährliche Grundreinigung erfolgt nach Absprache in den Schulferien.
Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Vertrag zu unveränderten Konditionen 2x um 1 Jahr zu verlängern.
Der Zuschlag erfolgt allein nach dem Kriterium Niedrigster Preis.Der niedrigste Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Im vorliegenden Vergabeverfahren kommt eine Zuschlagslimitierung nach § 30 Abs. 1 S. 2 VgV zur Anwendung. Sie haben die Möglichkeit, für jedes der beiden zu vergebenen Lose zu bieten - jedoch wird die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, im vorliegenden Vergabeverfahren auf eine Höchstzahl von einem Los beschränkt. Für den Fall, dass Sie für beide Lose bieten und in beiden Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben sollten, geben Sie im Angebotsschreiben an, auf welches Los der Zuschlag erteilt werden soll. Sollte eine eindeutige Benennung des bieterseitig bevorzugten Loses fehlen, so wird der Zuschlag nur in dem Los erteilt werden, in dem die Angebotssumme des betreffenden Bieters die höchste Differenz zur Angebotssumme des zweitplatzierten Angebotes aufweist. Es ist demnach einem Bieter nicht möglich, im vorliegenden Vergabeverfahren für mehr als ein Los den Zuschlag zu erhalten.
§ 15 Abs. 1 VgV: Bei einem offenen Verfahren fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.
Im vorliegenden Vergabeverfahren kommt eine Zuschlagslimitierung nach § 30 Abs. 1 S. 2 VgV zur Anwendung. Sie haben die Möglichkeit, für jedes der beiden zu vergebenen Lose zu bieten - jedoch wird die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, im vorliegenden Vergabeverfahren auf eine Höchstzahl von einem Los beschränkt.Für den Fall, dass Sie für beide Lose bieten und in beiden Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben sollten, geben Sie im Angebotsschreiben an, auf welches Los der Zuschlag erteilt werden soll. Sollte eine eindeutige Benennung des bieterseitig bevorzugten Loses fehlen, so wird der Zuschlag nur in dem Los erteilt werden, in dem die Angebotssumme des betreffenden Bieters die höchste Differenz zur Angebotssumme des zweitplatzierten Angebotes aufweist.Es ist demnach einem Bieter nicht möglich, im vorliegenden Vergabeverfahren für mehr als ein Los den Zuschlag zu erhalten.
Der Auftrag unterfällt dem Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG) vom 08.12.2021.
Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation zwischen Unternehmen und Vergabestelle nur über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform DTVP.de zulässig ist, die Kommunikation per Telefon oder eMail ist nicht möglich.
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle ist im Falle von Nachprüfungsverfahren verpflichtet die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Prüfinstanz weiterzuleiten. Die Beiteligten haben ein Rechtauf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns bitte ggf. mit Angebotsabgabe konkret mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Nichtöffentliche Angebotsöffnung; Öffnungsort: Ministerium für Bildung und Kultur, Ref. A3/Zentrale Vergabestelle, Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken
Keine zur Teilnahme am Öffnungstermin befugten unternehmensseitige Personen.
Vorstehende Angabe gilt im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten zur Nachforderung.Nachforderungen ergehen unter Fristsetzung von grundsätzlich sechs Kalendertagen.
Gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB.
Es wird die Beschäftigung eines/einer Gebäudereinigungsmeisters/-meisterin im Unternehmen vorausgesetzt. Angabe von Name und Qualifikation der beschäftigten Person notwendig.
Angabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Leistungen: zwei Referenzen bezüglich der Unterhaltsreinigung von Schulgebäuden, sowie eine Referenz bezüglich der Grundreinigung von Schulgebäuden, jeweils nicht älter als drei Jahre.
Angabe des Jahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Angabe des Jahresumsatzes
Angabe Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in zur Sicherung der Leistungserbringung geeigneter Höhe
Angaben zur Eintragung in das Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Gewerbeanmeldung im Gewerberegister der Kommune Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB
Gemäß VOL/B und Zusätzlicher Besonderer Vertragsbedingungen.
Einhaltung des Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetzes und Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue undMindestentlohnung für die Vergabe von Öffentlichen Aufträgen gemäß STFLG. Die maßgeblichen Entgelttarife sind unter www.tarifregister.saarland.de abrufbar.Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, dieihren Sitz im EU-Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.
Für den Fall, dass der Bieter das Erreichen der Ziele (Erreichen der gewünschten Qualität und eine ordnungsgemäße Leistungserfüllung durch einen angemessenen persönlichen Arbeitseinsatz), die durch die tägliche Mindestreinigungszeit erreicht werden sollen, mit einem geringeren Zeitansatz für möglich hält, so darf er im Anwendungsbereich dieses Loses den genannten Wert (38,80 Stunden/Reinigungstag) um bis zu 10 % unterschreiten. Es ist damit zu rechnen, dass der Auftraggeber die Gründe für das Unterschreiten aufklären wird. Unterschreitungen ohne nachvollziehbare Begründung können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Ministerium für Bildung und Kultur
Staatlichen Förderschulen Sehen und Hören