Rahmenvertrag Druckumgebung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages für die Lieferung, Implementierung und Betrieb einer Druckumgebung in den Räumen der Gesellschafter der Auftraggeberin, der AOK Bayern und der AOK PLUS. Der Leistungsgegenstand umfasst im Wesentlichen: - die Konzeption, - die Lieferung der Multifunktionsgeräte (Kauf), - die Implementierung der Software (Kauf und/oder Miete), - den operativen Betrieb und Administration sowie - das Patchmanagement - einer ganzheitlichen Enterprise-Druckumgebung. Die Erreichung dieses Ziels wird durch die folgenden Leistungssäulen sichergestellt:Enterprise Print Management (EPM):Das EPM bildet die zentrale Instanz für die gesamte softwareseitige Verarbeitung, Steuerung und Überwachung der Druckprozesse. Es stellt sicher, dass alle Druckvorgänge jederzeit zuverlässig, performant und sicher ausgeführt werden können. Gleichzeitig dient es als Basis für die zentrale Verwaltung und Überwachung der gesamten Infrastruktur.Multifunktionsgeräte (MFG):Dieser Bereich beschreibt die bereitzustellenden Multifunktionsgeräte, die als Endpunkte für die Dokumentenverarbeitung und den täglichen Bürobetrieb dienen. Außerdem regelt dieser Bereich das Verbrauchsmaterial-Management, Wartung & Support und die IMAC-Services. Transition:Beschreibung der Ablösung der bestehenden Infrastruktur durch eine neue Druckumgebung.Im Rahmen der Bereitstellung der Multifunktionsgeräte insbesondere Implementierung, Softwarepflege, Instandhaltung und Lifecycle Management muss der Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass diese funktionsfähig und mit aktueller Software versehen sind (d.h. die letzte vom Hersteller veröffentlichte Softwareversion).Die Ausschreibung beinhaltet eine produktneutrale Beschaffung. Aus Gründen des Schutzes der Vertraulichkeit werden Informationen zur Infrastruktur der Auftraggeberin erst mit Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung mit Einladung zur Angebotsphase (2. Stufe des Verfahrens) mitgeteilt.Der Rahmenvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren ab Abnahme der Transition mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
jeweils um ein Jahr
Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen (DED),Thüringen (DEG) und Bayern (DE2), Geschäftsstellen der AOK PLUS und der AOK Bayern
Qualitätskriterien gemäß Kriterienkatalog
Wertungspreis gemäß Preisblatt
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
1) Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb (Anlagen 1 - 7 der Bewerbungsbedingungen sowie die Vertraulichkeitsvereinbarung als Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen) stehen auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) unter der Kategorie "Leistungsbeschreibung" zur Verfügung. Ferner werden auf der Vergabeplattform die für die zweite Stufe des Verfahrens (sog. Angebotsphase) vorgesehenen Vergabeunterlagen (Anlagen 9-10 nebst Anhängen) im Entwurfsstand in der Kategorie "Sonstiges" rein informativ zur Verfügung gestellt. Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass die Unterlagen von der Auftraggeberin angepasst werden können und ggf. ergänzt werden können.2) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern/Bewerbergemeinschaft wird im Teilnahmewettbewerb ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform abgewickelt. Jeder Bewerber ist verpflichtet, sich regelmäßig Auskünfte/Fragen und Neuerungen bzw. Ergänzungen zum Inhalt der Bekanntmachung sowie den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs selbst einzuholen. 3) Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag Angaben zum Unternehmen oder zur Personen für die Anforderung eines Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG einzureichen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen). 4) Rechtsform der Bewerber-/Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Soweit sich Bewerbergemeinschaften oder andere gemeinschaftlicheBewerber an dem Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen. Bewerbergemeinschaften haben unter Verwendung der Anlage 2 zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. 5) Mit dem Teilnahmeantrag sind die unter Punkt IV. 1. der Bewerbungsbedingungen benannten Erklärungen (Anlagen 1 -7 der Bewerbungsbedingungen sowie die Vertraulichkeitsvereinbarung Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen) einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe sind ebenfalls die, die unter Punkt IV. 1. der Bewerbungsbedingungen benannten Erklärungen (Anlagen 1-1 bis 1-4 der Bewerbungsbedingungen) einzureichen. 6) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 04.01.2027.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtungdes § 56 VgV nachzufordern.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 3 der Bewerbungsbedingungen).Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Im Falle einer Bewerber-/Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 6 der Bewerbungsbedingungen). Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags-und ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Unter Verwendung der Anlage "Eigenerklärung Russlandsanktionen" hat der Bewerber daher zuerklären, dass weder er noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im Sinne der o.g. Vorschrift aufweist. Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung für jedes Mitgliedder Bewerbergemeinschaft einzeln vorzulegen. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Zwingende Vorlage einer Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung eine angemesseneBetriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung je Versicherungsfall von? 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden,1 Mio. EUR für Vermögensschäden, einschließlich Schäden aus Betriebsunterbrechungen,1 Mio. EUR für Schäden aufgrund von Datenschutz-, Informationssicherheits oderVertraulichkeitsverletzungen verfügen und diese im Falle der Zuschlagserteilung während des gesamten Vertragsverhältnissesununterbrochen aufrechterhalten werden. Die Deckungssummen müssen mindestens zweifach je Versicherungsjahr zur Verfügung stehen., diese während des gesamten Vertragsverhältnisses ununterbrochen aufrechterhalten und der Auftraggeberin vor Aufnahme der Tätigkeit sowie auf Verlangen den Fortbestand jederzeit nachweisen wird (Anlage 7 der Bewerbungsbedingungen). Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln vorzulegen. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Es sind insgesamt mindestens drei Referenzprojekte nachzuweisen, vergleichbar sind die Referenzprojekte, wenn eines hinsichtlich des Umfanges der Lieferanzahl von ca. 1000 Multifunktionsgeräten nachweist. Die Angaben zu den Referenzen sind unter Verwendung von Anlage 5-1 vorzunehmen.
Es sind insgesamt mindestens drei Referenzprojekte nachzuweisen, vergleichbar sind die Referenzprojekte, wenn eines hinsichtlich des Leistungsumfanges die Lieferung, Implementierung und Betriebeiner Druckumgebung nachweist.Die Angaben zu den Referenzen sind unter Verwendung von Anlage 5-1 vorzunehmen.
Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Etwaige Ausführungsbedingungen sind den Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen und Anhängen zu entnehmen.