Teil 1 Kernteam:
Es ist ein Kernteam zu benennen, welches nur mit Zustimmung der Auftraggeberin und durch gleichwertig qualifizierte Personen ausgewechselt werden darf. Eine Änderung an den im Teilnahmeantrag getroffenen Aussagen und Festlegungen zu den Kernteam-Mitgliedern durch den Bewerber/Bieter kommt nur aus wichtigem Grund in Betracht. Fällt ein Kernteam-Mitglied im laufenden Vergabeverfahren weg, so ist die Auftraggeberin umgehend darüber zu informieren. Es ist eine geeignete Person mit gleichwertiger Qualifikation und Erfahrung nachzubenennen.
Hinweis: Einzelne Mitglieder des Kernteams können langjährige und in der erfolgreichen Zusammenarbeit auf gemeinsamen Projekten erprobte fest-freie Mitarbeiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sein. Dies gilt nicht für die beiden Hauptansprechpersonen im Tagesgeschäft; diese müssen festangestellte Mitarbeiter der Agentur sein.
Ein nicht oder nicht vollständig benanntes Kernteam führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages vom Verfahren.
Für die folgenden Positionen sind namentlich die festen Ansprechpartner zu benennen. Dabei sind nicht die expliziten Benennungen einzelner Profile maßgebend, sondern die beschriebenen Anforderungen und Kompetenzen. Eine Person darf nur maximal eine Position begleiten (keine Doppel- oder Mehrfachfunktionen). Sollte es aus darzulegenden und nachvollziehbaren Gründen nicht möglich sein, eine Ansprechperson namentlich zu benennen, so ist diese jedenfalls so eindeutig zu beschreiben, dass ein genaues Bild von der Person entsteht. Die in den Anforderungen an die jeweiligen Profile geforderten Erfahrungen, Kenntnisse, das Know-how und das Wissen sind jeweils als mehrjährige Erfahrung/Kenntnisse (= mindestens zweijährig) zu verstehen.
- Senior-Beratung/Strategie - übergeordnete Hauptansprechperson im Tagesgeschäft
- Projektmanagement - operative Hauptansprechperson im Tagesgeschäft
- Kreativdirektion
- Head of Digital
Unter Verwendung der Anlage 7-3 der Teilnahmebedingungen ist die berufliche Befähigung der genannten Mitglieder des Kernteams des Loses darzustellen, aus der nachvollziehbar hervorgeht:
- Ausbildung/berufliche Qualifikation (Ausbildung, Studium, Volontariat, Trainee und/oder vergleichbare Aus- oder Weiterbildung),
- Berufs- und Projekterfahrung im Bereich komplexer und schwer erklärbarer Produkte und Dienstleistungen (inkl. Nennung von Kunde/Auftraggeber - sofern möglich - und Aufgaben), vorzugsweise in der gesetzlichen Krankenversicherung, im Gesundheitswesen und/oder in der privaten Versicherungswirtschaft,
- sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen) und
- Nachweis der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) unter Punkt III.2.3 für das jeweilige Profil genannten Anforderungen und Kompetenzen, welche nachfolgend aufgeführt werden.
Allgemeiner Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft können die vorstehenden Nachweise für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden.
Anhand der in der jeweiligen Bewertungsmatrix (Anlage 1 der Teilnahmebedingungen) genannten Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Es erfolgt eine Bewertung des Kernteams (120 Punkte) sowie eine Bewertung der Deckung mit den vorgestellten Referenzprojekten (20 Punkte) gemäß Anlage 1 der Teilnahmebedingungen.
Ergänzende Informationen zum Kernteam finden Sie bei "Teil 2 Kernteam".