Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V zum Angebot eines Versorgungsprogramms zur Früherkennung von Vorhofflimmern.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V zum Angebot eines Versorgungsprogramms zur Früherkennung von Vorhofflimmern. Dies setzt sich aus einem Vorhofflimmer-Screening per App und einer Vorhofflimmer-Diagnostik zusammen. Das Vorhofflimmer-Screening umfasst die bis zu sechsmonatige Selbstmessung des Herzrhythmus durch die Versicherten der Auftraggeberin per App inklusive der medizinisch-technischen Prüfung und ärztlichen Validierung der Messergebnisse. Die Smartphone-App muss als Medizinprodukt der Klasse IIa oder IIb gemäß der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (= Medical Device Regulation/"MDR") zertifiziert sein. Die Vorhofflimmer-Diagnostik beinhaltet die sich im Falle des Verdachts auf Vorhofflimmern an das Vorhofflimmer-Screening anschließende ärztliche Diagnosestellung mittels eines bis zu 14-tägigen telemetrischen Event-EKG-Systems durch einen von dem Auftragnehmer eingebundenen, regional niedergelassenen Kardiologen bzw. Telekardiologen.
Die weiteren Einzelheiten zum Leistungsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung, welcher den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase als Anhang 1 zur Anlage 1 beigefügt ist, zu entnehmen.
Konkrete Angaben zum voraussichtlichen Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin nicht möglich. Einzelheiten zu ersten Schätzungen sind der Leistungsbeschreibung unter Punkt 2.3 (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) zu entnehmen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urt. v. 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Soweit die angegebenen Mengen deutlich überschritten werden, beträgt die Höchstmenge, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, insgesamt maximal 25.000 Teilnehmer. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht aber nicht (siehe weitere Einzelheiten Punkt 2.3 der Leistungsbeschreibung).
Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
Das Prozedere zur Bewertung des Preises ergibt sich aus denBewerbungsbedingungen für die Angebotsphase, insbesondere aus Punkt III. der Bewerbungsbedingungen.
Die Kriterien zur Qualität ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase sowie aus dem Kriterienkatalog (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase).
1) Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) unter der Kategorie "Leistungsbeschreibung" zur Verfügung. Ferner werden auf der Vergabeplattform die für die zweite Stufe des Verfahrens (sog. Angebotsphase) vorgesehenen Vergabeunterlagen im Entwurfsstand in der Kategorie "Sonstiges" rein informativ zur Verfügung gestellt, welche durch die Auftraggeberin noch angepasst werden können. 2) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern wird im Teilnahmewettbewerb ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform abgewickelt. Jeder Bewerber ist verpflichtet, sich regelmäßig Auskünfte/Fragen und Neuerungen bzw. Ergänzungen zum Inhalt der Bekanntmachung sowie den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs selbst einzuholen. 3) Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag Angaben zum Unternehmen oder zur Personen für die Anforderung eines Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG einzureichen(Anlage 8 der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb). 4) Rechtsform der Bewerber-/Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Soweit sich Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter an dem Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen. Bietergemeinschaften haben unter Verwendung der Anlage 10 zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. 5) Im Falle der Eignungsleihe sind mit dem Teilnahmeantrag die unter Punkt III.5. der Teilnahmeunterlagen benannten Erklärungen (Anlagen 9-1 bis 9-3 der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb)sowie Nachweise einzureichen. 6) Die Auswahl der Bewerber, welche zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, erfolgt anhand der Bewertungsmatrix (Anlage 1 der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb). Folgende Kriterien sind vorgesehen: 1. Referenzprojekte (maximal 70 Punkte).2. Für den Auftrag vorgesehener Projektleiter (maximal 30 Punkte)Die weiteren Einzelheiten, insbesondere die einzelnen Unterkriterien und die maximale Punktzahl mit Erläuterungen zur Bewertung, sind der Anlage 1 der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb zu entnehmen. 7) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 14.08.2026.8) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung stehende Aufträge (z.B. Screening zur Früherkennung weiterer Herzerkrankungen, Monitoring im Zusammenhang mit Herzerkrankungen, ggfs. unter Einbindung von Fachärzten z.B. zur Verifizierung und Diagnostik) bis zu einem Auftragsvolumen von maximal 1 Mio. EUR netto. Soweit die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, soll der Auftrag zu den Bedingungen des hier ausgeschriebenen Auftrages, soweit anwendbar, mit Ausnahme des Preises vergeben werden.
Es handelt sich bei dem geplanten Screening-Angebot um ein Früherkennungsprogramm zur Prävention von Schlaganfällen. Das Programm soll der Zielgruppe regelmäßig gemäß der sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Vorgaben (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) angeboten werden. Um die Wirksamkeit des Angebotes bewerten zu können, bedarf es einer Laufzeit von mehr als 4 Jahren. Zudem wird gemäß § 69 Abs. 4 SGB V von den Vorgaben des § 21 Abs. 6 VgV abgewichen.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtungdes § 56 VgV nachzufordern.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2 der Teilnahmebedingungen). Hinweis: Im Falle einer Bewerber-/Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.
- Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 3 derTeilnahmebedingungen). Hinweis: Im Falle einer Bewerber-/Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.
- Eigenerklärung zur Vertragspartnereigenschaft gemäß § 140a Abs. 3 S. 1 SGB V (Anlage 4 der Teilnahmebedingungen).
- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, für die Jahresabschlüsse vorliegen, aufgesplittet nach Geschäftsjahr (Anlage 5 der Teilnahmebedingungen). Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des Auftrages lediglich solche Bewerber als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre einen Umsatz von mindestens 500.000 EUR nachweisen können. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft wird der addierte Umsatz zugrunde gelegt.
- Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten innerhalb der letzten drei Jahre, die nach Art und Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind, unter Angabe:> des Auftraggebers sowie eines Ansprechpartners mit Telefonnummer (Ansprechpartners ist zunächst freiwillig, ist aber auf Nachfrage der Auftraggeberin mitzuteilen),> der Beschreibung der Leistung mit Angaben zu den erbrachten Tätigkeiten (einschließlich Angabe der eingesetzten Technik für das Screening, der Anzahl der eingebundenen Fachärzte und deren Qualifikationen) und der Beschreibung des umgesetzten Prozesses zu Kommunikation und Datentransfer zwischen den eingebundenen Akteuren inklusive der Versicherten, > Angabe der Vertragsgrundlage (Vertrag nach § 140a SGB V),> Angabe der Abrechnung (ggfs. nach der Technischen Anlage zu den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über den Datenaustausch nach § 295 Abs. 1b SGB V),> der Anzahl der Teilnehmer und der Anzahl der durchgeführten Screenings sowie der tatsächlich durchgeführten ärztlichen Diagnostiken jeweils insgesamt (in den letzten 3 Jahren) und, wenn möglich, aufgeteilt nach Jahren (Zeitraum 2023-2025), > des Leistungszeitraumes unter Verwendung von Anlage 6 der Teilnahmebedingungen, welche gegebenenfalls zu vervielfältigen ist. Es sollen höchstens 5 Referenzen eingereicht werden.Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bewerber als geeignet, welche durch wenigstens zwei Referenzprojekte Erfahrungen in der Organisation und Umsetzung von digitalen Screenings per App zu Vorhofflimmern unter Einbindung von entsprechenden Fachärzten zur Verifizierung und Diagnostik nachweisen können. Wenigstens eines dieser Referenzprojekte muss von einem Referenzauftraggeber aus dem Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenkasse stammen und einen Vertrag nach § 140a SGB V zum Gegenstand haben. Des Weiteren sind durch wenigstens ein Referenzprojekt Erfahrungen in der Abrechnung nach der Technischen Anlage zu den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über den Datenaustausch nach § 295 Abs. 1b SGB V nachzuweisen. Diese Erfahrungen können auch durch ein separates Referenzprojekt innerhalb der letzten 3 Jahre nachgewiesen werden, was nicht zwingend den oben genannten Mindestanforderungen entsprechen muss.
- Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter gesamt und im Bereich Support, gegliedert nach festangestellten und freien Mitarbeitern, sowie die Anzahl der vertraglich gebundenen Fachärzte für die Teilbereiche ärztliche Verifizierung und Diagnostik für Vorhofflimmern gesamt und gegliedert nach Anzahl der niedergelassenen Fachärzte und Telemediziner sowie nach Qualifikation (Anlage 7-1 der Teilnahmebedingungen).
- Darstellung der beruflichen Befähigung (Berufsabschluss und Qualifikation), des beruflichen Werdegangs und der Erfahrungen (einschließlich Referenzen) des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Projektleiters unter Verwendung der Anlagen 7-2 der Teilnahmebedingungen.
Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Etwaige Ausführungsbedingungen sind den Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen und Anhängen zu entnehmen.
Der Auftragnehmer übernimmt die Rolle als Vertragspartner nach § 140a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 8 SGB V im Hinblick auf die Einbindung der Kardiologen/Telekardiologen die Funktion einer Managementgesellschaft nach § 140a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB V.
Die Abrechnung der Leistung erfolgt per Datenträgeraustausch (DTA) gemäß § 295 Abs. 1b und 295a SGB V. Bezüglich der weiteren Einzelheiten wird insbesondere auf Punkt 2.5.6 der Leistungsbeschreibung (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) und § 7 des Vertrages (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) verwiesen.