Verfahrensangaben

Vertrag zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V "Digitale Darmkrebsfrüherken...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
DE256878834
Augustinerstraße 38
99084
Erfurt
Deutschland
DED21
Geschäftsbereich Unternehmenssicherheit, Vergabestelle. Frau Justitiarin Nadja Stingl
vergabestelle@plus.aok.de
+49 80010590-80064

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Die Vergabekammern des Bundes
t:022894990
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 228-9499-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85140000-2
85145000-7
85100000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens war der Abschluss eines Vertrages zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur digitalen Darmkrebsfrüherkennung (d-IFOBT).

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens war der Abschluss eines Vertrages zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur digitalen Darmkrebsfrüherkennung (d-IFOBT). Die Auftraggeberin beabsichtigt mit diesem Vertrag, ihren Versicherten - ergänzend zur Darmkrebsfrüherkennung im Rahmen der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) - einen niederschwelligen und einfachen Zugangsweg zur Darmkrebsvorsorge mittels iFOBT im Sinne der oKFE-Richtlinie anzubieten. Das gegenständliche Leistungsangebot besteht aus mehreren Bestandteilen und umfasst die Bereitstellung eines Testkits/Stuhlentnahmetests (iFOB-Test), dessen Bestellung über ei-ne Landingpage erfolgt, sowie die Stuhluntersuchung gemäß II.D § 9 der oKFE-Richtlinie und die Übermittlung des Testergebnisses an den Versicherten.

Eine detaillierte Leistungsbeschreibung war den Bewerbungsbedingungen als Anhang 1 zum Vertrag (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) beigefügt. Weitere Einzelheiten waren zudem als Anlage 1 beigefügten Vertrag zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur digitalen Darmkrebsvorsorge (d-IFOBT) zu entnehmen.

Konkrete Angaben zum voraussichtlichen Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin nicht möglich. Einzelheiten zu ersten Schätzungen sind der Leistungsbeschreibung unter Punkt 2 (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) zu entnehmen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urt.v. 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Soweit die angegebenen Mengen deutlich überschritten werden, beträgt die Höchstmenge, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (maximal 4 Jahre) abgerufen werden kann, insgesamt maximal 150.000 abgerufene iFOBT-Tests. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht aber nicht. Die Auftraggeberin geht mit dieser Rahmenvereinbarung keinerlei Abnahmeverpflichtung ein.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Es besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung dieses Rahmenvertrages für jeweils 12 Monate.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Dresden
Deutschland
DED21

Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen (DED) und Thüringen (DEG)

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Im Preisblatt (Anhang 2 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) waren der Preis für das "Testkit" und der Preis für die "Analyse" anzugeben. Bezüglich der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen und Anhängen, in Bezug auf die konkrete Bewertung insbesondere auf Punkt A.IV.2.1 der Bewerbungsbedingungen, verwiesen.

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Der Bieter hatte ein Konzept zur Umsetzung der ausgeschriebenen Leistungen (gemäß Leistungsbeschreibung) einzureichen, in dem auf die in der Bewertungsmatrix (Anlage 11 der Bewerbungsbedingungen) genannten Qualitätskriterien einzugehen ist. Weitere Einzelheiten zu den Kriterien und den im Konzept erwarteten Ausführungen waren der Anlage 11 und den Bewerbungsbedingungen unter Punkt A.IV.2.2 zu entnehmen.

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat...
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt);
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

7
7

Größe der Unternehmen

4
1
2
1

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Vertrag zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V "Digitale Darmkrebsfrüherkennung",
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

DoctorBox GmbH
DE309341371
Kleines Unternehmen
Lietzenburger Straße 107
10707
Berlin
Deutschland
DE300
jm@doctorbox.eu
+49 (0)30 5445 3899-08
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Ja

Unterauftragnehmer

Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

20.11.2025
02.12.2025

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR

Angaben zum Angebot

1
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung