Zur weiteren Abschichtung der interessierten Bieter werden darüber hinaus folgende weitere Eignungskriterien bewertet. Die Vergabe von 0 Punkten führt nicht zum Ausschluss. Die nachfolgend aufgeführten Kriterien dienen lediglich der Abschichtung und Auswahl der geeignetsten Bieter.
1. 1. Finanzielle Stabilität: Ausfüllen und Einreichen der Anlage 09
Bieter, die kein positives Jahresergebnis (GuV) in den letzten fünf Jahresabschlüssen vorweisen können, erhalten 0 Punkte. Bieter, die in 1 oder 2 der letzten 5 Jahresabschlüsse ein positives Jahresergebnis (GuV) ausweisen, erhalten 2 Punkte. Bieter, die in 3 oder 4 der letzten 5 Jahresabschlüsse ein positives Jahresergebnis (GuV) ausweisen, erhalten 4 Punkte. Bieter, die in allen 5 der letzten 5 Jahresabschlüsse ein positives Jahresergebnis (GuV) ausweisen, erhalten 6 Punkte. Insgesamt maximal 6 Punkte möglich. Sofern weniger als fünf GuV-Rechnungen vorliegen, da der Bieter weniger als 5 Jahre am Markt besteht, erfolgt die Punktevergabe dennoch nach der o.g. Logik (Beispiel: Es existieren drei GuV-Rechnungen, eine ist positiv: 2 Punkte bzw. es existieren drei GuV-Rechnungen, alle drei sind positiv: 4 Punkte.
Insgesamt sind maximal 6 Punkte möglich. Bitte verwenden Sie zur Erklärung die Anlage 09 Finanzielle Eigenerklärung zu MA und finanzielle Stabilität und fügen Sie entsprechende Nachweise den Teilnahmeunterlagen bei.
Im Teilnahmewettbewerb können insgesamt bis zu 6 Punkte vergeben werden.
Gesamtpunktzahl im Teilnahmewettbewerb =
(Punkte für Marktbeständigkeit x 0,15) + (Punkte für Anzahl Mitarbeitenden x 0,15) + (Punkte für finanzielle Stabilität x 0,1) + (Punkte für Referenzen x 0,6)
Die Vergabestelle wird die fristgerecht eingegangenen Bewerbungen zunächst auf formale Vollständigkeit (d.h. die Vorlage aller geforderten Unterlagen) und anschließend inhaltlich bewerten:
Die Vergabestelle wird prüfen, ob die Teilnahmeanträge/Eignungsnachweise die beschriebenen Anforderungen erfüllen.
Alle Bewerber, die vollständige Teilnahmeanträge eingereicht haben, die Mindestanforderungen erfüllen und auch im Übrigen von der Vergabestelle als leistungsfähig, zuverlässig und fachkundig bewertet werden, gelten als geeignet im Sinne dieses Vergabeverfahrens.