Qualifizierungssystem für Tief- und Rohrbaudienstleistungen an Gashochdruckleitung...
VO: SektVO Vergabeart:   Qualifizierungssystem Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Auftraggeber
EWE Netz GmbH
Cloppenburger Str. 302
26133
Oldenburg
Deutschland
Herr Marcel Schlüterbusch
+49 4213592829
marcel.schlueterbusch@swb-gruppe.de
DE943
Gemeinsame Beschaffung
Kommunikation

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRVRFT1/documents

Weitere Auskünfte erteilen/erteilt

EWE AG
Tirpitzstr. 39
26122
Oldenburg
Deutschland
Herr Ihno Harders
+49 44148054629
i.harders@ewe.de
DE943

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRVRFT1

Haupttätigkeit

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung
Qualifizierungssystem für Tief- und Rohrbaudienstleistungen an Gashochdruckleitungen
S_21_3194

CPV-Code Hauptteil

45231100-6

Art des Auftrags

Haupterfüllungsort

EWE Netz GmbH
Cloppenburger Str. 302
26133
Oldenburg
DE943

Weitere Erfüllungsorte:
Netzregion Bremervörde / Seevetal
Netzregion Cloppenburg / Emsland
Netzregion Cuxhaven / Delmenhorst
Netzregion Oldenburg / Varel
Netzregion Ostfriesland
Netzregion Brandenburg / Rügen

Weitere Erfüllungsorte

Beschreibung

Beschreibung der Beschaffung

Im Bereich der Tief- und Rohrbaudienstleistungen an Gashochdruckleitungen plant die EWE NETZ GmbH diverse Tätigkeiten an qualifizierte Dienstleister im jeweiligen Netzgebiet zu vergeben.

Der Auftraggeber behält sich vor, bei besonderen Anforderungen projektbezogen auch außerhalb dieses Qualifizierungssystems auszuschreiben.

Zuschlagskriterien

Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems

Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

Qualifizierung für das System

Die genauen Anforderungen ergeben sich aus den Bewerbungsunterlagen. Der vollständig ausgefüllte Bewerberfragebogen sowie die erforderlichen Unterlagen sind über das DTVP einzureichen. Die Nachweise sind einzeln (!) hochzuladen und mit der entsprechenden Anlagennummer unseres Qualifizierungsbogens zzgl. Kurztitel zu versehen. Bewerbungen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden von uns nicht geprüft.

Die Bewertung der angeforderten Angaben und Nachweise zur Prüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde des Bewerbers und der Einhaltung der Anforderungen dieses Qualifizierungssystems erfolgt nach näherer Maßgabe der Bewerbungsunterlagen.

Die Ausschlusskriterien sind den anzufordernden Bewerbungsunterlagen zu entnehmen. Gegebenenfalls kann der Auftraggeber bei fehlender Plausibilität von Angaben oder zur Klarstellung weitere Unterlagen anfordern.

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Verfahren

Beschreibung

Angaben zur elektronischen Auktion

Verwaltungsangaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Weitere Angaben

Verschiedenes

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zusätzliche Angaben

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
+49 4131152943
vergabekammer@mw.niedersachsen.de

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Deutschland

Einlegung von Rechtsbehelfen

Auf die Rüge- und Ausschlussfristen gem. §§ 135 Abs. 2, 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht rechtzeitig gerügt hat. Verstöße, die im Vergabeverfahren erkannt werden, müssen gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Deutschland
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