1. Anforderungen an das Personal
Zu den Aufgaben des Messfahrers gehören:
- Führung des Fahrzeugs,
- Bedienung des Messystems,
- Telefonische Sofortmeldung bei der zentralen Meldestelle der EWE (FSO) im Fall von Grenzwertüberschreitungen,
- Betankung Kontrolle, Nachfüllen aller Betriebsstoffe (Kosten trägt AG),
- Regelmäßige Innenreinigung Fahrzeug,
- Regelmäßige Außenreinigung Fahrzeug (Kosten Waschanlage trägt AG).
Sicheres Abstellen und Verwahren des Messfahrzeugs während Zeiträumen der Nichtbefahrung. Der AN hat sicherzustellen, dass das Messfahrzeug in den Zeiträumen, in denen keine Befahrung erfolgt, ordnungsgemäß und sicher abgestellt sowie gegen unbefugte Nutzung geschützt wird. Dies umfasst geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Fahrzeugs und der darin befindlichen Messtechnik. Das Abstellen hat grundsätzlich auf privaten Parkflächen zu erfolgen.
Zu den Aufgaben des Gasspürers gehören:
- Durchführung und Dokumentation der Validierungen,
- Ggf. Klassifizierung von bestätigten Gasaustritten,
- Durchführung Überprüfung der GAPS von Verteilleitungen und ggf. Netzanschlussleitungen.
Messfahrer
- Gültiger Führerschein Klasse B.
Gasspürer
- Gültiger Führerschein Klasse B.
- Erfolgreich abgeschlossene Schulung bzw. Wiederholungsschulung gemäß DVGW-Arbeitsblattes G 468-2 sowie der jährlich durchzuführenden internen Schulung gemäß G 468-1 für den Ausführungszeitraum.
- Geprüfter Rohrnetzprüfer nach DVGW-Arbeitsblatt G 468-2.
2. Anforderungen an das Unternehmen
Das Unternehmen des AN muss nach den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes G 468-1 zertifiziert sein.