Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinischen notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen dem Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden.
Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinischen notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen dem Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden. Nähere Hinweise zum geschätzten Auftragsvolumen ergeben sich jeweils aus Pkt. II. 2.1) dieser Bekanntmachung sowie aus der Anlage D.03A der Bewerbungsbedingungen. Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
s. Bewerbungsbedingungen
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRSMU91
weitere Hinweise: siehe Bewerbungsbedingungen
- Eigenerklärung zum allgemeinen Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) (Anl B.05_EE zu Eignungskriterien der Bewerbungsbedingungen)- Als Mindeststandard für den allgemeinen Umsatz fordert die Auftraggeberin, dass der durchschnittliche Gesamtumsatz der Kalenderjahre 2023 bis 2025 in gleicher Höhe der eigenen Wertungssumme des eingereichten Angebotes liegt und erachtet lediglich solche Unternehmen für die Durchführung dieses Auftrages als geeignet. Werden Angebote auf mehrere Lose abgegeben, addiert sich die eigene Wertungssumme. Bei Bietergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert. Die Nichterreichung des geforderten Mindeststandards bezüglich des Gesamtumsatzes stellt ein Ausschlusskriterium dar (s. auch Ziffer III.1.2 der Bekanntmachung).
- Eigenerklärung zum spezifischen Umsatz im Taxi-/Mietwagenbereich des Jahres 2025 (Anl B.05_EE zu Eignungskriterien der Bewerbungsbedingungen)- Als Mindeststandard für den spezifischen Umsatz fordert die Auftraggeberin, dass bereits im Jahr 2025 ein spezifischer Umsatz in Höhe von 50 Prozent der eigenen Wertungssumme in diesem Bereich erzielt wurde. Die Nichterreichung des geforderten Mindeststandards bezüglich des spezifischen Umsatzes stellt ein Ausschlusskriterium dar.
- Eigenerklärung zur Genehmigungsurkunde
- Eigenerklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung in branchenüblicher Höhe
-ausgefüllte Eigenerklärung Anl B.04_Allgemeine Angaben & Erklärungen- Eigenerklärung zum Wirtschaftsteilnehmer- Angaben zur vertretungsberechtigten Person- Eigenerklärung Dritt- und Unterauftragnehmerverzeichnis- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen- Abschlusserklärung
- ausgefüllte Eigenerklärung Anl B.04A_Eigenerklärung Russlandsanktionen
- ausgefüllte Eigenerklärung Anl B.05_EE zu Eignungskriterien-Eigenerklärung zum Wirtschaftsteilnehmer- Eigenerklärung zur Genehmgiungsurkunde- Eigenerklärung zum Umsatz (Jahresumsatz undspezifischer Umsatz)- Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung
- ausgefüllte Eigenerklärung Anl D.04_Eigenerklärung zur Vertragsausführung zur Tätigkeit im Taxi-/ Mietwagensegment und zum Transport