Der vergebende Auftrag umfasst die unregelmäßige Abholung an einem zentralen Ort (i. d. R. Nürnberg), Frankierung, bundesweite Beförderung und Zustellung der abgeholten Briefsendungen (Fragebögen an Patienten/-innen und Erinnerungsschreiben) für die Versendestelle nach § 299 Absatz 4 SGB V.
Zur Sicherstellung der gesetzlichen Aufgaben wird für die Abholung, Frankierung, bundesweite Beförderung und Zustellung von Briefsendungen (Fragebögen an Patienten/-innen und Erinnerungsschreiben) ein Postdienstleister benötigt.
Der Vertrag verlängert sich einmal um zwei Jahre, wenn der Auftraggeber drei Monate vor Vertragsende dies schriftlich verlangt.
Der fiktive (jährliche) Gesamtpreis errechnet sich aus der Multiplikation der Einzelpreise mit der in der Leistungsbeschreibung mitgeteilten voraussichtlichen jährlichen Abnahmemenge zuzüglich der Multiplikation des Einzelpreises der Abholkosten mit den voraussichtlichen jährlichen Abholungen, mit dem die Angebote verglichen werden. Der fiktive Gesamtpreis basiert auf dem Nettogesamtpreis.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).