Gegenstand des vergebenden Auftrags ist der Abschluss eines EVB-IT Überlassungsvertrags, Typ A für die dauerhafte Überlassung von Windows Server 2022 Lizenzen (Los 1) und der Abschluss eines EVB-IT Überlassungsvertrages, Typ B für die zeitlich befristete Überlassung von Microsoft Exchange Subscription Lizenzen (Los 2).
Die Lizenzen sind innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Zuschlagserteilung als Download bereitzustellen.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten An-gebots wird auf der Grundlage der im Leistungsverzeichnis mitgeteilten Abnahmemenge ein Gesamtpreis (Wertungspreis) und für Los 2 über die maximale Vertragslaufzeit errechnet, mit dem die Angebote verglichen werden können. Als wirtschaftlichstes Angebot, auf das der Zuschlag erteilt werden soll, gilt das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis. Maßgeblich ist allein ein Vergleich der angebotenen Gesamtpreise je Los.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat und/oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB mit den dort festgelegten Rüge- und Antragsfristen).