Jeder Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Angebot vorzulegen:
- Firmenprofil/ Unternehmensdarstellung;
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB (gemäß Vordruck G-BA)
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der
Eigenerklärung Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern.