1. Ausgangslage und Zielsetzung
Mit dieser Ausschreibung wird ein kompetentes, einschlägig erfahrenes Unternehmen für die Lieferung und Bereitstellung von zwei "Internet-Datenleitungen mit 2 Wege System" für den Verwaltungssitz der Auftraggeberin (Schöneberger Str. 15, 10963 Berlin) nebst anschließenden "Support & Services" zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft gesucht. Die Auftraggeberin beschäftigt im Unternehmen aktuell circa 200 Mitarbeiter(innen).
Es ist eine Neuanbindung oder Nutzung der Bestandsleitungen von einer Glasfaser (LWL-Lichtwellenleiter) mit der Geschwindigkeit von mindestens 300Mbit/s synchron und 1 Glasfaserleitung (Backup) mit der Geschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s synchron bereitzustellen.
Die Anbindung der Telefonie erfolgt mit Hauptnutzung von 50 Mbit/s synchron und Backup-Leitung mit 30 Kanäle S2M / 30 Kanäle S2M sowie mit den Rufnummerblöcken:
visitBerlin 030 2500-2 (300-500) und 264748 xxx.
Eine mögliche höhere lieferbare Geschwindigkeit als 300 Mbit/s synchron für die Hauptleitung ist im Preisblatt optional anzugeben.
Es müssen 2 Carrier unabhängige Internet-Leitungen bereitgestellt werden (Carrier-Diversität mit unterschiedlicher Carrierführung und automatischem Failover) und einer Verfügbarkeit von 99,95 %
Die vorhanden 3 IP Adressbereiche im Dual Stack Betrieb müssen zwingend erhalten bleiben und mit einer maximalen Betriebsunterbrechung vom 6 Stunden außerhalb der Geschäftszeiten wieder zur Verfügung stehen:
IPv4 Bereich 1: 84.14.87.80 / 28
IPv4 Bereich 2: 62.96.131.16 / 29
IPv6 Bereich 3: 2001:920:180a:1900:: / 56
Die bestehende Verkabelung (LWL) im Hause muss dabei erhalten und weiter genutzt werden. Notwendige Router und weitere ggf. erforderlich Verbindungsgeräte sind gemäß der unten ersichtlichen Darstellung mitzuliefern.
Unsere Mitarbeiter nutzen an ihren Arbeitsplätzen das Betriebssystem Microsoft Windows(R) 11 (64bit). Die zu liefernden Internet-Datenleitungen inklusive 2 Wege Lösung sollen einem "gewöhnlichen" Nutzerverhalten Rechnung tragen. Mit der bestehenden 200 und 50 Mbit/s Konstellation gibt es keine Herausforderungen. Die Annahmen für dieses "gewöhnliche" Nutzerverhalten bzw. die Leistungsfähigkeit der angebotenen Anlage sind vom Auftragnehmer bei der Lösungsbeschreibung zu benennen.
Die betriebsbereite Installation ist bis spätestens 01.09.2026 abzuschließen. Die Installation erfolgt am Hauptstandort durch den Internet Service Provider/Auftragnehmer.
Die Bereitstellung/Lieferung soll in einer Etappe erfolgen:
01. September 2026 (1. Datenleitung) und 01. September (2. Datenleitung)
02. Telefonie
Bitte beachten Sie diesbezüglich die Angaben unter Fristen/Schadensersatz, da es sich bei den genannten Bereitstellungs-/Lieferterminen um absolute Fixtermine handelt. Besonderes Augenmerk ist daher auf die Einhaltung des Termins für die Bereitstellung der ersten Datenleitung zu richten, da bei Nichteinhaltung anderenfalls der Rücktritt vom Vertrag erfolgt.
Support- und Serviceleistungen sind für einen Zeitraum von 48 Monaten in der Zeit ab Bereitstellung spätestens zu erbringen.
Zwecks besserer Transparenz sind die Lieferungen und Leistungen in drei Punkten zusammengefasst, welche aufgrund der Komplexität nur zusammen erbracht werden können.
Der Bieter hat die Möglichkeit, für die KW24, KW25 eine Vorbesichtigung nach Terminabsprache für eine zwingend notwendige Vorort Besichtigung zu machen, um eine zur Verfügung Stellung im Haupttechnikraum im 4. OG sicher zu stellen
Pkt.01: Lieferung
Lieferung der beiden Internet-Datenleitungen mit "2 Wege Lösung" mit allen Hardware- und Softwarekomponenten nebst zugehöriger Lizenzierung sowie IPv4-Adressen und IPv6 - Adressen die aus dem Netz WAN-Seitig erreichbar sind im Dual Stack Betrieb und Telefonie inkl. Rufnummern.
Bestand: IP Adressen müssen mit kalkuliert sein und vorhanden PTR Resource / Records sollen erhalten bleiben (IP Adressbereich muss erhalten bleiben).
Pkt.02: Regelbetrieb
Support & Services, Lieferung von Ersatzteilen
Pkt.03: Schulung / Einweisung (deutschsprachig)
Einweisung bei Lieferung (siehe EVB-IT Pkt. 10.12)
PKT.01, PKT.02 und PKT.03 sind Standardleistungen, deren Umfang sich aus dieser Leistungsbeschreibung sowie dem beigefügten Lastenheft (funktionale Anforderungen) ergeben. Darüber hinaus sind bedarfsabhängige Eventualpositionen definiert, welche nach Erfahrung des Aufragnehmers, insbesondere bzgl. erforderlicher / typischer Ersatzteile zu ergänzen sind. Für PKT.01, PKT.02 und PKT.03 sind im Sinne von Liefer-/Werksverträgen Festpreise anzugeben. Für Eventualpositionen sind bis Ende 2026 feste Einheitspreise anzugeben. Eventualpositionen in diesem Sinne sind auch über den Regelbetriebszeitraum ggf. zusätzliche Einmalinstallationsgebühren bzw. zusätzliche Bereitstellungskosten nebst zugehörigen Lizenzen.
Zieldefinition - Skizze - " Internet-Datenleitung & Backup":
PKT.01: Lieferung
Die Anforderungen an die bereitzustellende Technik sind im Lastenheft zusammengefasst und vom Auftragnehmer bzgl. Erfüllungsgrad, eingesetzter Produkte / Systemkomponenten darzulegen. Der Lieferumfang ergibt sich aus der als Ergebnis des ausgefüllten Lastenheftes vom Auftragnehmer zu erstellenden Stückliste zu Hardware- und Softwarekomponenten. Dem Angebot sind möglichst grafische Darstellungen der generellen Systemkonfiguration (Lösungskonzept) beizufügen. Im technischen Design "Internet-Datenleitung & Backup" bzw. Verbindungsgeräte sind alle Komponenten aufzuführen, die ggf. durch visitBerlin gestellt werden müssen inklusive Stromzuführungen. Die Komponenten sind so zu beschriften, dass sie anhand einer Bezeichnung im Angebot wiederzufinden sind. Wo erforderlich, sollen für angebotene/eingesetzte Komponenten zugehörige Produktblätter beigefügt werden.
Im Angebot anzugeben ist, ob und inwieweit die gelieferten Systemkomponenten Kopier- und Nutzungssperren aufweisen oder vorhandene Hard- und Softwarekomponenten ggf. ein mögliches Kollisionspotential mit der angebotenen Lösung aufweisen. Mit dem Angebot bestätigt und gewährleistet der Auftragnehmer CE-Konformität, insbesondere folgender Richtlinien:
? EMV-Richtlinie (EMC-D = Electromagnetic Compatibility Directive)
? Ökodesign-Richtlinie (ErP-D = Energy related Products Directive)
Mit der Lieferung überträgt der Auftragnehmer visitBerlin alle erforderlichen Nutzungs- und Bearbeitungsrechte. Die erforderlichen Rechte sind so zu lizenzieren, dass visitBerlin die Anlage eigenständig administrieren kann und insbesondere die Leistungen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Internet-Service Provider/Auftragnehmer, selbständig fortführen kann.
Der Auftragnehmer entsorgt sämtliches Verpackungsmaterial der neuen Anlage gemäß §§ 4 und 5 VerpackV.
PKT.02: Regelbetrieb (Support)
Der Auftragnehmer ist nach Inbetriebnahme der Internet-Datenleitung + Backupleitung (Regelbetrieb) bis Ende des Vertragszeitraum für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft verantwortlich. Die Wiederherstellung bei Gesamtausfall soll innerhalb von 6 Stunden erfolgen.
Die Wiederherstellungszeit bei Ausfall einer Leitung (fail Over) ist in der Anlage "EVB-IT" und im Lastenheft anzugeben.
Herstellersupport ist über die gesamte Vertragslaufzeit anzubieten.
Support(deutschsprachig), Servicezeiten, Reaktionszeiten werden per EVB-IT Servicevertrag geregelt und sind ebenfalls in der Anlage "EVB-IT" anzugeben. Es ist von folgenden "Eckwerten" auszugehen:
Hält der Auftragnehmer die im EVB-IT Vertrag vorgegebenen Reaktionszeiten und/oder Bürozeiten von visitBerlin nicht ein, gerät er nach deren Überschreitung auch ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass er die Fristüberschreitung nicht zu vertreten hat.
Die Aufraggeberin kann den Austausch einer vom Auftragnehmer zur Vertragserfüllung eingesetzten Person verlangen, wenn diese sich in erheblichem Umfang pflichtwidrig verhält, eine Leistung schlecht erbringt oder die vertraglich vereinbarten persönlichen Voraussetzungen durch die Person nicht mehr erfüllt werden oder nicht den Tatsachen entsprechen. Die Einarbeitung des Ersatzpersonals erfolgt auf Kosten des Auftragnehmers. Die Reaktionszeit ist in der Anlage "EVB-IT" sowie im Lastenheft anzugeben.
Es ist persönlicher, gleicher, deutschsprachiger Ansprechpartner(in) zur Verfügung zu stellen, keine maschinelle Annahme.
Die Skalierbarkeit (maximal zu erreichende Geschwindigkeit je Leitung) ist im Lastenheft anzugeben. Das Monitoring soll vorzugsweise per SMNP für die Auftraggeberin möglich sein.
PKT.03: Schulung / Einweisung (deutschsprachig),
Die Einweisung nach bzw. bei Lieferung der "Internet-Datenleitung + Backupleitung". Art und Umfang der Einweisung ist im EVB-IT Vertrag im Punkt 10.12 aufgeführt und ist im Leistungsumfang der Lieferung enthalten. Die Einweisung beinhaltet die mögliche Konfigurationsunterstützung der Endgeräte, welche der Auftragnehmer ggf. liefert.
2. Fristen/Schadensersatz
Eine der beiden Internet-Datenleitungen ist spätestens zum 24. August 2026 der Auftraggeberin betriebsfertig bereit zu stellen. Die Bereitstellung hat am Verwaltungssitz der Auftraggeberin (Schöneberger Str. 15, 10963 Berlin) zu erfolgen.
Die vom Auftragnehmer zu liefernde, betriebsbereite Hard- und Software umfasst die Internet-Datenleitung, den Router, die oben genannten IPv4-Adressen WAN-Seitig und genannten IPv6-Adressen ( / 56 er Netz) im Dual Stack Betrieb bzw. Lizenzen sowie eventuell weitere Schnittstellen.
Der Auftragnehmer erkennt an, dass der genannte Termin (Fixtermin) verbindlich ist und die Auftraggeberin auf die Bereitstellung bis zum genannten Fristablauf zur Aufrechterhaltung des technischen Betriebs angewiesen ist.
Sollte die Bereitstellung nicht bis spätestens zum 24. August 2026 erfolgen, kann die Auftraggeberin den Rücktritt vom Vertrag erklären, folglich der Internet Service Provider/Auftragnehmer nicht nur den Anspruch auf die Gegenleistung (Vergütung) verliert - vgl. § 326 Abs. 1 S. 1 BGB - sondern der Auftraggeberin gegenüber zudem zum Schadensersatz verpflichtet ist - vgl. §§ 280 Absatz 1, 3, 283, 275 Absatz 4 BGB. Der Internet Service Provider/Auftragnehmer wird dahingehenden Pflichten bei Nichtbeachtung des Fixtermins nachkommen.
Der Auftragnehmer erkennt weiterhin an, dass es sich auch bei dem Termin für die Bereitstellung der 2. Internet-Datenleitung (27. August 2026) um einen Fixtermin handelt. Die vom Auftragnehmer zu liefernde, betriebsbereite Hard- und Software umfasst die Internet-Datenleitung, den ggf. ergänzenden Router, die 2 Wegelösung bzw. Lizenzen sowie eventuell weitere Schnittstellen.
Im Falle einer fehlerhaften Umstellung ist ein kostenloses Rückschwenken garantiert.
3. Technische Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen/Haftungsfreistellung
Der Internet Service-Provider (ISP)/Auftragnehmer hat entsprechend des Sicherheitsnetzes (KRITIS-Dachgesetzes und der NIS-2-Richtlinie) geeignete technische Vorkehrungen und sonstige Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Bundesnetzagentur hat vor diesem Hintergrund im Benehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einen Katalog von Sicherheits-anforderungen für das Betreiben von Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sowie für die Verarbeitung personenbezogener Daten als Grundlage für das Sicherheitskonzept nach § 109 TKG erstellt. Zu verschiedenen Themenfeldern des Sicherheitskatalogs hat das BSI zudem detaillierte Handlungsempfehlungen veröffentlicht, welche die im Sicherheitskatalog beschriebenen Maßnahmen konkretisieren und den derzeitigen Stand der Technik ("Best Current Practise") widerspiegeln. Sowohl der bezeichnete Sicherheitskatalog als auch folgende Handlungsempfehlungen des BSI sind dieser Leistungsbeschreibung beigefügt:
1.) Sichere Bereitstellung von ISP-Dienstleistungen
2.) Katalog von Sicherheitsanforderungen für das Betreiben von Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen
Der Internet Service-Provider (ISP)/Auftragnehmer verpflichtet sich sowohl den im Sicherheitskatalog festgelegten Standard als auch die genannten Handlungsempfehlungen der Anlage des BSI einzuhalten.
Der Internet Service-Provider (ISP)/Auftragnehmer stellt die Auftraggeberin von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Nichtbeachtung der Vorgaben des § 109 TKG und der beigefügten Sicherheitsstandards an die Auftraggeberin herangetragen werden.
4. Bedarfsabhängige Leistungen
Während des Regelbetriebes werden in Ergänzung zu den Standard-Supportleistungen zur Gewährleistung der Betriebsfähigkeit bedarfsabhängig Lieferungen (z.B. zusätzliche Endgeräte) und Unterstützungsleistungen erforderlich werden.
Bedarfsabhängige Eventualpositionen, welche nach Erfahrung des Auftragnehmers erforderlich sind, insbesondere typische Ersatzteile, sind vom Auftragnehmer zu ergänzen.
Für Lieferungen gilt wie zuvor: Hardwarekomponenten sind innerhalb von 30 Tagen nach Bestellung zu liefern, Software ist innerhalb von 3 Stunden nach Bestellung via Download-Portal bereitzustellen.