Es sind 3 bis 5 vergleichbare Referenzen (Bearbeitungszeitraum: 01.01.2021 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist) nachzuweisen. Die Gewichtung erfolgt gemäß der Wertungsmatrix.
Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase innerhalb des genannten Zeitraums stattgefunden hat. Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Es können auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
- Anzahl der Referenzen
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
..- Umbau und Sanierungen bei laufender Nutzung der Gebäude (sehr gut vergleichbar)
..- historische Schlösser, Gutshäuser, Museen o.ä. (sehr gut vergleichbar)
..- andere denkmalgeschützte Gebäude (gut vergleichbar)
..- Parlaments- oder andere Regierungsgebäude (gut vergleichbar)
..- Konferenzräume, Tagungsräume u.ä. (gut vergleichbar)
..- Sanierungen, Umbauten (sehr gut vergleichbar)
..- Projekte mit hohen Anforderungen und hohem Koordinierungsaufwand der Fachplaner (z.B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Hotels usw.) (vergleichbar)
..- andere Projekte öffentlicher Auftraggeber (vergleichbar)
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 1-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 80 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind)
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 300-700) von ca. 7,7 Mio. EUR brutto, die Referenzen sollten jedenfalls eine Größenordnung ab 2,5 Mio. EUR brutto oder mehr aufweisen, um gut vergleichbar zu sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Geforderte Mindeststandards:
- mind. eine Baumaßnahme einer Kernsanierung eines vergleichbaren Hochbauprojekts
- mind. eine Baumaßnahme bei laufender Nutzung
- mind. eine Baumaßnahme im denkmalgeschützten Gebäude bzw. Ensemble
- mind. eine Referenz wurde für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB
- mind. eine Referenz umfasst Projektkosten KG 300-700 nach DIN 276 von mind. 2,5 Mio. EUR.
Die Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI der Referenzen muss mind. in den Leistungsphasen 5-8 von dem Bewerber erbracht worden sein, bzw. von dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder dem Unterauftragnehmer, der für diesen Auftrag die Gebäudeplanung übernehmen soll.
Die Referenzen sind anhand der Referenzformblätter Anlage 01 zu dokumentieren. Je Referenz ist das Referenzformblatt des Teilnahmeantrags zu benutzen. Eine optionale Detailbeschreibung der Referenz, die maximal 2 Blätter DIN A4 oder 1 Blatt Seite DIN-A3 umfassen darf, kann als Anlage beigelegt werden. Zur Wertung des Kriteriums Referenzschreiben kann je Referenz ein Referenzschreiben als Anlage beigelegt werden. Dieses kann entfallen, wenn der Auftraggeber das Referenzformblatt aus dem Teilnahmeantrag unterzeichnet.
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(Gewichtung gem. Wertungsmatrix 1. Runde, Punkt 3 - Referenzen)