Rahmenvereinbarung über die Prüfung von ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3/4.
Rahmenvereinbarung über die Prüfung von ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3/4 für alle städtischen Liegenschaften.
Verlängerungsoption von 2-mal je 1 Jahr
Günstigster Angebotspreis
Jährliche Prüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen Geräte nach DGUV 3/4.
Siehe § 160 GWB
Erklärung und Nachweise gem. § 56 VgV
Nachweis, dass Aufträge in den letzten fünf Jahren in vergleichbarer Höhe übernommen wurden.
Nachweis, dass der Auftragnehmer bereits für öffentliche Auftraggeber tätig war.
Nachweis, dass die Mitarbeitenden befähigte Personen zur "Prüfung ortsveränderlicher elektrische Betriebsmittel, gemäß VDE0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 4 bzw. 4" sind.
Eigenerklärung, dass der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen wurden.
Erklärung, dass eine Betriebshaftversicherung abgeschlossen (soweit nicht vorhanden) bzw. der Nachweis einer Betriebshaftversicherung bei Zuschlagserteilung vorgelegt wird.
Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVerG, Eigenerklärung gem. Fbl. 124,Eigenerklärung Russlandsanktionen