Die TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG (TEN genannt), beabsichtigt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb entsprechend den Regularien des § 100 GWB in Verbindung mit §§ 13, 15 SektVO mit dem Ziel Abschluss eines Rahmenvertrages durchzuführen. Gegenstand des Rahmenvertrages wird die Bau und Lieferung von bestückten Schutz- und Steuerschränken nach vorhandenen Fertigungsunterlagen sein. Weitere Details entnehmen Sie der beigefügten kurzen Leistungsbeschreibung im Dateianhang der Veröffentlichung Anlage1 .
Die TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG (TEN genannt), beabsichtigt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb entsprechend den Regularien des § 100 GWB in Verbindung mit §§ 13, 15 SektVO mit dem Ziel Abschluss eines Rahmenvertrages durchzuführen. Gegenstand des Rahmenvertrages wird die Bau und Lieferung von bestückten Schutz- und Steuerschränken nach vorhandenen Fertigungsunterlagen sein. Weitere Details entnehmen Sie der beigefügten kurzen Leistungsbeschreibung im Dateianhang der Veröffentlichung Anlage1.- Vertragslaufzeit: 4 Jahre - Abrufmechanismus: Abruf der Leistungen durch Einzelbestellungen
Link :
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YR2MKWZ
siehe Verfahrensbrief als Anhang in den Teilnahmeunterlagen
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Teilnahmeanträge im Hinblick auf ihre formale Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit sowie ihre fachliche Richtigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach pflichtgemäßem Ermessen Aufklärung von den Bewerbern über den Teilnahmeantrag zu verlangen. Für die Beantwortung der Aufklärungsfragen wird den Bewerbern eine angemessene Frist gesetzt. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, die Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen zur Nachreichung, Vervollständigung und/ oder Korrektur von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogene Unterlagen sowie zur Nachreichung oder Vervollständigung von fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen aufzufordern (§ 51 SektVO).Im Rahmen seiner pflichtgemäßen Ermessensbetätigung wird der Auftraggeber diskriminierungsfrei darüber entscheiden, ob eine allgemeine Nachforderungsrunde eingeleitet wird oder nicht. Wird eine allgemeine Nachforderungsrunde eingeleitet, wird der Auftraggeber alle betroffenen Bewerber diskriminierungsfrei zur Vorlage der jeweils betroffenen Unterlagen auffordern. Für die Vorlage wird eine angemessene Frist gesetzt.Es besteht nach Ablauf der Bewerbungsfrist keine Berechtigung der Bewerber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde vorzulegen.
siehe Verfahrensbrief und Eignungskriterienkatalog zum Teilnahmeantrag im Anhang