Verlegearbeiten von Betonwerkstein für den Erweiterungsbau der Grundschule an der Beethovenstraße in Delmenhorst. Die Leistung umfasst die Lieferung und Verlegung von Betonwerksteinbelägen als Flächenbelag sowie auf Treppenstufen sowie von Sauberlaufsystemen gemäß den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses sowie den beigefügten Anlagen. Eine Ausführungsbeschreibung für die Materialien und deren Verarbeitung wird bereitgestellt, die detaillierte Anforderungen an Oberfläche, Abmessungen, Materialzusammensetzung und technische Eigenschaften definieren. Die Ausführung muss den einschlägigen Normen und Vorschriften entsprechen.
Preis
Nachprüfungsverfahren können gem. § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer auf Antrag eingeleitet werden. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.Der Antrag ist unzulässig, soweit der Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde. Unzulässig sind auch Anträge nach Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften gerügt werden, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind. Zusätzlich ist ein Antrag unzulässig soweit mehr als 15 Kalendertage vergangen sind nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.