Die Stadt Delmenhorst ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß den Vorschriften des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG) sowie des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) verpflichtet, die ihr überlassenen verwertbaren Abfälle getrennt einzusammeln und einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen.
Da die Stadt Delmenhorst keine eigenen Anlagen zur ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung von Altholz betreibt, ist diese Dienstleistung für den Zeitraum vom 01.07.2026 bis 30.06.2027 mit der Option der einmaligen Verlängerung um ein Jahr im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zu vergeben.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und schadlose Aufbereitung und Verwertung / Entsorgung des der Stadt Delmenhorst überlassenen Altholzes unter Beachtung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (AltholzV). Um eine sachgemäße Durchführung der Aufbereitung, Verwertung und Entsorgung des Altholzes sicherzustellen, wird vom Auftragnehmer die Betriebsführung entsprechend den Vorgaben der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) gefordert.
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Containergestellung und der Transport des Altholzes zu der Verwertungsanlage bzw. zum Übergabeort nicht Gegenstand dieser Ausschreibung sind. Die Transportkosten zum Übergabeort fließen jedoch in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ein.
Auf Grundlage eines bestehenden Transport-Vertrages werden die Transportleistungen des beauftragten Dritten bzw. die kalkulatorisch ermittelten Transportkosten auf die Angebotssumme aufgeschlagen. Ausgangspunkt für die Altholz-Transporte ist die Steller Straße 36/40, 27755 Delmenhorst. Die Ermittlung der Distanz zwischen Ausgangspunkt und dem Übergabeort erfolgt mit Hilfe eines gängigen Routenplaners. Im Leistungsverzeichnis ist von daher zwingend die genaue Adresse des Übergabeortes anzugeben.
Ebenfalls ist im Leistungsverzeichnis für alle drei ausgeschriebenen Altholzkategorien zwingend und für den Vertragszeitraum (einschl. Verlängerungsoption) verbindlich anzugeben, ob und ggf. für welche Menge ein Entsorgungsverfahren angewendet wird, für das nach aktuellem Stand eine CO2-Abgabe entsteht.