Es ist mindestens eine mit dem Bauvorhaben vergleichbare, vom Bieter ausgeführte Referenzleistung nachzuweisen.
Die Fertigstellung der Referenzleistung darf nicht länger als zehn Jahre zurückliegen.
Die Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Bauaufgabe ist durch eine aussagekräftige
Kurzbesschreibung des Leistungsumfangs darzustellen.
Die Referenz ist kostenbezogen darzustellen. Hierzu sind insbesondere die Auftragssumme (netto) sowie der vom Bieter erbrachte Leistungsanteil anzugeben.Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle.
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngrup-pen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 5-8 VOB/A