Leistungsumfang: Das Los umfasst die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Dokumentation der lufttechnischen und kältetechnischen Anlagen im Neubau der Schule einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
Lüftungstechnik:Mechanische Be- und Entlüftung der Klassenräume mittels dezentraler Brüstungslüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung und CO2-geführter Regelung.Lüftungsanlage für die Mensa mit Wärmerückgewinnung Zu- und Abluftanlagen für die Ausgabeküche einschließlich Küchenlüftung Abluftanlage für Chemiefachkabinette einschließlich GefahrstoffschränkenHerstellung sämtlicher Luftleitungssysteme einschließlich Brandschutzmaßnahmen, Schalldämpfern, Luftauslässen, Volumenstromreglern und Zubehör.
Kältetechnik:Lieferung und Montage einer Split-Kälteanlage zur Klimatisierung des Serverraums.Inbetriebnahme und Einregulierung der Kälteanlage.
Wartungsleistungen für einen Zeitraum von vier Jahren.Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6022Sachverständigenbegleitung und Mitwirkung bei Prüfungen gemäß SächsTechPrüfVO.Vollständige Revisions- und Bestandsdokumentation in Papier- und digitaler Form.
Oberschule Schmiedeberg, OT Schmiedeberg
Zuschlagskriterium ist der Gesamtpreis der Leistung
Angebot mit niedrigstem Gesamtpreis unter Berücksichtigung möglicher Nachlässe ohne Bedingungen
Besondere Anforderungen:Die Leistungen sind unter Berücksichtigung des laufenden Schulbetriebs auszuführen.
offenes Verfahren gemäß §§ 2 und 3 VOB/A EUDie Vergabestelle wird zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilen. Zusätzliche Informationen (Bieterfragen) können grundsätzlich bis 7 Kalendertage vor Angebotsende angefordert werden.
Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform DTVP.Änderungen an den Vergabeunterlagen, Antworten auf gestellte Fragen uns sonstige Informationen werden regelmäßig über die Vergabeplattform bekanntgemacht. Es obliegt dem Bieter, sich für die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens zu registrieren. Ohne Registrierung besteht eine Holpflicht für den Bieter für alle Informationen.
Gemäß § 160 GWB,innerhalb von 10 KT Rüge beim AB, bei Nichtabhilfe innerhalb von 15 KT Antrag auf Nachprüfung bei der Nachprüfstelle
elektronische Angebotsöffnung in der Vergabestelle
Nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt die Öffnung der Angebote über die Vergabeplattform DTVP. Der Öffnungstermin wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt.
Nachgeforderte Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Frist beträgt in der Regel 3 Werktage. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
zwingende und fakultative Ausschlussgründe gem. § 123 bis 126 GWB sowie § 16 EU VOB/A
zwingende und fakultative Ausschlussgründe gem. § 123 bis 126 GWB
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach Angaben im FB 124 - Eigenerklärung zur Eignung oder mittels PQ-Qualifizierung.Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Eigenerklärungen anzufordern. Können diese nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden, kann der Bieter ausgeschlossen werden.
Nachweis der wirtschftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach Angaben im FB 124 - Eigenerklärung zur Eignung oder mittels PQ-Qualifizierung.Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Eigenerklärungen anzufordern. Können diese nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden, kann der Bieter ausgeschlossen werden.
Nachweis der Eignung nach Angaben im FB 124 - Eigenerklärung zur Eignung oder mittels PQ-Qualifizierung.Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Eigenerklärungen anzufordern. Können diese nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden, kann der Bieter ausgeschlossen werden.
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)
Siehe VergabeunterlagenNicht deutschsprachige Nachweise im Vergabeverfahren müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.