Zu Los 1 "Juristische Beratungsdienstleistungen":
Der Auftragnehmer weist seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch die folgenden Nachweise nach:
- Für natürliche Personen/Einzelanwälte: Nachweis der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) oder einer aktuellen Bescheinigung der zuständigen Rechtsanwaltskammer (jeweils nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Angebotsabgabe).
- Für juristische Personen und Personengesellschaften (z. B. GmbH, PartGmbB): Wird das Angebot im Namen einer Kanzlei oder Gesellschaft abgegeben und soll der Vertrag mit dieser Organisation geschlossen werden, ist die Zulassung bzw. Eintragung der Gesellschaft nach den berufsrechtlichen Vorgaben (z. B. Zulassung als Berufsausübungsgesellschaft nach BRAO) sowie zusätzlich der Nachweis für die vertretungsberechtigten Partner/Geschäftsführer vorzulegen.
- Optional für ausländische Bieter: Bei Bietern mit Sitz im Ausland ist ein vergleichbarer Nachweis nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Sitz- bzw. Herkunftslandes gemäß den Vorgaben des Anhangs XI der Richtlinie 2014/24/EU (oder einer vergleichbaren Bescheinigung der dort zuständigen Behörde oder Berufsorganisation) vorzulegen.