Bereitstellung von Unterstützungsleistungen bei der Implementierung eines Informationsmanagementsystems nach IT-Grundschutz-Standard.
Es ist beabsichtigt für den Bereich Schul-IT der IKT-Ost AöR ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) auf Grundlage des IT-Grundschutz-Standards 200-2 unter Anwendung der Vorgehensweise der Standardabsicherung einzuführen.
Preis
Qualität
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind.
Die Bieter werden auf die Rügeobliegenheiten und Rechtsbehelfsfristen hingewiesen:Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuellen Fassung Anwendung.Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-satz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Die Nachforderung richtet sich nach § 56 Absatz 2 VgV.
Es dürfen für die Auftragsausführung nur qualifizierte Fachkräfte eingesetzt werden. Der Bieter hat die Mitarbeiter namentlich zu benennen, die er für die Auftragsausführung beabsichtigt einzusetzen. Ein Nachweis ihrer Qualifikation ist beizufügen. Der Einsatz von nicht qualifiziertem Personal führt zum Ausschluss.
Verlangt wird eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
Verlangt wird eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Insolvenzverfahren und einer Liquidation.
Verlangt wird eine Eigenerklärung darüber, ob der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist. Auf Anforderung ist der Nachweis durch Bescheinigung des Finanzamtes (Kopie ausreichend) beizubringen; der Nachweis darf bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
Verlangt wird eine Eigenerklärung darüber, ob der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Auf Anforderung ist der Nachweis durch Bescheinigung der Krankenkasse(n) (Kopie ausreichend) beizubringen; der Nachweis darf bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein (Anlage C 4 Nr. 4.).
Verlangt wird eine Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen und Zusammenarbeit mit Anderen. Dabei sind der andere Unternehmensträger und eine Beschreibung der Art der wirtschaftlichen Verknüpfung bzw. der Zusammenarbeit anzugeben (Anlage C 4 Nr. 5.).
Verlangt wird eine Eigenerklärung darüber, ob der Bieter über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, deren Deckungssumme für Personenschäden und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens die folgenden Deckungssummen umfasst:
Personenschäden: 1.000.000 EURSonstige Sach- und Vermögensschäden: 1.000.000 EUR
Die genannten Deckungssummen müssen pro Versicherungsjahr mindestens 2-fach maximiert zur Verfügung stehen.
Anzugeben ist durch Eigenerklärung eine geeignete Referenz über die erbrachten wesentlichen Leistungen vergleichbarer Art mit Angabe der in dem Referenzbogen benannten Angaben (sofern zutreffend).
Bei der einzureichenden Referenz kann es sich um eine Referenzleistung handeln, gleich, ob es sich dabei um einen Rahmenvertrag oder um einen Einzelauftrag handelt.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen, so hat er in den Angebotsunterlagen an der entsprechenden Stelle die (Teil-) Leistungen anzugeben, für die ein Unterauftragnehmer eingesetzt werden soll.