Die Kommunikation findet ausschließlich elektronisch über das Ausschreibungsportal DTVP statt. Telefonische Auskünfte werden nicht verbindlich erteilt.
Die Abgabe der Erstangebote erfolgt zwingend in elektronischer Form im PDF-Datei-Format über das Ausschreibungsportal DTVP.
Nach Ermessen der Anbieter können die elektronisch abgegebenen Angebote in identischer Form zusätzlich ergänzend auf postalischem Wege zur Erleichterung der Auswertung eingereicht werden. Maßgeblich für die Auswertung und Einbeziehung sind allerdings ausdrücklich und ausschließlich nur die elektronisch abzugebenden Angebote über DTVP. Bei Abweichungen und Angebotsfehlern gilt ausdrücklich und ausschließlich nur das elektronisch abzugebende Angebot.
Die verpflichtende Angebots- und Projektsprache ist ausschließlich Deutsch.
Eine Änderung der vorgegebenen Zahlungsbedingungen werden als Änderungen / Ergänzungen an den Vergabeunterlagen im Sinne von §42 I Satz 2 Nr. 4 UVgO gewertet werden und nach §42 I UVgO zur Nichtberücksichtigung im Zuge der Wertung führen.
Frist zur Einreichung von Bieterfragen: 27.04.2026.