-Vorbemerkung
Die Kläranlage Schladen wurde in den 1990er Jahren für eine Anschlussgröße von 14.000 EW auf weitgehende Nährstoffelimination ausgebaut. Die Abwasserreinigung erfolgt im Wesentlichen zweistraßig. Im Zuge dieser Maßnahme wurde damals auch die Schaltanlage errichtet. Seitdem ist die Anlage mehrfach ergänzt und umgebaut worden. Die Schaltanlage auf der Kläranlage Schladen ist heute im NSHV-Raum im Maschinengebäude untergebracht. Sie besteht aus einer in die Jahre gekommenen Technik. Es ist deshalb geplant, eine neue Schaltanlage aufzubauen. Aktuell belastet 8600 EW.
Gegenstand ist die vollständige und grundhafte Erneuerung der elektrotechnischen Infrastruktur und der Prozesssteuerung. Dies umfasst den Rückbau der Altanlage, die Lieferung und Montage eine neuen Niederspannungshauptverteilung, Steuerschränke, die Feldverkabelung sowie die Migration der speicherprogrammierbaren Steuerung (SPS). Die Automatisierung bzw. Digitalisierung der Kläranlage ist künftig zu erhöhen. Das gilt nicht nur für den technischen Anlagenbetrieb, sondern auch für die Datenbeobachtung, Überwachung und -Verarbeitung.
Besondere Anforderungen (Bestandsanlage & kritische Infrastruktur):
Da die Maßnahme im laufenden Betrieb erfolgt, werden im LV spezifische Anforderungen an die Fachkunde (Referenzen im Kläranlagenbau) und die Ausführungssicherheit gestellt, um die Einhaltung der wasserrechtlichen Grenzwerte während der Umbauphase zu garantieren. Siehe Anlage 6.1 und 6.2 Leistungsbeschreibung.
- Mängelansprüche / Gewährleistung § 13VOB/B
Der AN gewährleistet Leistungen nach den einschlägigen Normen und unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik sowie die vereinbarte Beschaffenheit der Werkleistung. Es wird eine Gewährleistungsfrist abweichend § 13 VOB/B von 5 Jahren, beginnend mit dem Tag der Abnahme gelten gemacht. Die Gewährleitung ab den 3 Jahr ist in den nötigen einzelnen Leistungspositionen einzukalkulieren ausgenommen hiervon ist die Software siehe Anlage 7 Leistungsverzeichnis Punk 13.02
für die Position 013.02 Software PLZ SCADA-Software gelten die Regelungen des EVB-IT Vertrags siehe Anlage 17. Die Anlage 11 ist vom Bieter auszufüllen und zu unterzeichnen.
Innerhalb der Gewährleistungszeitraums von 2 Jahren ist die Softwarepflege / Wartung und Aktualisierung durch den AN sicherzustellen. Eine Wartungsvertrag ist nicht Bestandteil der Ausschreibung.