Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber
a) Die von der Auftraggeberin vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber (§ 45 Abs. 3 SektVO) lauten: Referenzen.
b) Jede auf dem Vordruck 03 angegebene Referenz, die die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, wird anhand Ihrer Referenzerläuterungen auf dem Vordruck 03a nach ihrer Vergleichbarkeit mit dem vorliegend ausgeschriebenen Auftrag einzeln bewertet. Auch Ihre Angaben auf dem Vordruck 03a bedürfen zu diesem Zweck einer ausführ-lichen Erläuterung; sie haben jeweils referenzbezogen zu sein. Soweit ein Bewerber mehr Referenzen erläutern will als der Vordruck 03a hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck 03a vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen).
Die Vergleichbarkeit bemisst sich anhand der angegebenen Referenzen im Hinblick auf die folgenden drei Unterkriterien (Angabe jeweils mit Gewichtung):
- 1: Ausbau bestehender Messeinrichtungen (30%)
- 2: Einbau neuer und moderner Messeinrichtungen (mME) (35%)
- 3: Umbau auf intelligente Messsysteme (iMSys) (35%)
Die insoweit bestehenden Anforderungen werden für jedes Unterkriterium jeweils wie folgt präzisiert:
- Ausbau bestehender Messeinrichtungen:
Nachzuweisen sind Referenzen über den Ausbau bestehender Messeinrichtungen im Auftrag von Netz- oder Messstellenbetreibern bzw. Energieversorgungs-unternehmen. Die Referenz soll die fachgerechte Demontage einschließlich der Erfassung von Ausbauzählerständen, der Durchführung erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen sowie der ordnungsgemäßen Dokumentation der Arbeiten um-fassen.
Bewertet werden insbesondere die Anzahl der ausgebauten Messeinrichtungen, die Vergleichbarkeit der eingesetzten Zählerarten und Einbausituationen, die Qualität der Dokumentation sowie die Dauer und Kontinuität der Leistungserbringung.
- Einbau neuer und moderner Messeinrichtungen (mME):
Nachzuweisen sind Referenzen über den Einbau neuer sowie moderner Messeinrichtungen (mME) im Auftrag von Netz- oder Messstellenbetreibern bzw. Energieversorgungsunternehmen. Die Referenz soll die Montage, Inbetriebnahme, Durchführung erforderlicher Funktionsprüfungen, Plombierung sowie die vollständige technische und administrative Dokumentation der Arbeiten umfassen.
Bewertet werden insbesondere die Anzahl der eingebauten Messeinrichtungen, die Vergleichbarkeit der durchgeführten Leistungen, die Qualität der Arbeitsausführung und Funktionsprüfung sowie die Zuverlässigkeit der Datenerfassung und Rückmeldung.
- Umbau auf intelligente Messsysteme (iMSys): Nachzuweisen sind Referenzen über den Umbau bestehender Messstellen auf intelligente Messsysteme (iMSys) im Auftrag von Netz- oder Messstellenbetreibern bzw. Energieversorgungsunter-nehmen. Die Referenz soll die Montage und Inbetriebnahme intelligenter Messsysteme, die Integration der erforderlichen Komponenten, die Durchführung von Funktionsprüfungen sowie die technische Dokumentation und Datenrückmeldung umfassen.
Bewertet werden insbesondere die Anzahl der umgerüsteten Messstellen, die Vergleichbarkeit der eingesetzten Technologien und Prozesse, die Erfahrung im Umgang mit intelligenten Messsystemen sowie die sichere und ordnungsgemäße Umsetzung der Umrüstungsmaßnahmen.
Alle angegebenen Referenzen werden für jedes Unterkriterium jeweils einzeln anhand der folgenden Methode bewertet, wobei die Bewertung als solche und in Relation zu den Referenzangaben der Mitbewerber erfolgt:
Unterkriterium 1: Ausbau bestehender Messeinrichtungen (30%)
Bewertungsmerkmal Max. Punkte Bewertungsmaßstab
Vergleichbarkeit der Leistung 5 5 = Ausbau von Strom-, Gas- und Wasserzählern; 4 = drei Sparten; 3 = zwei Sparten; 2 = eine Sparte; 0 = nicht vergleichbar
Leistungsumfang 5 5 = sehr hohe Anzahl ausgebauter Messeinrichtungen; 3 = mittlere An-zahl; 1 = geringe Anzahl
Qualität der Leistungserbringung 5 5 = Ausbau inkl. Zählerstanderfassung, Dokumentation und Sicherheitsmaßnahmen; 3 = teilweise nachgewiesen; 0 = keine ausreichenden Angaben
Aktualität 5 5 = Leistung wird derzeit erbracht oder innerhalb der letzten 2 Jahre abgeschlossen; 3 = 2-5 Jahre; 0 = älter
Unterkriterium 2: Einbau neuer und moderner Messeinrichtungen (mME) (35%)
Bewertungsmerkmal Max. Punkte Bewertungsmaßstab
Vergleichbarkeit der Leistung 5 5 = Einbau neuer Messeinrichtungen und mME inkl. Inbetriebnahme; 3 = überwiegend vergleichbar; 1 = teil-weise vergleichbar; 0 = nicht vergleichbar
Leistungsumfang
5 5 = sehr hohe Anzahl eingebauter Messeinrichtungen; 3 = mittlere An-zahl; 1 = geringe Anzahl
Qualität der Arbeitsausführung 5 5 = Einbau inkl. Funktionsprüfung, Plombierung und vollständiger Dokumentation; 3 = teilweise nachgewiesen; 0 = keine ausreichenden Angaben
Aktualität 5 5 = Leistung wird derzeit erbracht oder innerhalb der letzten 2 Jahre abgeschlossen; 3 = 2-5 Jahre; 0 = älter
Unterkriterium 3: Umbau auf intelligente Messsysteme (iMSys) (35%)
Bewertungsmerkmal Max. Punkte Bewertungsmaßstab
Vergleichbarkeit der Leistung 5 5 = Umbau auf iMSys inkl. Smart-Meter-Gateway und Inbetriebnahme; 3 = überwiegend vergleichbar; 1 = teilweise vergleichbar; 0 = nicht ver-gleichbar
Leistungsumfang 5 5 = sehr hohe Anzahl umgerüsteter Messstellen; 3 = mittlere Anzahl; 1 = geringe Anzahl
Technische Komplexität und Qualität 5 5 = Nachweis von iMSys-Installationen inkl. Integration, Funktionsprüfung und Datenkommunikation; 3 = teilweise nachgewiesen; 0 = keine ausreichenden Angaben
Aktualität 5 5 = Leistung wird derzeit erbracht oder innerhalb der letzten 2 Jahre abgeschlossen; 3 = 2-5 Jahre; 0 = älter
Die pro Unterkriterium erreichten Punkte werden für jede Referenz addiert; die Summe wird entsprechend mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert.
Unterkriterium Max. Punkte Gewichtung Gewichtete Punkte
1: Ausbau bestehender Messeinrichtungen 20 30% Max. 6
2: Einbau neuer und moderner Messeinrichtungen (mME) 20 35% Max. 7
3: Umbau auf intelligente Messsysteme (iMSys) 20 35% Max. 7
Gesamt 60 100% Max. 20 Punkte
Bei der Bewerberauswahl berücksichtigt wird jeweils nur diejenige Referenz mit der in Summe jeweils höchsten erreichten Punktzahl. Anhand der berücksichtigten Referenzen wird eine Bewerberrangfolge gebildet.
Die Bewerber auf den Rängen 1 bis 5 werden zur Erstangebotsabgabe aufgefordert, so-fern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Sind die Bewerber auf den Rängen 5 und 6 punktgleich, erhält auch der Bewerber auf Rang 6 eine Aufforderung zur Angebotsabgabe, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Entsprechendes gilt im Hinblick auf Rang 7. Sind auch die Ränge 8 usw. punkt-gleich mit Rang 5, werden ebenfalls (nur) die Bewerber auf den ersten 5 Rängen berücksichtigt; in diesem Falle entscheidet unter den betroffenen punktgleichen Bewerbern das Los.