Verfahrensangaben

Neubau Kindertagesstätte Ebertsheim I Tragwerksplanung

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
16.09.2026
23.09.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Ortsgemeinde Ebertsheim
073325007000-001-48
67280
Ebertsheim
Deutschland
DEB3G
ebertsheim@vg-l.de
+4963592412

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

FIRU mbH
keine Angabe
67655
Kaiserslautern
Deutschland
DEB32
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer RLP
07-0001801100000-05
Stiftsstraße 9
55116
Mainz
Deutschland
DEB35
vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
+49 6131162234
+49 6131162113

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer RLP
07-0001801100000-05
Stiftsstraße 9
55116
Mainz
Deutschland
DEB35
vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
+49 6131162234
+49 6131162113

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer RLP
07-0001801100000-05
Stiftsstraße 9
55116
Mainz
Deutschland
DEB35
vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
+49 6131162234
+49 6131162113

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Ortsgemeinde Ebertsheim beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte. Damit soll eine bedarfsgerechte und zukunftsfähige Betreuungsinfrastruktur geschaffen werden. Der Neubau ist im nördlichen Bereich der Ortsgemeinde vorgesehen. Der Standort liegt in unmittelbarer Nähe zu bestehenden Wohngebieten. Die geplante Kindertagestätte soll 100 Kindern in vier Gruppen Platz bieten. Das Gebäude soll eingeschossig, barrierefrei und in nachhaltiger Holzbauweise errichtet werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Architektur soll auf klare Strukturen, natürliche Materialien und großzügige Belichtung Wert legen und bspw. Merkmale wie Holzmassivbauweise als tragendes und gestalterisches Element, alternativ Holzhybridbauweise, flexible Raumzuschnitte für spätere Nutzungsvarianten und spätere Erweiterungsmöglichkeiten um einen weiteren Gruppenraum berücksichtigen.
Das Gebäude soll sich harmonisch in das weitgehend ebene Gelände einfügen und sich mit direkten Zugängen zu den Außenbereichen öffnen. Der Neubau soll weiterhin im Sinne der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz hohe ökologische und energetische Standards wie etwa Holzbauweise mit CO2-Speicherung, extensiv begrüntes Dach zur Verbesserung des Mikroklimas und Photovoltaikanlage zur Eigenstromerzeugung erfüllen. Die Gestaltung der Räumlichkeiten soll eine Nutzung durch alle Altersgruppen, von U2 bis Vorschulkinder ermöglichen.
Die Ortsgemeinde Ebertsheim schreibt deshalb nach Maßgabe des § 73 VgV die Leistungen der Tragwerksplanung für den Neubau der Kindertagesstätte aus. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1-6 gemäß § 51 HOAI in zwei Stufen. Ziel des Verfahrens ist die Vergabe der Planungsleistungen an ein qualifiziertes und leistungsfähiges Büro, das die Gemeinde bei der Umsetzung des Vorhabens umfassend unterstützt.

Umfang der Auftragsvergabe

86.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Am Leberstein
67280
Ebertsheim
Deutschland
DEB3C

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Honorarangebot

Maßgeblich für die Bewertung des Preises ist das "Gesamthonorar Bearbeitungsstufen I und II inkl. Nebenkosten" gemäß Honorarangebotsblatt. Dabei erhält der Bieter mit dem günstigsten Gesamthonorar die volle Punktezahl, die anderen Bieter Punkte linear im umgekehrt proportionalen Verhältnis. Beispielsweise erhält der Bieter, dessen Angebot das für die Stadt günstigste Gesamthonorar bietet, insoweit die volle Punktzahl, während ein um 10 % schlechteres Angebot 90 % der gemäß Bewertungsmatrix insoweit erreichbaren Punkte erhält.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Projektdurchführung

Die Bieter müssen ein Konzept zur personellen Organisation vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet:
(i) Darstellung eines Organigramms mit Nennung der für das Projekt vorgesehenen Personen und deren Zuständigkeiten.
(ii) Darstellung der Koordinierungsmechanismen im Team einschließlich der Vertretungsregelungen bei Personalausfällen (auch bei Krankheit oder Urlaub).
-
Die Bieter müssen ein Konzept mit Maßnahmen zur Terminsicherheit vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet:
(i) Darstellung von Maßnahmen zur Überwachung des aufzustellenden Terminplans, z.B. durch Vor-Ort-Präsenz und Kurzfristigkeit von Reaktionszeiten bei Anfragen der Auftraggeberin.
(ii) Darstellung von Maßnahmen zur Beschleunigung, um drohende oder eingetretene Überschreitungen des Terminplans begegnen.
- Bewertet wird bei beiden Konzepten, inwieweit das jeweilige Konzept realistisch und praxisnah ist und somit zu erwarten ist, dass es zu einem reibungslosen Ablauf beiträgt. Wird ein Konzept insoweit als sehr gut geeignet bewertet, erhält der Bieter 5 Punkte, bei der Bewertung als gut geeignet 4 Punkte, bei der Bewertung als befriedigend 3 Punkte, bei der Bewertung als ausreichend 2 Punkte, bei der Bewertung als mangelhaft 1 Punkt, bei der Bewertung als ungenügend 0 Punkte. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 50 multipliziert, so dass jeweils maximal 250 Punkte erreicht werden können.

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Die Beauftragung erfolgt in zwei Bearbeitungsstufen, Bearbeitungsstufe I umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4, Bearbeitungsstufe II die Leistungsphasen 5 bis 9. Die Beauftragung erfolgt zunächst nur für die Bearbeitungsstufe I. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Bearbeitungsstufe II besteht nicht.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNXMQX7

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2, Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Es wird auf §56 VgV verwiesen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Quelle der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Ingenieur" berechtigt ist durch Vorlage des Eintragungsnachweises in der Ingenieurkammer oder einer entsprechenden Bescheinigung der Architektenkammer.

Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Ingenieur" benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Ingenieurkammer oder einer entsprechenden Bescheinigung der Ingenieurkammer nachweist.

Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bewerbererklärung" - dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbescheinigung - oder Erklärung des Versicherers im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen - mit zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen von EUR 1.000.000,00 für Personenschäden sowie EUR 1.000.000,00 für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden. Die Versicherungspolice hat eine Nachhaftung von mindestens 5 Jahren vorzusehen.

Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungsbedingungen ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen mit der Maßgabe, dass es allerdings genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen von EUR 1.000.000,00 für Personenschäden sowie EUR 1.000.000,00 für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden erreichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Referenzleistung des Bewerbers" - zu in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzleistungen im Bereich Tragwerksplanung gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 HOAI.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
22,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Projektleiter" - über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
27,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung