Die Stadt Vallendar beabsichtigt, die bestehende Grundschule Karl d'Ester in der Schulstraße in Teilbereichen umzubauen. Derzeit wird die Grundschule zweizügig betrieben. Dies ist al-lerdings nicht ausreichend. Dementsprechend ist die Erweiterung auf eine Dreizügigkeit notwendig. Darüber hinaus sind eine energetische Sanierung, akustische Maßnahmen und die Herstellung der Barrierefreiheit vorgesehen.
Perspektivisch sind weitere Maßnahmen wie der Umbau zur Ganztagsschule mit Mensa so-wie die Erneuerung der Außenanlagen vorgesehen. Diese sind allerdings nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung. Sowohl das Schulgebäude als auch die zugehörige Sporthalle wurden im Zeitraum von 1962 bis 1964 in Skelettbauweise mit Stahlbeton bzw. Mauerwerk erbaut. Im Zuge von Änderun-gen und Baumaßnahmen wurde 1994 die heutige Dachkonstruktion der Grundschule errich-tet. Im darauffolgenden Jahr sind Fassade und Fenster erneuert worden. 1999 folgte darauf-hin die Errichtung der Dachkonstruktion der Sporthalle und des Umkleidetraktes. Der Sport-belag des Hallenbodens ist letztmalig im Jahr 2002 ausgetauscht worden. Zudem wurde 2006 eine Sanierung der gesamten WC-Anlage durchgeführt. Eine große Brandschutzsanierung samt Erweiterung des Foyers erfolgte im Jahr 2012. Des Weiteren wurden in den Jahren 2013 und 2014 sämtliche Innentüren ausgetauscht und mit der Erneuerung der Bodenbeläge in den Klassenräumen begonnen, die bis heute andauert. 2017 wurde außerdem die Fassade der Sporthalle saniert und zudem im darauffolgenden Jahr als bisher letzte Baumaßnahme die Beleuchtung erneuert.Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind der angegliederte Verbindungstrakt, sowie die Sporthalle der Grundschule aufgrund der vorgenannten und erfolgten Sanierungsmaßnah-men.Im Nachgang einer bereits durchgeführten Ausschreibung der vorliegenden Leistungen im Jahr 2022 wurden bereits die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß § 55 HOAI erarbeitet. Die Leis-tungsphase 5 wurde ebenso weitestgehend erbracht. Aufgrund ausstehender Fördermittel wurden zwischenzeitlich die Verträge mit den beauftragten Planungsbüros zur Objekt- und TGA-Planung aufgehoben. Mit Stadtratsbeschluss sollte vom Projekt Abstand genommen werden. Nun ist allerdings der politische Wille wieder vorhanden, die Maßnahme vollum-fänglich umzusetzen. Die Baugenehmigung für die bisherigen Planungen liegt vor und auf den bereits erbrachten Leistungsbestandteilen soll aufgebaut werden.Als Eigentümerin schreibt die Stadt Vallendar vorliegend insofern Architektenleistungen i.S.v. § 73 VgV zum Umbau der Grundschule mit den Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß § 55 HOAI mit Grund- und besonderen Leistungen aus. Für Planung und Bau des Vorhabens werden Fördermittel verwendet. Insofern sind ggf. besondere Anforderungen des Zuwendungsgebers zu beachten. Parallel zur Ausschreibung der Architektenleistungen beabsichtigt die Stadt Vallendar die Ausschreibung der Ingenieurleis-tungen der Technischen Gebäudeausrüstung.
Maßgeblich für die Bewertung des Preises ist das "Gesamthonorar Bearbeitungsstufen I und II inkl. Nebenkosten" gemäß Honorarangebotsblatt. Dabei erhält der Bieter mit dem günstigsten Gesamthonorar die volle Punktezahl, die anderen Bieter Punkte linear im umgekehrt proportionalen Verhältnis. Beispielsweise erhält der Bieter, dessen Angebot das für die Stadt günstigste Gesamthonorar bietet, insoweit die volle Punktzahl, während ein um 10 % schlechteres Angebot 90 % der gemäß Bewertungsmatrix insoweit erreichbaren Punkte erhält.
Die Bieter müssen ein Konzept zur personellen Organisation vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet:(i) Darstellung eines Organigramms mit Nennung der für das Projekt vorgesehenen Personen und deren Zuständigkeiten.(ii) Darstellung der Koordinierungsmechanismen im Team einschließlich der Vertretungsregelungen bei Personalausfällen (auch bei Krankheit oder Urlaub).-Die Bieter müssen ein Konzept mit Maßnahmen zur Terminsicherheit vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet:(i) Darstellung von Maßnahmen zur Überwachung des aufzustellenden Terminplans, z.B. durch Vor-Ort-Präsenz und Kurzfristigkeit von Reaktionszeiten bei Anfragen der Auftraggeberin.(ii) Darstellung von Maßnahmen zur Beschleunigung, um drohende oder eingetretene Überschreitungen des Terminplans begegnen.-Die Bieter müssen ein Konzept mit Maßnahmen zur Kostensicherheit vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet:(i) Darstellung von Maßnahmen zur Überwachung des Budgets.(ii) Darstellung von Maßnahmen bei drohenden oder eingetretenen Budgetüberschreitungen.
Es wird auf § 56 VgV verwiesen
Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Referenzleistung des Be-werbers" - zu in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder noch laufenden Referenz-leistungen im Bereich Objektplanung - Gebäude und Innenräume - gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 HOAI.
Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Projektleiter" - über die Eig-nung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters.
Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "stellvertretender Projektlei-ter" - über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters.
Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bauleiter" - über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Versiche-rungsbescheinigung - oder Erklärung des Versicherers im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen - mit zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen von EUR 2.000.000,00 für Personenschäden sowie EUR 2.000.000,00 für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden. Die Versicherungspolice hat eine Nachhaf-tung von mindestens 5 Jahren vorzusehen.
Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungsbedin-gungen ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen mit der Maßgabe, dass es allerdings genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen von EUR 2.000.000,00 für Personenschäden sowie EUR 2.000.000,00 für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden erreichen.
Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Ingenieur/in" berechtigt ist durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Ingenieurliste oder einer entsprechenden Bescheinigung der Ingenieurkammer.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Ingenieur/in" benennt und des-sen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Ingenieurliste oder einer entsprechenden Bescheinigung der Ingenieurkammer nachweist.