Die Stadt Bexbach beabsichtigt die Umgestaltung des Alois-Nesseler-Platzes sowie den Neubau eine Veranstaltungs- und Verwaltungsgebäudes und möchte die dazugehörigen Objektplanungsleistungen für Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI, Leistungsphasen 1-6 extern vergeben.
Die Höcherberghalle war seit ihrer Errichtung im Jahre 1975 zentrale Sport- und Veranstaltungsstätte der Stadt Bexbach. Neben der Sportnutzung durch Vereine und Schulen waren auch weitere öffentliche Nutzungen wie ein Hallenbad, ein Seniorentreff und ein Jugendzentrum in den Gebäuden untergebracht. Aufgrund von baulichen Mängeln und Feuchteschäden durch mehrere Hochwasserereignisse, den hohen Sanierungskosten und der Problematik des Überschwemmungs-gebietes wurde im April 2018 bzw. November 2019 der Abriss der Höcherberghalle und der bedarfsgerechte Neubau einer Mehrzweckhalle beschlossen. Eine im Herbst/Winter 2022 erstellte Bedarfs- und Entwicklungsstudie zum Ersatz der Höcherberghalle hat gezeigt, dass derzeit kein Bedarf an einer Mehrzweckhalle mit Multifunktionsnutzung besteht. Für die kulturtreibenden Vereine sowie Senioren und Jugendliche sollen geeignete, innenstadtnahe Räumlichkeiten an einem alternativen Standort geschaffen werden, getrennt von einem Sporthallen-Neubau. Die Nutzungen sollen möglichst zentral in der Stadtmitte angeboten werden, um die größtmögliche Akzeptanz und entsprechenden Zuspruch bei der Bevölkerung zu erhalten. Ziel ist es, ein angemessenes Angebot für Kultur- und Freizeitgestaltung anbieten zu können, orientiert am derzeitigen und künftigen Bedarf, auch unter Beachtung des demografischen Wandels. Besonders in Hinblick auf die Gesamtmaßnahme "Aktive Stadt" (u.a. Umgestaltung der Bahnhofstraße und der Rathausstraße) ist dies ein wichtiger Punkt. Im Teilräumlichen Entwicklungskonzept der Stadtmitte Bexbach ist die Aufwertung des Aloys-Nesseler-Platzes als wesentlicher Baustein zur nachhaltigen Verbesserung der Qualität der Stadtmitte identifiziert worden. Der Platz soll seiner eigentlichen Funktion als Stadtzentrum und Treffpunkt für die Bürger wieder gerecht werden. Es muss ein urbaner, bespielbarer Platz für die Bürger der Stadt entstehen, der den unterschiedlichsten Nutzungen gerecht werden kann und die Stadtmitte belebt. Und auch das Gebäude Schwalbengasse 11 wurde aufgrund seiner Lage "im Herzen der Stadt" als wichtiges Projekt angesehen. Im Rahmen der Innenstadtentwicklung wurde das "Schwalbengassenhaus" somit schon früh als idealer Standort für kulturelle und sonstige öffentliche Nutzungen bewertet. Zu beachten ist hier auch noch die Nähe zum Kulturbahnhof Bexbach, der historische Bahnhof ist im Rahmen der "Aktiven Stadt" ausgebaut worden und wird für Kleinkunstveranstaltungen und Lesungen und ähnliches genutzt. Für größere Veranstaltungen ist dort das Platzangebot aber nicht ausreichend.
Am 20.06.2024 erfolgte der Beschluss des Stadtrates zur Einleitung des Abrisses Gebäude Schwalben-gasse 11. Zur Einhaltung der Fördervoraussetzungen wurde durch das Zentrumsmanagement ein breiter Beteiligungsprozess durchgeführt (s. Dokumentation). Daraufhin erfolgte am 10.04.2025 der erneute Beschluss zur Durchführung des Abrisses und der Einleitung der Planung für Ersatzneubau, Neubau Kulturzentrum/Veranstaltungshalle sowie Platzgestaltung.
Maßgeblich für die Bewertung des Preises ist das "Gesamthonorar Bearbeitungsstufen I und II inkl. Nebenkosten" gemäß Honorarangebotsblatt. Dabei erhält der Bieter mit dem günstigsten Gesamthonorar die volle Punktezahl, die anderen Bieter Punkte linear im umgekehrt proportionalen Verhältnis. Beispielsweise erhält der Bieter, dessen Angebot das für die Stadt günstigste Gesamthonorar bietet, insoweit die volle Punktzahl, während ein um 10 % schlechteres Angebot 90 % der gemäß Bewertungsmatrix insoweit erreichbaren Punkte erhält.
Die Bieter müssen ein Konzept zur personellen Organisation vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet:(i) Darstellung eines Organigramms mit Nennung der für das Projekt vorgesehenen Personen und deren Zuständigkeiten.(ii) Darstellung der Koordinierungsmechanismen im Team einschließlich der Vertretungsregelungen bei Personalausfällen (auch bei Krankheit oder Urlaub).-Die Bieter müssen ein Konzept mit Maßnahmen zur Terminsicherheit vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet:(i) Darstellung von Maßnahmen zur Überwachung des aufzustellenden Terminplans, z.B. durch Vor-Ort-Präsenz und Kurzfristigkeit von Reaktionszeiten bei Anfragen der Auftraggeberin.(ii) Darstellung von Maßnahmen zur Beschleunigung, um drohende oder eingetretene Überschreitungen des Terminplans begegnen.-Die Bieter müssen ein Konzept mit Maßnahmen zur Kostensicherheit vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet:(i) Darstellung von Maßnahmen zur Überwachung des Budgets.(ii) Darstellung von Maßnahmen bei drohenden oder eingetretenen Budgetüberschreitungen.
Nachforderungen können unter Einhaltung einer gesetzten Frist eingereicht werden (§56 VgV).
1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Referenzleistung des Bewerbers" - zu in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzleistungen im Bereich Tragwerksplanung - gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 HOAI. Es wird auf Anlage 1 zum Projektexpose Eignungskriterien verwiesen .
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbescheinigung - oder Erklärung des Versicherers im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen - mit zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen von EUR 2.000.000,00 für Personenschäden sowie EUR 2.000.000,00 für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden. Die Versicherungspolice hat eine Nachhaftung von mindestens 5 Jahren vorzusehen. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungsbedingungen ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen mit der Maßgabe, dass es allerdings genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen von EUR 2.000.000,00 für Personenschäden sowie EUR 2.000.000,00 für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden erreichen.
Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Ingenieurin / Ingenieur" be-rechtigt ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Ingenieurin / Ingenieur" benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachweist.
Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bewerbererklärung" - dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Be-werbergemeinschaft zu erbringen.
2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Projektleiter" - über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters.