Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als zwölf Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist sein darf.
Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist, sind alternative Nachweise und Erklärungen abzugeben.