Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als zwölf Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf.
Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist, sind die alternative Nachweise und Erklärungen abzugeben.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass der Bieter über einen ausreichenden Anteil an Facharbeitern (Landschaftsgärtner oder Beruf mit vergleichbarem Ausbildungsprofil) verfügt.
Nachweis für den die Baustelle betreuenden Polier über einen Meister oder gleichwertig.
Sachkundenachweis für die Berechtigung zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln gemäß § 1 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung.