Die Kläranlage Schleswig (75.000 EW) wurde in den 60-iger Jahren errichtet und seit dieser Zeit den fortschreitenden Anforderungen des Gewässerschutzes und den gesetzlichen Anforderungen angepasst.
Die mechanische Abwasserreinigung soll saniert und ertüchtigt werden. Die neue mechanische Reinigung soll auf Qmax = 1.800 m3/h ausgelegt werden. Im Zuge der Bedarfsplanung erfolgte eine Vorauslegung der relevanten Anlagen.Die Anlagenteile der neuen Kläranlage sind wie folgt zu planen:
- Rechengebäude am Standort des bestehenden Gebäudes:- Gebäude auf zwei Ebenen in Hanglage- angesetzter Zulaufschacht für 11 ankommende Druckrohrleitungen (DN 150 - DN 400) mit Messstrecken für IDM- Rechenanlage: 2 Rechen (1+1), Umgehungsgerinne, abgedeckt- 2 Rechengutwaschpressen mit Abwurf in Container- 1 Sandwäscher mit Abwurf in Container- 2 Sandfanggebläse- PV-Anlagen- NSUV "Mechanische Reinigung"- Provisorische Rechenanlage für die Umbauzeit- Sandfang: 2-straßiger, belüfteter Sand- und Fettfang- Betonsanierung /-instandsetzung des bestehenden Bauwerks- Technische Ausrüstung belüfteter Sandfang mit Räumer- Vorklärbecken: 3 Rechteckbecken, 1 als Vorklärung, 2 zum Mengenausgleich- Betonsanierung /-instandsetzung des bestehenden Bauwerks- Primärschlammpumpwerk- Neubau Primärschlammpumpwerk als Betonzelle mit maschinen- und elektrotechnischer Ausrüstung, Anbindung an vorhandene Leitungen- Verkehrsflächen für die Rechengutabholung- Regenwasserableitung mit Anschluss an bestehende Ablaufleitung in den Vorfluter- Schmutzwasser (Verladeflächen) mit Ableitung in die Kläranlage- Schmutzwasserannahmestation- Abrechenbare Übernahme von Abwässern und Schlämmen- Rückhaltevolumen und Probenahmemöglichkeit- Pumpen zur Aufgabe des Abwassers in den Zulauf Die EMSR-Technik wird vollständig erneuert. Dabei versorgt die bauseits in der Energiezentrale vorhandene Niederspannungshauptverteilung (NSHV) die Anlagenteile "mechanische Reinigung". Für den Notstromfall wird bauseits ein Notstromaggregat in der Energiezentrale vorgesehen. Des Weiteren wird die gesamte Prozessmesstechnik sowie die gesamte Beleuchtung angepasst und modernisiert. Zudem wird die Automatisierungstechnik erneuert und in das vorhandene Leitsystem der Kläranlage integriert.
Generalplanung (Ingenieurbauwerke, TGA, Tragwerkplanung, Bauphysik und Brandschutz)
1. Projektbearbeitung unter Berücksichtigung der Projektanforderungen / Vorgaben2. Berücksichtigung der spezifischen Projektziele/ Projektrisiken3. Projektorganisation einschl. Personaleinsatzplanung über die einzelnen Leistungsphasen / Leistungsstufen4. Controllinginstrumente (Qualität, Kosten, Termine)
Das günstigste Angebot wird mit 10 Punkten gewertet. Alle anderen Angebote werden zum niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt. Die Differenz zum günstigsten Angebot wird jeweils in Prozent ermittelt. Je prozentual höherem Preis wird ein Punktabzug in gleicher prozentualer Höhe vorgenommen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen. Auf die Beauftragung weiterer Stufen bzw. Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
1. Die geforderten Erklärungen sind fristgerecht mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden.2. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen.2. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, sind für diese die Nachunternehmererklärung gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen und auf gesonderte Aufforderung auch eine Erklärung zu §§ 123, 124 GWB. Der Bewerber oder Bieter muss ein Nachunternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe vorliegen, nach Anforderung ersetzen..3. HINWEIS ZUR GEPLANTEN VERKÜRZUNG DER ANGEBOTSFRIST Erstangebotsunterlagen): Es ist eine Verkürzung der Angebotsfrist auf 13 Kalendertage vorgesehen. Diese Verkürzung kann jedoch nur dann erfolgen, wenn sich mit allen Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, einvernehmlich auf eine kürzere Angebotsfrist verständigt werden kann. Bitte beachten Sie daher den entsprechenden Passus im Bewerberbogen (Ziffer 2. Teilnahmeantrag).