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Verfahrensangaben

Europaschule Herne

VO: VOB Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH
02323160
Langenkampstraße 36
44652
Herne
Deutschland
DEA55
info@hsm.herne.de
02323160

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

BMP Baumanagement GmbH
02219318720
50674
Köln
Deutschland
DEA23
vergabe@bmp.de
02219318720
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw
02514113544

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45000000-7
45431000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die HSM, Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH, ist von der Stadt Herne mit der Erweiterung und Sanierung der Europaschule, Königstraße 25 in Herne beauftragt.
Die Maßnahme umfasst die Erweiterung des Schulgebäudes um eine Mensaküche und einen Speiseraum.
Das Schulgebäude und die Turnhalle aus den 1970er Jahren werden umfangreich technisch und energetisch saniert und umgebaut.
Ziel der Maßnahme ist ein modernes Schulgebäude das sowohl den pädagogischen als auch den technischen Ansprüchen der heutigen Zeit entspricht.
Die Maßnahme erfolgt im laufenden Schulbetrieb und wird in einzelnen Bauabschnitten durchgeführt.
Dies bedeutet im Besonderen, dass die Arbeiten nicht fortlaufend über die gesamte Bauzeit durchgeführt werden können und sondern bauabschnittsweise erfolgen.
Zwischen den einzelnen Bauabschnitten liegen jeweils die Umzugszeiten für die Schule, die zwischen den einzelnen Bauteilen und einem Interimsstandort auf dem Schulhof umziehen muss.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Beschaffung sind alle zur Realisierung des Auftrags erforderlichen Bauleistungen insbesondere gemäß der mit veröffentlichten Leistungsbeschreibung.
Hier: Fliesen und Werkstein

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
69.208,32
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
14
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Sitz des Auftraggebers und Ort der Maßnahme.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Alleiniges Zuschlagkriterium ist nach der Einreichung der vollständigen (!) Angebotsunterlagen und den bepreisten LVs (als pdf-Langfassung) der günstigste Preis.

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Alleiniges Zuschlagkriterium ist der günstigste Preis.

1
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Der Auftraggeber behält sich vor, notwendige geänderte und/oder zusätzliche Leistungen, die für die Erreichung des Werkerfolges notwendig sind, anzuordnen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Durchführung dieser Leistungen, soweit dieses für ihn zumutbar ist.

Zusätzliche Angaben

1. Bieterfragen und sonstige Kommunikation sind nur über die Vergabeplattform zulässig.
2. Bieterfragen sind innerhalb der angegebenen Frist zu stellen.
3. Angebote sind nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform zulässig. Angebote in Papierform bzw. Angebote per Email oder Fax sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen.
4. Im laufenden Vergabeverfahren können unter Umständen weitere Informationen veröffentlicht werden. Den Bewerbern wird daher empfohlen, sich frühzeitig auf der Vergabeplattform freischalten zu lassen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform zu übersenden. Die Angebotsunterlagen und die bereisten LVs muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote eingegangen sein.
2. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben der Angebotsunterlagen vom Bieter geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen.
3. Soweit der Bieter den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind - nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber - auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben der Angebotsunterlagen vorzulegen. Der Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach Anforderung durch den Auftraggeber in Textform ersetzen.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Diese sind nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen.
5. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.

Ergebnis

Allgemeine Angaben