Schleswiger Stadtwerke - Kläranlage Schleswig Energiezentrale und Betriebsgebäude
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.09.2025
16.09.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Schleswiger Stadtwerke Abwasserentsorgung
04621801154
Werkstraße 1
14837
Schleswig
Deutschland
DEF0C
m.wollesen@stadtwerke-sh.de
04621801154

Angaben zum Auftraggeber

Gruppe öffentlicher Stellen, soweit nichts anderes zutrifft
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

BMP Baumanagement GmbH
02219318720
50674
Köln
Deutschland
DEA23
vergabe@bmp.de
02219318720
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
0431 988-4542
Düsternbrooker Weg 94
24105
Kiel
Deutschland
DEF02
vergabekammer@wimi.landsh.de
0431 988-4542

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45000000-7
45200000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Schleswiger Stadtwerke, Abwasserentsorgung betreiben zur Behandlung des in Schleswig und Umgebung anfallenden Abwassers eine kommunale Kläranlage; Ausbaugröße 80.000 EW. Die Kläranlage beinhaltet Abwasserreinigung in 3x Stufen mit Siebung/Sandfang, Belebung und Filtration sowie Schlammbehandlung mit Faulung und Entwässerung und Schlammlagerung. Darüber hinaus findet eine Faulgasbehandlung mit BHKW, Fackel und Heizung statt. Zur Sicherstellung der Energieversorgung bei Netzausfall ist ein Notstromaggregat vorhanden.

Zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit ist der Neubau einer Energiezentrale mit Notstrom, Trafos, 20 KV, Wärmezentrale, BHKW und NSHV geplant, außerdem ist der Neubau eines Betriebsgebäudes geplant.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Beschaffung sind alle zur Realisierung des Auftrags erforderlichen Bauleistungen insbesondere gemäß der mit veröffentlichten Leistungsbeschreibung. Hier:
Hoch- und Tiefbauleistungen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
29
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Sitz des Auftraggebers und Ort der Maßnahme..

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Der Auftraggeber behält sich vor, notwendige geänderte und/oder zusätzliche Leistungen, die für die Erreichung des Werkerfolges notwendig sind, anzuordnen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Durchführung dieser Leistungen, soweit dieses für ihn zumutbar ist.

Zusätzliche Angaben

1. Bieterfragen und sonstige Kommunikation sind nur über die Vergabeplattform zulässig.
2. Bieterfragen sind innerhalb der angegebenen Frist zu stellen.
3. Angebote sind nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform zulässig. Angebote in Papierform bzw. Angebote per Email oder Fax sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen.
4. Im laufenden Vergabeverfahren können unter Umständen weitere Informationen veröffentlicht werden. Den Bewerbern wird daher empfohlen, sich frühzeitig auf der Vergabeplattform freischalten zu lassen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YND5GFW

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform zu übersenden. Die Angebotsunterlagen und die bepreisten LVs müssen dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote eingegangen sein.
2. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben der Angebotsunterlagen vom Bieter geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen.
3. Soweit der Bieter den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind - nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber - auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben der Angebotsunterlagen vorzulegen. Der Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach Anforderung durch den Auftraggeber in Textform ersetzen.
5. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Erforderlich

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Bieter werden gebeten darauf zu achten, dass Sie die angeforderten Unterlagen und Erklärungen vollständig und fehlerfrei einreichen.
Nach § 16a VOB/A ist der Auftraggeber zwar grundsätzlich verpflichtet, Unterlagen und Erklärungen, die in der Ausschreibung gefordert werden, nachzufordern. Dieses ist aber nicht für alle Unterlagen und Erklärungen rechtlich zulässig. Sollten Sie also die vorgegebenen Unterlagen nicht vollständig einreichen, kann in Einzelfällen auch ohne Nachforderung usw. der Ausschluss vom Verfahren erfolgen.
Darüber hinaus darf nur einmal nachgefordert usw. werden. Sollten also innerhalb der Submissionsfrist nicht alle geforderten Unterlagen und Erklärungen eingegangen sein und nach einer zulässigen Nachforderung wieder Unterlagen oder Angaben fehlen oder unvollständig sein, muss der betreffende Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

1. Angaben zur Eignung oder Präqualifizierung mit Erklärung zur
Ausführung vergleichbarer Leistungen (Referenzen).
2. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
3. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
6. Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz,
7. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.

Präqualifizierte Unternehmen müssen die Unterlagen zu den Ziffer 1 und 2 sowie 4 bis 7 nicht erneut vorlegen, sofern sie die Angaben zu ihrem Eintrag im PQ-Verzeichnis gemacht haben.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Vorlage der Urkalkulation.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung