Zum Nachweis hat der Bieter Angaben gemäß § 6a VOB/A zu machen.
Berufs- oder Handelsregister
Zum Nachweis wird die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Eintragung in der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes verlangt.
Mindestlohn nach Landesmindestlohngesetz Berlin
Mit der Angebotsabgabe verpflichtet sich der Bieter, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens den Mindestlohn nach Landesmindestlohngesetz Berlin zu zahlen - siehe Verpflichtungserklärung zum Landesmindestlohngesetz Berlin.
Bei der Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmen ist diese Verpflichtung auch für die Nachunternehmen zum Vertragsgegenstand zu machen.
Referenzen
Mit dem Angebot sind mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und die vom Bieter in den letzten fünf Kalenderjahren ausgeführt wurden.
Folgende Angaben sind vorzulegen (siehe auch Vorlage "Referenzliste": Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden.
Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Auf Verlangen der Vergabestelle ist ein aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) einzureichen.
Urkalkulation
Auf Verlangen ist die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag an den AG bzw. die Vergabestelle tp zu übergeben. Der Umschlag wird bei tp management GmbH hinterlegt und kann zur Überprüfung der Preise ohne Beisein des AN geöffnet werden.
Nachweisführung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ-Verzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Eintragungen in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten der EU sind als Nachweis ebenso zugelassen soweit eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorliegt.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (FB 124 VHB), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb von 6 Kalendertagen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.