Verfahrensangaben

Berliner Stadtgüter GmbH - Einführung eines ERP-LMS

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
04.08.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Berliner Stadtgüter GmbH
UStID. DE 137 228 661
Frankfurter Allee 73 c
10247
Berlin
Deutschland
DE300
VergRechtFFM-Assistenz@fps-law.de
+49 69 95957-3113

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
HRA 53796
Eschersheimer Landstraße 25-27
60322
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
VergRechtFFM-Assistenz@fps-law.de
+49 6995957-3113
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Berlin
UST-ID DE296830277
Martin-Luther-Straße 105
10825
Berlin
Deutschland
DE300
vergabekammer@senweb.berlin.de
+49 30 90138316

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72210000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Einführung eines ERP-Liegenschafts-Management-System bei der Berliner Stadtgüter GmbH

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Berliner Stadtgüter GmbH plant die Einführung eines neuen ERP-Liegenschafts-Management-System zur Ablösung ihres Bestandssystems.

Mit dem Projekt verfolgt die Auftraggeberin folgende Ziele:

- Ablösung des bestehenden ERP-LMS-Altsystems bis spätestens 01.01.2028,
- Einführung einer modernen, ERP-LMS-Standardlösung,
- durchgängige Unterstützung der Kern- und Unterstützungsprozesse in den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen, Liegenschafts- und Immobilienmanagement inkl. Geoinformation (GIS) und Architektursicht (CAD/BIM), Management von Natur & Umwelt- / Kompensationsmaßnahmen,
- Reduktion manueller Tätigkeiten und Medienbrüche,
- Verbesserung der Datenqualität, Transparenz und Auswertbarkeit,
- Schaffung einer stabilen Basis für weitere Digitalisierungsschritte (z. B. Portale, mobile Anwendungen).

Im Projektumfang enthalten sind insbesondere:
- Konzeption, Implementierung und Einführung des neuen ERP-LMS-Systems,
- Abbildung der relevanten Fachprozesse gemäß Anforderungskatalog,
- Realisierung der erforderlichen Schnittstellen zu Drittsystemen,
- Migration der relevanten Daten aus dem Altsystem,
- Schulung und Unterstützung der Anwender beim Übergang in den Produktivbetrieb,
- Betrieb der Lösung (Cloud-basierte Lösung, Server- und Speicherstandort innerhalb Deutschlands bzw. der EU).

Umfang der Auftragsvergabe

1,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
5

einmal um 12 Monate

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im Europäischen Wirtschaftsraum
---

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Fachliche Qualität der Lösung

Erfüllung der Kann-Kriterien gem. Anforderungskatalog und Qualität der Live-Demo (Use Cases), siehe Unterkriterien gem. Vergabeunterlagen.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Projekt- und Migrationskonzept

Qualität des eingereichten Projekt- und Migrationskonzepts. Bewertung anhand der Unterkriterien gem. Vergabeunterlagen.

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Betriebs- und Supportkonzept

Qualität des eingereichten Betriebs- und Supportkonzepts. Bewertung anhand der Unterkriterien gem. Vergabeunterlagen.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiswertung anhand der Unterkriterien gem. Vergabeunterlagen

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNAMZP1

Einlegung von Rechtsbehelfen

Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut:

§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 161 Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es gilt § 56 VgV.

Die Vergabestelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte
Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

siehe Teilnahmeantrag Ziffer 4.a.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

siehe Teilnahmeantrag Ziffer 5.a.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
45,00

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Siehe Teilnahmeantrag Ziffer 1

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Siehe Teilnahmeantrag Ziffer 4.b.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Siehe Teilnahmeantrag Ziffer 5.b.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Abgabe Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Tariftreue, Mindestentlohnung & Sozialversicherungsbeiträge und Erklärung gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung