Vergabe von Wirtschaftsberatungsleistungen zurEinführung betriebswirtschaftlicher Systeme und Steuerungsstrukturen
Die Innovationsagentur Rheinland-Pfalz GmbH beabsichtigt, ihre betriebswirtschaftlichen Strukturen und Prozesse strategisch weiterzuentwickeln und zukunftsfähig auszurichten. Im Vorfeld wurde eine Bestandsanalyse durchgeführt, um die wesentlichen Handlungsfelder zu bestimmen. Um die wachsende Komplexität rechtssicher, effizient und zukunftsfähig zu beherrschen, sollen die betriebswirtschaftlichen Strukturen und Systeme modernisiert und integriert aufgestellt werden. Siehe auch die Leistungsbeschreibung
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag einmalig für einen Zeitraum einseitig um weitere sechs (6) Monate zu Konditionen dieser Vereinbarung zu verlängern. Die Option ist durch einseitige Erklärung in Textform spätestens sechs (6) Wochen vor Ablauf der Grundlaufzeit auszuüben.
Mit diesem Zuschlagskriterium wird die Umsetzung der in der Leistungsbeschreibung durch den Auftragnehmer zu erfüllenden Aufgaben einschließlich neuer Ideen zur Aufgabenumsetzung bewertet.
Siehe Angebotsaufforderung für Einzelheiten.
In die Bewertung des Angebotspreises fließen der Gesamtfestpreis für die ausgeschriebene Leistung (Gewichtung 80 %) sowie der angebotene Stundensatz für zusätzliche Leistungen (Gewichtung 20 %) ein.
In der Anlage "Angaben zum Kernteam" sind die dafür vorgesehenen Personen einzutragen.
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer einNachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung derUnwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Eigenerklärung, dass Bewerber/Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft im Handels- oder Partnerschaftsregister eingetragen ist, mit Angabe der Nummer.
Eigenerklärung Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro netto, wenn in dem jeweiligen Geschäftsjahr ein Umsatz erwirtschaftet wurde. Eine Geschäftstätigkeit von mindestens 3 Geschäftsjahren ist nicht gefordert. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften ist der Gesamtumsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von jedem Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften werden bei der Ermittlung des durchschnittlichen jährlichen Umsatzes die Jahresumsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft addiert.
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden in marktüblicher Höhe bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen wird. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist eine solche Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied abzuschließen.
Es müssen mindestens drei nach Art und Umfang vergleichbare Beratungsreferenzen eingereicht werden.
Vergleichbar sind nur Referenzen, die die folgenden Mindestbedingungen erfüllen:- Auftragsvolumen mindestens 100.000 Euro/netto- Beratung im öffentlichen Sektor
Es sind darüber hinaus folgende Angaben zu den Referenzen zu machen (Mindestbedingungen):- Projekttitel- Bezeichnung des Auftraggebers - Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Leistungserbringung - Der letzte Leistungstag einer Referenz darf nicht länger als 3 Jahre vor dem Ende der Frist für die Einreichung der Angebote liegen. Es werden nur abgeschlossene Referenzen gewertet. - Kurze Beschreibung des Projekts
Verpflichtungserklärung nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz -LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. 334)