Der Bewerber muss mindestens drei geeignete Unternehmensreferenzen angeben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Referenzen gelten als vergleichbar, sofern sie die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Implementierung, Anpassung, Betrieb und Pflege einer Software as a Service-Lösung ("SaaS") zur Bereitstellung eines Systems zur Verwaltung von Personalangelegenheiten ("HR-Software"). Die HR-Software muss im Referenzprojekt mit mindestens folgenden Funktionalitäten umgesetzt worden sein: Verwaltung von Stammdaten, Stellen- und Organisationsmanagement und Reporting,
- Support (auch) in deutscher Sprache,
- Software wurde (auch) in deutscher Sprache bereitgestellt.
Davon muss mindestens eine Referenz
- für einen Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB erbracht worden sein.
- für eine Finanzinstitution erbracht worden sein.
Hinweis: Diese Anforderungen müssen nicht zwingend mit einer Referenz erfüllt werden, sondern können auch mit unterschiedlichen Referenzen nachgewiesen werden.
Es sind zu den Referenzen folgende Angaben zu machen:
- Name des Auftraggebers,
- Referenzprojekt,
- Angabe der Software,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Auftraggeber ist Auftraggeber nach § 99 GWB,
- Auftraggeber ist Finanzinstitution,
- Beschreibung der erbrachten Leistungen.
Maßgeblich für die Bemessung des Zeitraums von drei Jahren ist das Ende der Teilnahmefrist in diesem Verfahren. Der letzte Leistungstag eines Referenzauftrags darf nicht länger als drei Jahre vor dem Ende der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge liegen. Wertbar sind ausdrücklich auch laufende Referenzprojekte, sofern die HR-Software implementiert wurde, vollständig produktiv genutzt wird und seit mindestens 6 Monate zum Stichtag Einreichungsfrist der Teilnahmeanträge in Betrieb ist.