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Verfahrensangaben

HR-Software

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.04.2026
27.04.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
DE137223325
Olof-Palme-Straße 17
60439
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
vergabe@deutsche-finanzagentur.de
+49 69256160
+49 69256161434

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
022894990
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72263000-6
48100000-9
48450000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind folgende Cloudleistungen: Implementierung, Anpassung, Betrieb und Pflege einer Software as a Service-Lösung ("SaaS") zur Bereitstellung eines Systems zur Verwaltung von Personalangelegenheiten ("HR-Software").

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Für die Einzelheiten wird auf den Anforderungskatalog (Vergabeunterlage C_01) verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
3

Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich bis zu zweimal um jeweils zwei Jahre, sofern nicht der Auftraggeber mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf des jeweiligen Zeitraums den Vertrag kündigt. Nach Ablauf der (ggf. verlängerten) Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten durch den Auftraggeber oder mit einer Frist von 12 Monaten durch den Auftragnehmer zum jeweiligen Ablaufdatum gekündigt wird.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Olof-Palme-Straße 17
60439
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

Für die Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter Ziffer 11.1 der Angebotsbedingungen (Vergabeunterlage F_01) verwiesen.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Erfüllungsgrad des Anforderungskataloges

Für die Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter Ziffer 11.2 der Angebotsbedingungen (Vergabeunterlage F_01) verwiesen.

Gewichtung
35,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Use Cases im Rahmen der Softwarepräsentation

Für die Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter Ziffer 11.3 der Angebotsbedingungen (Vergabeunterlage F_01) verwiesen.

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Einhaltung der Implementierungsmeilensteine

Für die Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter Ziffer 11.4 der Angebotsbedingungen (Vergabeunterlage F_01) verwiesen.

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Optionen betreffend der Erhöhung des Lizenzumfangs sowie der Erweiterung um die Themenfelder Performance-Management und Fort- und Weiterbildung (Lernmanagement)

Für die Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter Ziffer V) c) des Angebotsschreibens (Vergabeunterlage H_01) verwiesen.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNAM900

Einlegung von Rechtsbehelfen

Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut:
"§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 161 Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen."

Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es gilt § 56 VgV.

Die Vergabestelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, den Bietern unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung kurzfristig aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

5
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Der Bewerber erklärt,
- dass er, sofern er nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, eintragungspflichtig ist, auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Handelsregister unseres Heimatlandes vorlegen wird, (soweit zutreffend);
- dass er auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle die Erlaubnis zur Berufsausübung in geeigneter Weise nachweisen wird.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Der Bewerber erklärt, dass er über eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung) oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU verfügt, wobei sich "marktüblich" insbesondere auch auf den Rahmen und Umfang der Versicherung bezieht. Für den Fall, dass eine solche Versicherung nicht besteht, erklärt der Bewerber, dass er im Falle einer Beauftragung eine marktübliche Versicherung unverzüglich nach Zuschlag abschließen wird. Die Kopie des Versicherungsscheins muss spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachgereicht werden

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Der Bewerber gibt den Nettojahresgesamtumsatz für die letzten drei vor dem Ablauf der Einreichungsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre an.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Der Bewerber gibt den Nettojahresumsatz für vergleichbare Dienstleistungen (im Bereich Implementierung, Anpassung, Betrieb und Pflege einer Software as a Service-Lösung ("SaaS") zur Bereitstellung eines Systems zur Verwaltung von Personalangelegenheiten ("HR-Software")) in den letzten drei vor dem Ablauf der Einreichungsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahren an.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Der Bewerber gibt die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren an, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind, ansonsten entsprechende Angaben seit Gründung des Unternehmens.

Davon:

- mindestens 40 Mitarbeitende, die für die Entwicklung der HR-Software eingesetzt werden.

- mindestens 20 Mitarbeitende, die für den laufenden Support / Kundenservice der HR-Software eingesetzt werden

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Der Bewerber erklärt, dass er ein anerkanntes und von unabhängiger Stelle ausgestelltes gültiges Zertifikat über Informationssicherheits-Managementsysteme (ISMS) (z.B. ISO/IEC 27001 oder gleichwertig) nachweisen kann.

Der Bewerber erklärt weiter, dass auch jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten er im Rahmen der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen und jedes Unternehmen, das für ihn als Unterauftragnehmer tätig wird, ein anerkanntes und von unabhängiger Stelle ausgestelltes gültiges Zertifikat über Informationssicherheits-Managementsysteme (ISMS) (z.B. ISO/IEC 27001 oder gleichwertig) nachweisen kann.

(Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Bewerber/Bieter zu führen. Der Auftraggeber muss durch den vorgelegten Nachweis in die Lage versetzt werden, die Gleichwertigkeit prüfen zu können.)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Der Bewerber muss mindestens drei geeignete Unternehmensreferenzen angeben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Referenzen gelten als vergleichbar, sofern sie die folgenden Anforderungen erfüllen:

- Implementierung, Anpassung, Betrieb und Pflege einer Software as a Service-Lösung ("SaaS") zur Bereitstellung eines Systems zur Verwaltung von Personalangelegenheiten ("HR-Software"). Die HR-Software muss im Referenzprojekt mit mindestens folgenden Funktionalitäten umgesetzt worden sein: Verwaltung von Stammdaten, Stellen- und Organisationsmanagement und Reporting,
- Support (auch) in deutscher Sprache,
- Software wurde (auch) in deutscher Sprache bereitgestellt.

Davon muss mindestens eine Referenz

- für einen Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB erbracht worden sein.
- für eine Finanzinstitution erbracht worden sein.

Hinweis: Diese Anforderungen müssen nicht zwingend mit einer Referenz erfüllt werden, sondern können auch mit unterschiedlichen Referenzen nachgewiesen werden.

Es sind zu den Referenzen folgende Angaben zu machen:

- Name des Auftraggebers,
- Referenzprojekt,
- Angabe der Software,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Auftraggeber ist Auftraggeber nach § 99 GWB,
- Auftraggeber ist Finanzinstitution,
- Beschreibung der erbrachten Leistungen.

Maßgeblich für die Bemessung des Zeitraums von drei Jahren ist das Ende der Teilnahmefrist in diesem Verfahren. Der letzte Leistungstag eines Referenzauftrags darf nicht länger als drei Jahre vor dem Ende der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge liegen. Wertbar sind ausdrücklich auch laufende Referenzprojekte, sofern die HR-Software implementiert wurde, vollständig produktiv genutzt wird und seit mindestens 6 Monate zum Stichtag Einreichungsfrist der Teilnahmeanträge in Betrieb ist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
100,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Für die Ausführungsbedingungen wird auf Ziffer IV) des Teilnahmeantrags (Vergabeunterlage B_01) verwiesen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung