Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind:
1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.
Für die geforderten Erklärungen ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Teilnahmeantrag zu verwenden, soweit mit dem Angebot keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird. Sofern eine allgemeine Präqualifikation (PQ) die geforderten Eignungsnachweise inhaltlich abdeckt, kann die entsprechende Angabe durch Verweis auf die PQ ersetzt werden. Weitere Angaben, die nicht von der PQ erfasst sind, müssen gesondert unter Verwendung des Formblattes Eigenerklärung Eignung getätigt werden.
2. Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
3. Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung aktuellen Fassung
4. Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt, § 43 Abs. 2 VgV. Einer Bietergemeinschaft können maximal drei Wirtschaftsteilnehmer angehören. Sofern Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern/Bietergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss.
5. Nachforderung fehlender/fehlerhafter Erklärungen/Nachweise:
Die Auftraggeberin behält es sich vor - sofern vergaberechtlich zulässig, fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
6. Eignungsleihe: Für den Fall, dass Bieter zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formblatt "Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen" und/oder "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" zu verwenden.
7. Die Auftraggeberin behält sich vor, bereits auf Grundlage der eingereichten ersten verbindlichen Angebote unter Verwendung der in der Angebotsaufforderung genannten Kriterien und deren Gewichtung den Kreis der Bieter, mit denen weiterführende Verhandlungsgespräche durchgeführt werden, festzulegen. Bieter, die auf Grund dieser Zwischenwertung keinen erfolgversprechenden Rang einnehmen, werden nicht mehr zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen und erhalten hierüber eine schriftliche Mitteilung.
8. Die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrages samt Anlagen muss bis zum 25.082025 um 12 Uhr über das Bietertool des DTVP erfolgen. Bewerberfragen dürfen bis zum 15.08.2025 über das Kommunikationstool des DTVP gestellt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, später eingehende Nachrichten nicht zu beantworten. Die Auftraggeberin empfiehlt dringend, die Angebote mit angemessenem zeitlichem Vorlauf hochzuladen und eventuelle Restriktionen durch die bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls, etc.) vorab zu prüfen.
9. Für die zu erbringenden Planungsleistungen erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen nach Leistungsphasen gem. HOAI.
10. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose zu vergeben:
Los 1 + Los 2
Los 1
Los 2
Die Bieter haben die Möglichkeit, einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag für beide Lose erteilt wird. Der rabattierte Preis je Los wird für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot zu dem Los eingereicht hat.
_________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Für den Fall, das mehr als 5 Bewerber pro Los die Mindestanforderung an die Eignung erfüllen trifft der Auftraggeber eine Auswahlentscheidung anhand der unten bekanntgemachten Auswahlkriterien.
Die Auftraggeberin wird diejenigen 5 Bieter zur Abgabe eines Angebotes auffordern, die die höchste Punktzahl anhand der Auswahlkriterien erreichen. Im Übrigen gilt § 75 Abs. 6 VgV. Die Auswahlkriterien finden sich bei den jeweiligen Eignungskriterien in dieser Bekanntmachung.
Insgesamt können max. 320 Punkte erreicht werden. Die Auftraggeberin wird diejenigen 5 Bieter zur Abgabe eines Angebotes auffordern, die die höchste Punktzahl anhand der Auswahlkriterien erreichen. Im Übrigen gilt § 75 Abs. 6 VgV.
Der Bewerber muss über einen Jahresumsatz von mind. 200.000 EUR verfügen, darüber hinaus erhält er die folgenden Punkte max. 40 Punkte
Jahresumsatz von >800.001 EUR netto 40 Punkte
Jahresumsatz von 600.001 EUR netto bis 800.000 EUR netto 30 Punkte
Jahresumsatz von 400.001EUR netto bis 600.000 EUR netto 20 Punkte
Jahresumsatz von 200.001 EUR netto bis 400.000 EUR netto 10 Punkte
_________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Der Bewerber muss über mind. 3 festangestellte Mitarbeiter (Architekt/Ingenieur) verfügen. Verfügt er über mehr Mitarbeiter, erhält die folgenden Punkte max. 40 Punkte
> 8 Mitarbeiter (Architekten und Ingenieure) 40 Punkte
7 Mitarbeiter (Architekten und Ingenieure) 30 Punkte
6 Mitarbeiter (Architekten und Ingenieure) 20 Punkte
5 Mitarbeiter (Architekten und Ingenieure) 10 Punkte
_________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Die Baukosten der Kostengruppe 300 - 600 der DIN 276 betragen mind. 3.000.000 EUR netto. Übersteigen die Baukosten der Referenz diese Mindestanforderung erhält der Bewerber folgende Punkte. Die Bewertung erfolgt je Referenz. Es werden max. 3 Referenzen berücksichtigt. max. 120 Punkte
Baukosten Kostengruppe 300 - 600 mindestens > 4.000.001 EUR netto 40 Punkte
Baukosten Kostengruppe 300 - 600 mindestens 3.750.001 bis 4.000.000 EUR netto 30 Punkte
Baukosten Kostengruppe 300 - 600 mindestens 3.000.001 bis 3.750.000 EUR netto 20 Punkte
Baukosten Kostengruppe 300 - 600 mindestens 3.000.000 bis 1.000.000 EUR netto 10 Punkte
_________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Mindestanforderung an die Eignung ist, dass es sich um ein Bauobjekt im Gesundheitswesen handelt. Darüber hinaus erhält der Bieter Punkte, wenn eine der unten genannten Kategorien erfüllt ist. Die Bewertung erfolgt je Referenz. Es werden max. 3 Referenzen berücksichtigt. max. 120 Punkte
Krankenhäuser III. Versorgungsstufe Maximalversorgung 40 Punkte
Krankenhäuser II. Versorgungsstufe Schwerpunktversorgung 30 Punkte
Krankenhäuser I. Versorgungsstufe Grundversorgung 20 Punkte
Medizinische Einrichtungen mit Notfallmedizin 10 Punkte