Die Gemeinde Uetze beabsichtigt, die Unterhalts- und Grundreinigungfür die Gebäude der Gemeinde Uetze sowie der umliegenden Ortschaften im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV zu vergeben.
Die Vergabe erfolgt mit Aufteilung in 2 Auftragslose:Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung (Gemeinde Uetze), gesamt ca. 26.795 m²Los 2: Unterhalts- und Grundreinigung (Umliegende Ortschaften), gesamt ca. 12.233 m²
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. Der Vertrag endet spätestens am 30.06.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ortschaften 31311 Dollbergen, 31311 Eltze, 31311 Dedenhausen, 31311 Katensen, 31311 Obershagen, 31311 Schwüblingsen.Vollständige Adressen: siehe "Losübersicht / Objekte und Adressen" in den Vergabeunterlagen
Bewertung des Preis-/Leistungsverhältnisses nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß Richtline UfAB 2018 (Erweiterte Richtwertmethode)
Angebote mit einer kalkulierten jährlichen Anzahl der Reinigungsstunden, die mindestens den Durchschnitt der angebotenen Stunden aller Angebote erreichen, erhalten 70 Punkte.Angebote mit einer kalkulierten jährlichen Anzahl der Reinigungsstunden, die 70% des Durchschnitts der angebotenen Stunden aller Angebote oder weniger erreichen, erhalten 0 Punkte.Alle anderen Angebote erhalten zwischen 0 und 70 Punkten im Verhältnis der angebotenen Stunden zu diesen beiden Werten.
Angebote mit einer ausführlichen Beschreibung der Objektorganisation und des Qualitätsmanagements", die die Erläuterungen aus den Vergabeunterlagen (Seite 9-10) erfüllen, erhalten 30 Punkte.Alle anderen Angebote erhalten je nach Bewertung der Beschreibung entsprechend weniger Punkte.
Summe des Preises pro Jahr für die Unterhalts- und Grundreinigung
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei derVergabekammer einzureichen.(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechsMonate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Gemeinde UetzeMarktstraße 931311 Uetze
Die Anwesenheit von Bietern und Bevollmächtigten beim Öffnungsverfahren ist gemäß § 55 VgV nicht zugelassen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Der Bieter erklärt mit Abgabe seines Angebotes, dass sein Betrieb in technischer, kaufmännischer, personeller und finanzieller Hinsicht so ausgestattet ist, dass er eine fach- und fristgerechte Ausführung der zu erbringenden Leistung garantieren kann, und dass in seinem Betrieb die technischen Kenntnisse vorhanden sind, die für die Vorbereitung und Ausführung der geforderten Leistungen erforderlich sind.
Reinigungsvertrag mit Leistungsbeschreibung für die Unterhalts-/Grundreinigung (in den Vergabeunterlagen enthalten)